gesichtet.net

Kategorie: geurteilt

Jul/09

10

USA: Legal den Kopierschutz umgehen

Die Technik im Privatanwenderbereich ist inzwischen fortgeschritten genug, um schnell und ohne großen Aufwand Musik und ganze (Kino-)Filme, Serien-DVDs und ähnliches kostenlos aus dem Internet zu beziehen. Da hierzu keine besonderen Kenntnisse mehr erforderlich sind und die “breite Masse” der Bevölkerung dazu in der Lage wäre, sieht die Industrie hierdurch -nach eigenen Angaben- ihre Existenz bedroht oder zumindest eigentlich mögliche Einnahmen wegbrechen.

Aus diesem Grund ist die Industrie sehr darauf bedacht, mittels extra dafür gebildeten Interessengemeinschaften entsprechenden Einfluss auf die Politik zu nehmen, so dass diese härtere Gesetze zum Schutz der Urheberrechte erlässt. Diese Entwicklung dürfte inzwischen allgemein bekannt sein.

Schwierig ist die Sache dann, wenn Urheberrecht auf der einen Seite und Bildungspolitik auf der anderen Seite aufeinanderprallen. So geschehen in den USA. Auch dort gibt es Gesetze, die das “Knacken” von Kopierschutzmechanismen verbieten. Wer es dennoch macht, muss mit entsprechenden Strafen rechnen. Hierbei sieht man aber eine Ausnahme für Hochschulprofessoren vor, wenn diese den Kopierschutz knacken, um z.B. nur Ausschnitte eines Films zu kopieren, um diese Ausschnitte dann zu Lehrzwecken in der Universität einzusetzen. Genannt wird diese Ausnahme “Fair-Use-Prinzip”.

Diese Ausnahmeregelung sollte nun auf alle Lehrer in den USA ausgeweitet werden, da nur schwer erklärlich ist, dass ein Professor seinen Studenten Lehrmaterial kopieren darf, einem “einfachen” Lehrer dies für seine Schüler hingegen verboten sein soll.

Die Content-Industrie hat jedoch ausdrücklich etwas dagegen, dass die Ausnahmeregelung in dieser Weise ausgeweitet werden soll. Stattdessen präsentierte sie einen “originellen” eigenen Vorschlag, wie Lehrer ihren Schülern entsprechendes Material bereitstellen könnten, ohne den Kopierschutz zu knacken: (weiterlesen…)

Jul/09

2

Die zwei Seiten eines Gesetz-Entwurfes

Was sind eigentlich Bugs? Gemeint sind damit Fehler in Computerprogrammen. Schlicht übersetzt heißt es jedoch Käfer. Der Begriff rührt aus einer Zeit, als die Computer noch so groß waren, dass sie ganze Zimmer füllten. Da kam es immer mal wieder vor, dass sich Käfer in die Apparate verirrten und für Kurzschlüsse oder sonstige Fehler sorgten.

Inzwischen sind Computer kleiner geworden und werden nur selten von Tieren heimgesucht. Der Begriff Bug für unerwartete Fehler im Programmablauf hat sich dennoch bis heute gehalten… so wie die Bugs selbst. Teilweise liegt dies in der Natur der Sache, denn bei der unübersichtlichen Vielfalt diverser Computerkonfigurationen ist es nahezu unmöglich, jedes Computerverhalten und jede Nutzung durch die User als Programmierer vorherzusehen. Schlimm wird es allerdings bei denjenigen Produkten, die auf kaum einem System fehlerfrei laufen und deren sinnvolle Nutzung damit nahezu unmöglich wird.

Vor allem bei Computerspielen, die unbedingt zu einem vorher ausgerufenen Zeitpunkt fertiggestellt sein sollen, ist dieses Phänomen immer wieder zu beobachten. Das Spiel wird in diesem Fall unvollständig auf den Markt gebracht und dann oftmals durch eine Vielzahl von Patches im Laufe der Wochen erst spielbar gemacht oder um eigentlich von Anfang an zugesagte Funktionen erweitert.

Derart “bug-verseuchte” Programme sind -wie man sich leicht vorstellen kann- ein großes Ärgernis für die betroffenen Kunden, die oftmals viel Geld investiert haben, nur um ein mangelhaftes Produkt zu erwerben, bei dem sie dann nur hoffen können, dass der Produzent durch entsprechende Patches noch Abhilfe schafft… was auch nicht immer klappt! Diesem Problem haben sich nun auch zwei EU-Kommissare angenommen und einen Plan aufgestellt, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. (weiterlesen…)

Apr/09

15

Wie weit darf und muss man sich einmischen?

Anfang des Monats habe ich hier über ein Gesetz berichtet, welches in Afghanistan inkraft getreten ist und durch welches Frauen verpflichtet werden, mindestens alle vier Tage mit ihren Ehemännern zu schlafen, sofern diese das wünschen und die Frau nicht durch eine Krankheit ernsthaft daran gehindert wird. Kritische Stimmen betitelten dies als “Legalisierung der Vergewaltigung in der Ehe”. Gleichfalls wird in dem Gesetz wohl auch festgelegt, dass die Ehefrau -außer in Notfällen- das Haus nicht ohne Erlaubnis des Mannes verlassen darf.

Erwartungsgemäß kam es in vielen Teilen der Welt zu Protesten gegen das Gesetz, so dass Afghanistans Präsident Karsai versprach, sich das Gesetz noch einmal gründlich unter dem Gesichtspunkt des Frauenrechts anzusehen. Sogar in Afghanistan selbst kam es nun zu Protesten – und Gegenprotesten. (weiterlesen…)

Apr/09

7

Prügel-Prinz im öffentlichen Interesse?

Die Szene ging so oft durch die Medien, dass wohl auch der größte Fußball-Hasser sie mitbekommen hat. Im Spiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Wales langte Lukas Podolski -wegen seiner Verbundenheit zur Karnevalsstadt Köln auch gerne “Prinz Poldi” genannt- kräftig zu… damit ist allerdings kein Schuss auf’s Tor gemeint, sondern die Ohrfeige, die er seinem Kapitain Michael Ballack vor den Augen der Öffentlichkeit mitten auf dem Platz gab, weil er mit einer Kritik Ballacks nicht einverstanden war.

Viel muss man dazu eigentlich nicht mehr sagen. Auch Podolski hat inzwischen -wohl durch gutes Zureden seiner Berater- eingesehen, dass die Aktion völlig “daneben” war, es wurden interne Gespräche geführt und Poldi hat sogar freiwillig Geld an einen Fairplay-Verband gespendet, der DFB will auf Sanktionen verzichten und die Sache schien soweit erledigt.

Ist sie aber nun doch noch nicht ganz, denn Podolski wurde nun angezeigt. (weiterlesen…)

Apr/09

5

Sex nach Vorschrift

Es gibt Meldungen, bei denen man unweigerlich aufs Datum schaut – vor allem, wenn der erste April noch so nahe ist. Aber bei der Meldung, von der ich heute berichten möchte, handelt es sich leider nicht um einen Aprilscherz.

Demnach ist nun in Afghanistan eine neues Gesetz zur Regelung des Familienlebens unter Schiiten inkraft getreten. Besondere Aufmerksamkeit im ausland erregte hierbei § 132 dieses Gesetzes, welcher besagt, dass ein Mann -sofern er nicht auf Reisen ist- mindestens alle vier Tage das Recht hat, mit seiner Frau den ehelichen Beischlaf zu praktizieren.

Weiter heißt es dort, dass die Frau verpflichtet ist, den sexuellen Bedürfnissen ihres Mannes zu folgen, sofern sie nicht krank ist oder an einer Krankheit leidet, welche sich durch den Sex verschlimmern würde.

Wie muss man sich das wohl vorstellen? Der Mann kommt abends nach Hause, will Sex, seine Frau kramt kurz in der Schublade einen gelben Zettel hervor und meint: “Sorry Schatz, heute nicht, hier ist meine Beischlafunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt” ???

Aber so ganz ist die Gleichberechtigung auch an Afghanistan nicht vorbeigezogen, auch den Männern legt das neue Gesetz sexuelle Pflichten auf. (weiterlesen…)


Content: © 2008-2010 by GESICHTET.net, powered by WordPress Deutschland
Theme Design von devolux.org, übersetzt ins Deutsche von GESICHTET.net