Schneeräumpflicht – In welchem Maß muss ein Mieter Winterdienst betreiben?
Im Laufe der letzten Jahre waren die Winter oft recht mild, was in vielen Regionen Deutschlands nur wenig Schnee zur Folge hatte. Dementsprechend verunsichert sind nun die Leute, was ihre Pflichten beim Winterdienst angeht. Darum möchte ich an dieser Stelle -auch vor dem Hintergrund, dass es ja noch ein paar Wochen so winterlich bleiben soll- mal ein paar Informationen rund um das Thema Winterdienst zusammenfassen.
Zunächst einmal solltet ihr euch nicht von der Hysterie, die in manchen Medien schon wieder auszubrechen scheint, anstecken lassen. Wenn da von “Jahrhundert-Winter” oder “Höllen-Schnee” die Rede ist, ist das natürlich vollkommener Blödsinn. Zugegeben, in den letzten 10-15 Jahren mögen die Winter mitunter recht mild und wenig verschneit gewesen sein, aber das, was momentan da draußen ist, ist ganz normaler Winter, auch wenn dort das weiße Zeug liegt, was man sich zu Weihnachten ja so oft wünscht. Und es ist durchaus normal, wenn sich da ein paar Zentimeter von ansammeln.
Wichtig ist nur, dass die Straßen und Gehwege davon befreit werden, damit man diese Wege weiterhin nutzen kann, ohne Angst votr dem Versinken oder Ausrutschen haben zu müssen. Doch wer ist dafür zuständig, dass die Wege entsprechend geräumt sind? Die Stadt? Eigentümer der anliegenden Häuser? Vermieter? Mieter?
Hier ein paar Antworten:
Zwar können die viele Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde individuell festgelegt werden, einige Dinge haben sich aber allgemein durchgesetzt.
Wer muss sich um die Schneebeseitigung kümmern?
So obliegt den Eigentümern der anliegenden Häuser grundsätzlich die entsprechende Beseitigung von Schnee und das Streuen der Wege, damit niemand auf Eis ausrutscht.
Was beim eigenen Haus vielleicht auch noch verständlich erscheint, würde aber spätestens dann schwierig werden, wenn man Eigentümer und Vermieter mehrerer Objekte ist. Entweder beauftragt man dann einen gewerblichen Winterdienst, welcher den Mietern natürlich in Rechnung gestellt werden kann. Oder man verpflichtet die Mieter selbst zu entsprechenden Räumungsmaßnahmen.
Das kann entweder durch eine entsprechende separate Vereinbarung oder durch Eintrag in den Mietvertrag geschehen. Auch kann eine solche Klausel in der Hausordnung diese Wirkung entfalten, wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist. Ob der Vermieter nur einen, mehrere oder alle Mieter mit dem Winterdienst beauftragt, bleibt dem Vermieter selbst überlassen.
Jedenfalls ist es NICHT so, dass Erdgeschoss-Mieter quasi automatisch zu solche Räum-Aktivitäten verpflichtet wären. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum, der auch schon Gegenstand von Gerichtsverfahren war (vgl. nur Urteil des OLG Frankfurt, Aktenzeichen: 16 U 123/87).
Allerdings ist es für den Vermieter nicht damit erledigt, dass er entweder einen gewerblichen Dienst oder Mieter mit dem Winterdienst beauftragt. Er muss dennoch -wenigstens stichprobenartig- kontrollieren, ob die Wege auch tatsächlich anständig geräumt sind. Unterlässt er dies, muss er bei Unfällen, die auf mangelnden Winterdienst zurückzuführen sind, haften.
Und in welchem Maß muss die Räumung erfolgen?
Öffentliche Gehwege müssen so weit geräumt werden, dass zwei entgegenkommende Passanten problemlos aneinander vorbeigehen können. Auf Privatwegen reicht ein kleinerer freigeräumter Bereich, sofern der Weg nur selten genutzt wird… was bei Wegen auf Privatgrundstücken zumeist der Fall sein dürfte. Auch muss es immer freigeräumte Wege zu Mülltonnen und Parkplätzen geben. Wer eine Bushaltestelle oder Zebrastreifen vor der Tür hat, soll dort besonders großflächig seiner Schneeräumpflicht nachgehen, da an diesen Orten häufiger größere Menschenansammlungen auftreten können. Also eigentlich ganz logisch.
Und wann muss geräumt werden?
Die Langschläfer unter euch werden jetzt entsetzt aufhorchen: ab 7 Uhr morgens! Auch am Wochenende! Danach ist man den ganzen Tag zu entsprechenden Räumungen verpflichtet, sobald der Weg wieder zugeschneit ist. Nur bei ganz argem Schneefall, bei dem erkennbar ist, dass es sich um eine Sysiphos-Arbeit handelt, die einfach nichts bringt, darf man die Bemühungen einstellen, bis der Schneefall nachlässt.
Das Ende der Winterdienstpflicht ist bezüglich der Uhrzeit nicht einheitlich geregelt. Hier hilft ein Blick in die jeweiligen Verordnungen der Gemeinde. Dort ist normalerweise ein Wert zwischen 21 (häufig) bis 23 (selten) Uhr anzufinden.
Da es auch über dieses Thema schon kontroverse Diskussionen gab: während der Arbeitszeit ist niemand dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz zu verlassen, um bei sich zu hause seiner Räum-Pflicht nachzukommen (vgl. Artikel bei RPO). Nach dem Feierabend ist man dann aber tatsächlich in der Pflicht… es sei denn, man hat erst zwischen 23 und 7 Uhr Feierabend
Wie räume ich? Was benötige ich dazu? Wo bekomme ich es her?
Wer sich nicht an einen externen, gewerblichen Winterdienst binden will und als Eigentümer selbst tätig wird, benötigt eine entsprechende Schneeschaufel sowie Granulat und Streusalz, wie es im Fachhandel erhältlich ist.
Wer als Vermieter seinen Mietern die Räumpflicht auferlegt hat, muss den Mietern diese Utensilien zur Verfügung stellen – kann die damit verbundenen Kosten im Gegenzug jedoch auch wieder in Rechnung stellen.
Nun dürftet ihr bezüglich des Themas Winterdienst eigentlich gut genug informiert sein. Da kann das nächste Schnee-Chaos ja kommen
Und wer sich doch noch ein wenig schlauer machen will, der findet zusätzliche Infos zu dem Thema bei conlegi.de.
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Ich war zwei Jahre Häusle-Besitzer mit langer Grundstücksfront. Bin ich froh, dass das zwei milde Winter waren. Denn wie blöd ist das, wenn man im Urlaub ist und sich niemand kümmert? Eigentlich hilft nur eines, nicht stürzen, also aufgepasst!! Wenn Eigentümer so in die Pflicht genommen werden, sollten auch die Bürger bestimmte Bedingungen erfüllen: heute eine ältere Dame mit Pantoffeln (!) zum Briefkasten schlittern sehen! Das ist doch nur Dummheit!
Ich taue morgen meinen Gefrierschrank ab, lege alles auf den balkon. Praktisch!
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“Wie räume ich? Was benötige ich dazu? Wo bekomme ich es her?”
Das kann doch noch nicht alles sein:
Wohin mit dem Zeug?
Selbstverständlich ist sowohl von der Straßenseite als auch vom Gehweg ALLES auf dem Radweg aufzutürmen.
Damit dieser eine Woche länger unbenutzbar bleibt. Ich höre schon wieder die Hupschnullis, wenn ich dann die Fahrbahn benutze. Ein Traum!
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@Miki
Ein wichtiges Thema, dass du da ansprichst. Wer zur Winterzeit verreist, muss tatsächlich für einen “Ersatzmann” sorgen, der sich bei entsprechendem Schneefall um die Räumung kümmert.
@Blinkfeuer
Ich musste bei deinem Kommentar doch sehr schmunzeln, auch wenn du im Grundsatz natürlich ein ernstes Problem ansprichst, welches in der Praxis durchaus häufig vorkommt. Da hat man als Fahrradfahrer schon mit der Witterung zu kämpfen und muss sich dann auch noch mit unbefahrbaren Radwegen herumplagen.
Hallo, schön dich auf meinem Blog als Kommentator begrüßen zu dürfen
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Lol, diese Fragen stellt sich eine Ösi mit der Zeit nicht mehr. Jeden Winter wird wie irre geschaufelt. Einmal mehr, einmal weniger.
Ich als Häuselbesitzerin weiss, was ich zu räumen habe. Aber auch in den Mietshäusern ist per Vertrag genau festgelegt, wer wann wo und wieviel zu schippen hat.
In diesem Sinne. Schneemann-Grüzi
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@Nila
Also wie irre schaufeln, das machen wir Deutschen im Winter auch jedes Jahr… allerdings nicht unbedingt immer Schnee, sondern vor allem Essen – damit wir genug Winterspeck haben, um im Frühjahr wieder über die unnötig angefutterten Pfunde meckern zu können
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Also darf ich, wenn ich Räumdienst habe und es stark schneit, das Haus in meiner Freizeit nicht verlassen?
Gruß
Fulano
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@Fulano
Doch klar, aber nur, um Schnee zu schippen
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Oh, dann ist ja mein Sozialleben gerettet
Gruß
Fulano
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@Fulano
Vielleicht schippt ja dann am Gebäude gegenüber eine hübsche Nachbarin auch gerade Schnee
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in einem neubauviertel.. wer ist zuständig für das räumen der strassenränder,wo auto´s geparkt werden sollen?
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@suntec
Willkommen hier auf meinem Blog. Normalerweise wird dei Frage des Winterdienstes in der Gemeindeordnung deiner Stadt festgelegt. Demnach ist für öffentliche Straßen die Stadt zuständig, wenn sie nicht mit den Anliegern entsprechende Sondervereinbarungen getroffen hat. Anders verhält es sich natürlich, wenn die jeweilige Straße, was gerade in Neubaugebieten ja vorkommen kann, nicht öffentlich, sondern privat gewidmet ist. Dann sind die Anlieger in der Pflicht.
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Ja, der letzte Winter (2009/2010) war echt hart. Auch uns (wie vielen Kollegen, Städten und Gemeinden) ging das Streugut aus. Aus diesem Grund haben wir für den beginnenden Winter 2010/2011 vorgesorgt. Allein 100 Tonen Auftausalz lagern jetzt auf unserem Betriebsgelände – und das wird ja nur in besonders harten Fällen eingesätzt.
@Miki – klar nicht stürzen im Winter. Aber das Fallen auf eisglattem Gehweg passiert auch dem Jungen und der Sportlichen – das geht so schnell! Also lieber professionell einen guten Winterdienst beauftragen und seine Ruhe haben!
@Fulanos – theoretisch ja – aber das ist ja nicht möglich! Also ist wie immer eine gute Versicherung notwendig!
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hallo, ich bin neu hier und habe gerade im forum gesöbert und da ist mir auch eine frage dazu eingefallen. Ich bin vorstand eines vereins und die vereinsräume wurden renoviert. Nun im zuge eines neuen nutzungsvertrages für den vereinsraum ist ein anhang namens “verordnung zur berechnung von mietnebenkosten” enthalten. In dieser verordnung steht das wir auch zum schneeräumen verpflichtet sind. Wir nutzen den raum allerding nur mittwochs von ca. 19.00 – 22.00 uhr. Der nutzungsgeber ist die gemeinde und diese erklärt mündlich das es dann auch reicht wenn wir mittwochs abends mal räumen. Ist solch eine rein mündlich vereinbarte regelung rechtsgültig? Was passier wenn nun doch jemand stürzt? Wer haftet dann? Lg und vielen dank.
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Wie sieht es aus, muss ich die zufahrten zur Garagen meiner nachbarn auch frei räumen oder reicht ein gehweg für post bote und ein weg zu den mülltonnen? Ich selbst benutze keine garage.
Danke für die antworten.
Viele Grüße
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Ich selbst habe garkeinen parkplatz es sind 5 parteien im haus 4 davon haben eine garage, ich nicht muss ich die garagen freiräumen?
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@noschlepper
Mündliche Vereinbarungen sind IMMER rechtsgültig. Das Problem ist jedoch, dass du im schlimmsten Fall Probleme haben könntest, diese mündliche Vereinbarung zu beweisen. Aufgrund dieser Beweisschwierigkeiten sollte man wichtige Dinge immer schriftlich festhalten, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.
@Eric
Wie im Text schon ziemlich eindeutig steht:
Solltest du mit dem Schneeräumen an der Reihe sein, bist du selbstverständlich verpflichtet, auch dort für freie Wege zu sorgen, egal, ob du nun einen Parkplatz besitzt oder nicht. Allerdings -auch dies steht ja oben im Text- reicht es auf Privatgrundstücken, wenn nur ein kleiner, schmaler Weg freigeräumt wurde, über den man in eine Richtung problemlos laufen kann, da davon ausgegangen wird, dass man sich dort -anders als auf öffentlichen Gehwegen- wohl nur selten mit zwei Personen treffen wird.
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Wenn über 10 Jahre lang der Winterdienst von dem gemacht wurde,der auch gegen Bezahlung(die auf alle Mieter umgelegt wird) die Gartenpflege macht,jetzt wo es etwas mehr schneit als in den vergangenen Jahren,den Winterdienst auf ALLE mieter abschieben will unter Beibehaltung der vollen Bezahlung.Kann man dann nicht verweigern und auf das Gewohnheitsrecht bzw.Betriebliche Übung verweisen! Der Vermieter hat das Vorhaben abgesegnet.Was tun?
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@bestpeter1711
Spannende Frage, auf die ich dir an dieser Stelle keine abschließend rechtsverbindliche Antwort geben kann. Allerdings scheidet nach meiner Meinung eine betriebliche Übung aus, da diese nur auf ein wiederkehrendes Verhalten eines Arbeitgebers abzielt, es in deinem Fall aber wohl -wenn überhaupt- um einen Arbeitnehmer geht, der gegen Entgelt diverse Gartentätigkeiten bei euch erledigt hat. Gewohnheitsrechtlich mag es schon eher möglich sein, argumentativ tätig zu werden. Allerdings glaube ich, dass es auch auf der Schiene schwer werden dürfte, da man mit dieser Argumentation -denkt man sie konsequent weiter- beispielsweise von allen Arbeitnehmern, die vielleicht häufiger freiwillige Überstunden machen, verlangen könnte, dass diese die Überstunden künftig “gezwungenermaßen” immer machen müssen.
Im Endeffekt wäre zu klären, ob derjenige, der bisher den Winterdienst gemacht hat, diesen gemacht hat, weil er vertraglich dazu verpflichtet war, oder ob er dies freiwillig -also als bloße Gefälligkeit- in der Vergangenheit zusätzlich zu seinen vertraglichen Gartenpflichten getan hat. In letztem Falle hätte er den Dienst kostenlos angeboten, da seine Tätigkeit lediglich freiwillig über das vertraglich geforderte hinausging. Da man -meiner Ansicht nach- mit den Begriffen der betrieblichen Übung (ganz sicher nicht) und des Gewohnheitsrechts (in letzter Konsequenz wohl argumentativ auch zu verneinen) nicht weiterkommt, wäre es demnach sein gutes Recht, seine bisher freiwillige Leistung einzustellen – und selbstverständlich weiterhin die vollen Bezüge zu fordern. Diese bezogen sich in dem Fall ja nie auf den freiwilligen Winterdienst, sondern dienten rein zur Vergütung seiner Gärtnertätigkeiten.
Letztlich ist hier der Vermieter gefordert, der für die Zukunft entweder den Winterdienst ausdrücklich in den Vertrag mit dem “Gärtner” aufnehmen sollte (dann aber ggf. höhere Bezüge zahlen und auf die Mieter umlegen muss), oder einen entsprechenden professionellen Winterdienst beauftragen muss (auch hier würden jedoch höhere Kosten entstehen) oder auf eine sonstige Art und Weise dafür sorgen muss, dass der Winterdienst getätigt wird. Entweder, indem er selbst tätig wird oder aber die Mieter hierzu verpflichtet. Welche Mieter er dazu verpflichtet, ist übrigens dem Vermieter überlassen, er kann also auch ganz gezielt einzelne Mieter dafür auswählen. Allerdings muss er dazu eine entsprechende Grundlage haben, indem er die Möglichkeit zur Verpflichtung entweder im Mietvertrag erwähnt, sich mit einem oder mehreren Mietern im Nachhinein darauf einigt, oder aber indem er es (nachträglich) über die Hausordnung bestimmt. Letzteres entfaltet aber nur dann Wirkung, wenn die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist.
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Hallo, was tun, wenn ein Nachbar am Sonntag um 4.45 !!! Uhr Schnee schaufelt??? Das ist doch nicht normal oder?
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Würde ich persönlich als Ruhestörung bezeichnen.Ist Nachtruhe am Wochenende nicht bis 6.00 Uhr?
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@Schneeflocke61 und bestpeter1711
Ja, 4:45Uhr am Wochenende ist schon ein wenig heftig. Gemeinhin gilt jedoch 7 Uhr auch am Wochenende(!) als Standard. Genaueres steht ggf. in den Verordnungen eurer Gemeinden, die können die Zeiten nämlich individuell anpassen.
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Hej, hab da auch ein Problem…ich wohne im Erdgeschoss und bin von je her davon ausgegangen, dass ich allein für die Schneebeseitigung zuständig bin. Jetzt lese ich, dass alle Mieter im Haus sich darum zu kümmern haben. Andererseits heißt es, dass dies abhängig von den einzelnen Mietverträgen ist. Natürlich habe ich keine Ahnung was in den Verträgen meinen Nachbarn steht. Also was nun…müssen die anderen fegen, ja oder nein? Danke schon mal für Antworten.
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Ich würde den Vermieter fragen. So in etwa.Ich habe gehört, das alle Mieter für den Winterdienst zuständig sind.Stimmt das und können sie mir näheres dazu sagen?
Sollte funktionieren!
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@Stadtbewohnerin
Genau wie bestpeter1711 würde ich es auch machen. Frag den Vermieter, da dieser der einzige ist, der die Inhalte aller Mietverträge kennt bzw. er eh derjenige ist, der die zum Räumdienst Verpflichteten vertraglich bestimmen konnte.
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Hi….wir hben in eienr Mieterversammlung beschlossen das wir alle Schnee Räumen….abgemacht war das wenn es schneit Mieter 1 den ganzen Tag Schneedienst hat und sich anschliessend in eine Liste einträgt….sollte es am nächsten Tag wieder Schneien ist der nächste Miter dran. Damit soll verhindert werden das eben der eine Glück hat weil es in seiner Woche nicht schneit und der andere ist nur zugange….Das würde ja auch super Funtionieren….wenn da nicht ein Miter wäre ( bei meinem Glück der, der vor mir drann ist ) der meint er müsse das eben nicht tun.Es hatt also Samstag Nacht bis Sonntag Abend gut 35 centimerte Schnee gegeben und der Mieter hat den Schnee nicht beseitigt aber einfach seinen Namen auf die Liste gesetzt….Ich habe mir ander Mieter als Zeugen geholt und die Vermieterin Informiert…gleichzeitig wollten wir den Mietre zur rede stellen der uns aber nicht die Tür öffnete….also schnell ein Zettel an die Pinwand das er doch bitte seinen Winterdienst machen möchte da ich nicht am nächsten Tag den Schnee von zwei Tagen räumen kann…..na ja…er einen Zettel drüber ” Habe unter Zeugen gefegt”…tatsache ist das es bei uns nun seit Sonntag nicht geschneit hat und wenn er gefegt hätte wäre da ja nun kein Schnee mehr…..Vermieterin lässt nichts von sich hören und er stellt auf Stur….also wer muss nun Fegen…Lt. Liste bin ch erst zuständgig wenn er drann war…und zwar erst dann wenn er geräumt hat und nicht nur seinen Namen auf die Liste schreibt ohne was zumachen, was er ja nicht mal konnte weil er den ganzen Sonntag ja nicht mal da war und erst Abends um acht Heim kam….
Die Vermieterin tut nichts…so wer ist nun Haftbar wenn etwas passiert ????? Immerhin sind da 40 centimerte schnee auf dem Gehweg und die Tauen nun und werden dann Glatt….ja Salz gibt es keins mehr….also Streuen kann man nun auch nicht….
Anmerkung ::::: Ich habe den ganzen Mist alleine weg gemacht…..mit Gips Fuss den ich nunmal habe…..ich möchte nicht das sich andere Verletzten….aber wie Verhalte ichmich beim nächsten mal….es kann ja nicht sein das einer immer damit durchkommt….vor allem wenn ja dann quasi nach Ihm keiner mehr was macht weil alle warten denn er ist ja drann…
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Ich würde ein Schreiben an den Vermieter verfassen (natürlich alle betroffenen Mieter mit Unterschriften mit ins Boot nehmen)und ihn auffordern, seiner Verpflichtung nach zu kommen, dafür zu sorgen,dass der Beschluss der Mieterversammlung bzgl.des Winterdienstes auch umgesetzt wird. Kopie des entsprechenden Gesetzes,wo ersichtlich ist,dass er kontrollieren MUSS,
ob der Schnee geräumt und das gestreut wurde, mit dazu legen!Wenn der Vermieter liest,das er verpflichtet ist sich davon regelmäßig zu überzeugen,dass der “Winterdienst” ordentlich erledigt wurde,geht es schneller in seinen Kopf!Denn letztendlich bekommt ER zumindest Ärger, wenn etwas passiert!
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@Tina
Langsam brauche ich hier gar nicht mehr zu antworten, da Bestpeter1711 ein wahrer Experte zu sein scheint
Wie er schon sagt, würde ich darüber in jedem Fall den Vermieter informieren, denn dieser ist es, der letztlich dafür verantwortlich ist, dass vor dem Haus die Gehwege entsprechend frei geräumt sind. Ob er die Mieter dazu verpflichtet, sich selbst hinstellt oder gar einen (teuren) Räumdienst beauftragt, muss er dann entscheiden. Ich denke, dass eure angestrebte Lösung auch im Interesse des Vermieters ist, so dass ich eigentlich erwarte, dass er dann auf den in Rede stehenden Mieter entsprechend “einwirkt”.
Übrigens kann es natürlich sein, dass der betreffende Mieter vielleicht wirklich gefegt hat. Die Frage ist ja a) ob er ausreichend gefegt hat und b) ob es zwischenzeitlich vielleicht wieder geschneit hat. Dann besteht nämlich in der Tat die erneute Verpflichtung zum Räumen (es sei denn, es schneit dauerhaft, dann darf er selbstverständlich so lange warten, bis es aufhört).
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Hey,habe mit großem Interresse Eure Eintragungen gelesen!
Ist es richtig, daß man den geräumten Schnee NICHT achtlos auf die FAHRBAHN schaufeln darf?
Meiner Kenntnis nach nennt sich so ein Verhalten “Schwerer Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr” und soll auch strafbar sein.
Wer kennt sich damit besser aus
(villeicht mit einem bestehenden §,oder einem Urteil mit Aktenzeichen) ?
Gruß
skippersamy
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Hi,Skippersamy! Der Paragraph 32 der StVO verbietet,auf der Fahrbahn Hindernisse zu schaffen. Das wäre beim Schneeräumen der Fall. Mir ist bekannt,dass,wenn durch aufgeschaufelte Schneewälle am Straßenrand, der Straßenverkehr gefährdet wird,unter Umständen ein spürbares Bußgeld auf den Verursacher zukommen kann.
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@skippersamy
Genau wie bestpeter1711 es sagt, ist es. Wobei es sich eigentlich von selbst verstehen sollte, dass man den Schnee nicht achtlos in hohem Bogen auf die Straße schippen darf. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du den Schnee -wie dies eigentlich überall inzwischen gemacht wird- zwischen Bordsteinkannte und Abwasserabfluss der Straße “auftürmst”. Zudem kannst du beachten, dass du den Gehweg ja “nur” so weit freimachen musst, dass dort zwei sich entgegenkommende Personen problemlos aneinander vorbeigehen können; ist dein Gehweg breiter -was vielfach der Fall ist- hast du somit noch zusätzlich zur Verfügung stehende “Ablagefläche”.
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Hi zusammen. Bin diese Woche dran und könnte heut rund um die Uhr Schippen.
Mal an Tina. Denke es geht um eine mir bekannte Person mit der ich zufällig den Sonntag zusammen gesessen habe. Bis er zum Fegen raus ist und geräumt hat um 17 Uhr. War dabei. Es hat aber die ganze nacht geschneit, wodurch die ganzen Bemühungen weg und nicht zu sehen war. So ging es mir am Montag ja auch nach dem Schnee. Von daher sollte man mit Vorwürfen auch vorsichtig sein.
Und wenn die Mutter nebenan wohnt kann man auch mal eben zum Fegeb einklinken und trotzdem um 8 erst “zuhause” sein.
Und gute Besserung für den Fuß
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@sascha, mal davon ab das ich nicht genau weiss wovon Du redest und wo Du wohnst ( Bei uns hat es Montag nicht mehr geschneit also musst Du ja wo anders wohnen als ich ) würde es nicht reichen bei solchen Verhältnissen nur um 17 Uhr ein bmal zu fegen….vor allem wenn man wie ja auch hier Beschrieben um 21 Uhr dann noch mal Freiräumen muss…
Meine anderen Nachnbarn und ich selber haben um 16.30 und um 20.00 sowei 21.00 festgestellt das nichts geräumt war genau so wie die Schippe unbenutzt war ist oder das Granulat ungenutzt.. bei solchen Massen nur mit dem Besen über die Oberfläche zu kratzen wie es hier der FAll war reicht wohl eher nicht da ja insbesondere der Gehweh richtig Frei zu machen ist….Hier wird ja oft genug beschrieben wie der Winterdienst zu gestallten ist…mal davon ab finde ich ein wichtig das jede so Arbeitet das der nächste nicht mit extra Arbeit belastet werden muss…..aber wir reden ja bestimmt über verschiedene Mieter….denn so weit ich weiss habe ich hier weder Namen genannt noch Personen beschrieben….Und versteckte Drohungen das man mit seinen Aussagen Vorsichtig sein sollen müssen auch nicht sein….Ich rate Deinem Bkannten einfach mal das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen……meist kann man sich ja ganz normal Verständigen und ggf. Vertreten wenn man mal nicht da ist….
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@Daniel
Das mit dem “rund um die Uhr schippen müssen” ist so eine Sache. Solange es dauerhaft schneit, musst du nicht schippen… würde ja auch keinen Sinn machen, da das Weggeschippte mehr oder weniger sofort wieder da wäre. Sobald es aber aufhört zu schneien, ist es in der Tat so, dass du theoretisch die Schippe in die Hand nehmen müsstest, um den Schnee unverzüglich beiseite zu räumen. Streng genommen -und teilweise wird dies von Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums wirklich so gesehen- müsstest du sogar Sorge dafür tragen, dass der Weg entsprechend freigeräumt bleibt, wenn du NICHT daheim bist, weil du z.B. arbeiten bist. Das kann man natürlich nur schwerlich durchführen, da man weder bei jedem Schneefall mal eben von der Arbeit nach hause fahren kann, um zu schippen, noch kennt man immer jemanden, der das für einen erledigen kann. Selbst professionelle Winterdienste stehen nicht rund um die Uhr nur für ein Haus Gewehr bei Fuß. Aus diesem Grund ergibt sich hierbei eine schwammige juristische Grauzone zwischen dem, was theoretisch gefordert wird, und dem, was praktisch machbar ist. Solange etwas in der Hinsicht allerdings machbar ist, ist man tatsächlich dazu verpflichtet. Wenn man also den ganzen Tag daheim ist, weil man z.B. Urlaub hat, muss man tatsächlich nach jedem Schneefall raus und zu Besen und Schippe greifen.
@Tina
Oder steh ich gerade nur komplett auf dem Schlauch?^^
Kann es sein, dass du mich mit Daniel verwechselst? Jedenfalls beziehst du dich bei deinen Aussagen auf das, was er gepostet hat, nicht ich
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@ Sascha. Sorry da du die Prügel für mich einstecken musstest.
)
@ Tina. Wollte dich nicht angreifen oder dir drohen. Der Fall bei und ist nur Gaza genauso. Anders ist, bei uns hat es um 15 Uhr angefangen. Um 17 Uhr eine Pause wo gefegt und gekehrt wurde. Danach hat’s wieder angegangen bis spät in die Nacht. Und am anderem Tag halt das mit durchgestrichen und den Zetteln wie bei euch. Dachte das kommt so oft nicht vor. Gebe dir recht. In deiner Sicht wenn nichts gemacht wurde und es Nicht mehr geschneit hatte. Aber für den der Beachuldigt wird nichts gemacht zu haben ist es halt auch blöd. Auch hier wär ein Gespräch vor der Streichung der Untrrschrift gut gewesen.
So. Geje jetzt Schnee räumen. Haben hier gut 15 cm im Ruhrpott
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Hallo,
hab da mal einige Fragen.
Wann wurde die Schneeräumpflicht für Haus und Grundstückseigentümer in Deutschland eingeführt?
Welche Politiker ,oder politische(n)Partei (en)haben sich das ausgedacht?
Ist die Schneeräumpflicht in einem Bundesgesetz verankert,oder ist das Ländersache?
Der Grund für meine Fragen:
Wir leben heute in einer Zeit mit sinkenden Realeinkommen,
immer mehr Menschen müssen im Schichtdienst arbeiten,
Die Anforderungen der Arbeitgeber werden immer höher; mehr mobilität und flexibilität.
Ein großteil der Haus und Grundstückseigentümer unterliegen auch diesen Zwängen.
Hier kollidieren ua. Arbeitsrecht mit Schneeräumpflicht. Eine permanente Anwesenheit an Haus und Grund ist vielleicht z.B Rentnern und Arbeitslosen möglich.
Wer kann sich einen Räumdienst finanziell unter den oben beschriebenen Fakten leisten?
Wenn der Gesetzgeber die Gesetze so auslegt das nur ein idealer Mensch sie erfüllen kann, dann soll er auch beweisen das es diesen Menschen in der Realität auch gibt.
Grundsätzlich kommt das Wetter über alle Menschen.
Weswegen wird dann nur eine Teilmenge der Gesellschaft ( Haus u. Grundsückseigentümer ) haftbar gemacht?
Was die Straßen angeht, in unserer Straße wird von der Kommune schon seit 30. Jahren die Fahrbahn nicht mehr geräumt und gestreut.Die Politiker sagen dann einfach ” ist kein Geld da” und fertig.
Aber die Grundstückseigentümer dürfen wohl für den ” Räumdienst “der Stadt bezahlen.
Ich meine die ” Schneeräumpflicht” müßte in Deutschland strukturell geändert werden.
Z.B.weniger Personalabbau im öffentlichen Dienst. hätte hinterher auch weniger Arbeitslose zur Folge. Aktuell wird ja der Einsatz von Hartz 4 Empfängern diskutiert.
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@skippersamy
Wollte noch anmerken,dass es eigentlich besser wäre, den Schnee hausseitig zu verräumen. Schafft mehr Platz zur Straße hin. Fußgänger können auf der gesamten Länge die(nicht nur durch, wenn überhaupt vorhandene Lücken im Schneewall) die Straße überqueren!Auch etwaige Beifahrer von einparkenden Fahrzeugen, können ohne über diese Barriere zu klettern aussteigen! Besonders ältere oder behinderte Menschen dürften sich über diese einfach zu schaffende Erleichterung freuen!
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Bei den Schneemassen ist eine Fräse auch für den “normalen” hausgebrauch nicht schlecht. Kann ich während der Schneeräumzeiten diese bedenkenlos benützen oder gibt es Einschränkungen? Stichwort Motorgeräte und Wochenende oder Feiertage?
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Hallo, habe da mal einige konkrete Fragen:
1. Ich bin Mieter im Erdgeschoss, in unseren Mietverträgen steht überall, dass nur die Erdgeschoss-Parteien Schnee räumen müssen. Ich habe aber gehört, es gäbe ein Urteil des BGH, dass eine solche Klausel nichtig sei. Das würde ja bedeuten, der schwarze Peter liegt wieder beim Vermieter, also müßte er sich ab sofort selber um die Schneeräumung kümmern. Kennt jemand dieses Urteil, und wo finde ich es ?
2. Wenn nur die Erdgeschoss-Parteien dran sind, aber meine Nachbarin gar nicht räumt, obwohl wir einen wechselseitigen Wochenplan haben (eine Woche ich, die andere Woche sie), wer ist dann bei einem Schaden / Unfall dran ? Wäre ich auch haftbar, obwohl ich gar nicht in der Woche dran bin ? Ich muss dazu sagen, daß ich der Hauswart bin, und den Plan selber gemacht habe. Ich habe nur keine Lust, jede zweite Woche auch noch ihren Dreck weg zu räumen…
Den Vermieter interessiert das alles überhaupt nicht. Er meinte, auch wegen anderer Probleme im Haus, wir sollen unseren Kram selber regeln. Ihm ist fast alles egal, hauptsache die Mieten werden pünktlich gezahlt.
Frohe Weihnachten !
Wolfgang
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Ich schiebe den Schnee auf die Wiese oder an eine Stelle wo er bestimmt nicht Stört weder die Passanten , noch die Auto fahrer.
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Hi Timex139
Es gibt ein sogenannte und bundesweit geltende Geräte,- Maschinen-Lärmschutzverordnung!
Diese untersagt das Betreiben von Motorgeräten wie z.B. Rasenmäher Laubsauger etc.(dazu gehören auch Masch.getriebene Schneeräumgeräte) an Sonn,-und Feiertagen.
Aber!!!
Wenn eine Maschine zur”Abwendung von Gefahr” eingesetzt wird z.B Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer Gefahr für Menschen,Umwelt oder Sachgütern,dann besteht das Verbot zur Benutzung für die dafür erforderliche Zeit nicht!
Frohe Weihnachten allen Lesern!
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Timex139 Ich glaube es würde keinen stören, wenn da durch die Weg frei werden und keiner mehr fallen kann. Wenn man das kratzen der Schneeschieber aus halten kann. Dann bestimmt auch den Lärm einer Schneefräse.Mir würde es persönlich jedenfalls nicht stören! Ich würde aber im Notfall mal ein paar Nachbarn fragen ob es stören würde.
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Wolfgang
Es müsste doch einen Hauswart Vertrag geben. Wenn ja,dann sollte der Winterdienst darin geregelt sein. Wenn nicht ausdrücklich mit dem EG Mieter vereinbart wurde den Winterdienst machen zu müssen, dann sind Alle Mieter gefragt.
Wenn abgemacht ist wechselseitig(Wochenplan)zu räumen,sollte die Absprache dahin gehend geändert werden,dass erst nach erfolgtem Schnee räumen der Nächste dran ist!
Den Vermieter HAT sich davon zu überzeugen, ob geräumt wird oder nicht. Denn er könnte u.U. zur Verantwortung gezogen werden.
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Hallo Wolfgang
Du findest unter http://www.mietrechtslexikon.de genaueres. Schau mal rein!
frohe Weihnachten allen Lesern
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zu Baba 192
Das Kratzen der Schneeschieber empfinde ich persönlich auch als quälenderes Geräusch als den monotonen Klang eines”motorisch-betriebenen” Schneeräumers!
bestpeter 1711 lässt Grüßen!
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Hallöle,
interessante Antworten zum Thema Winterdienst.
Hab da auch mal ´ne Frage.
Vor meinem Grundstück ist eine Bushaltestelle, die ich laut Amtssatzung beräumen muss. Wer Haftet denn wenn trotzdem jemand Stürzt. Und muss nicht die Gemeinde passendes Streugut zur Verfügung stellen, wenn ich schon den Buttler für die Gemeinde spiele und den Schnee weg räume?
bis denne
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Ich habe gelesen,dass der Grundstückseigentümer haftet,wenn auf Grund von nicht erfolgter Beseitigung der Winterglätte, ein Passant verunfallt!
Die Stadtverwaltung gibt Auskunft darüber,ob die Kosten von Streugut erstattet werden.
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