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	<title>GESICHTET.net &#187; geurteilt</title>
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	<description>der Blog für den Blick über den Tellerrand</description>
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		<title>Made in Germany &#8211; alles nur Etikettenschwindel?</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 07:56:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sascha</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich bin in einer Zeit aufgewachsen, als das Siegel &#8220;Made in Germany&#8221; sowohl im In- als auch erst Recht im Ausland ein Beweis für Qualität war. Man sprach in dem Zusammenhang auch immer gern von &#8220;deutscher Wertarbeit&#8221;. Derartige Produkte galten als langlebig, ausgereift, geprüft und sicher. Kurz: wer sich ein Produkt &#8220;Made in Germany&#8221; kaufte, [...]<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2012/01/made-in-germany-alles-nur-etikettenschwindel/">Made in Germany &#8211; alles nur Etikettenschwindel?</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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</ul>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://gesichtet.net/wp-content/uploads/2012/01/madeingermany-300x189.jpg" alt="Made in Germany" title="Made in Germany" width="300" height="189" class="alignleft size-medium wp-image-6894" />Ich bin in einer Zeit aufgewachsen, als das Siegel &#8220;Made in Germany&#8221; sowohl im In- als auch erst Recht im Ausland ein Beweis für Qualität war. Man sprach in dem Zusammenhang auch immer gern von &#8220;deutscher Wertarbeit&#8221;. Derartige Produkte galten als langlebig, ausgereift, geprüft und sicher. Kurz: wer sich ein Produkt &#8220;Made in Germany&#8221; kaufte, zahlte mitunter vielleicht etwas mehr Geld, musste sich im Anschluss jedoch kaum Sorgen machen, konnte sich im Umkehrschluss aber darauf verlassen, dass es wesentlich länger hielt als vergleichbare Produkte aus gewissen anderen Ländern &#8211; und aufgrund der hohen deutschen Prüfstandards musste man sich auch keine Sorgen machen, dass das jeweilige Gerät plötzlich ohne Vorwarnung in Flammen aufgehen würde.</p>
<p>Allerdings kam die Zeit, in der Verbraucher plötzlich Geiz ziemlich geil fanden. Und das schon eine gewisse Zeit, bevor sich ein großer Elektromarkt mit Planeten im Namen dies als Slogan auf die Fahnen schrieb. Das war für die Unternehmen aber kein Problem. Sie verlagerten einfach einen Großteil der Produktion ins Ausland. Das taten sie sowieso schon, um Gewinne zu maximieren, weil man ja positive Bilanzen vorweisen können musste, um an der Börse nicht blöd dazustehen. So konnten sie die Produktionskosten senken, weil der Arbeitslohn im Ausland oft deutlich niedriger war als in Deutschland. Und niedrigere Produktionskosten resultierten dann auch in teilweise günstigeren Produktpreisen. Die Marketing-Abteilungen der Unternehmen trugen ihr übriges dazu bei, dass der Verbraucher ständig der Ansicht war, ein Anrecht auf Schnäppchen zu haben.</p>
<p>Es gab nur ein Problem bei der ganzen Sache:<span id="more-6885"></span></p>
<p>Zwar wollte jeder nur wenig Geld zahlen, dafür aber dennoch viel Qualität bekommen. Daher achteten die Unternehmen penibel darauf, dass der letzte Bearbeitungsschritt der Produkte &#8220;daheim&#8221; in Deutschland durchgeführt wurde. In dem Fall durfte nämlich weiterhin das verkaufsfördernde Label &#8220;Made in Germany&#8221; auf dem Produkt angebracht werden, selbst wenn 90% des Produktes aus dem Ausland kam und dort gefertigt worden war.</p>
<p>Diesem Treiben will man nun in der EU einen Riegel vorschieben. Laut einem Bericht im <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,809251,00.html" target="_blank" class="liexternal">Spiegel</a> plant EU-Kommissar Algirdas Semeta, Siegel wie &#8220;Made in Germany&#8221; nur noch dann zuzulassen, wenn mindestens 45% des Wertanteils auch tatsächlich aus Deutschland stammen. Der Plan ist zwar selbst innerhalb der Kommission mehr als umstritten, dennoch bringt sich die deutsche Industrie schon einmal in Stellung:</p>
<blockquote><p>Das Label &#8220;Made in Germany&#8221; gerate mit der angedachten Änderung beim Warenursprungsrecht in Gefahr, sagte DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann der &#8220;Welt&#8221;. &#8220;Wenn künftig Herkunft und Wert der Vormaterialien entscheidend sind, werden viele Produkte nicht mehr als deutsch gelten&#8221;, sagte er.</p></blockquote>
<p>Das ist in der Tat ein ziemlich zweischneidiges Schwert. Einerseits ist es schon eine ziemliche Verarschung, wenn beispielsweise ein Produkt zu 90% aus Material aus Südamerika besteht und in China gebaut wird, nach Deutschland gebracht wird, um noch zwei Schrauben festzudrehen und dann einen fetten &#8220;Made in Germany&#8221;-Stempel darauf anzubringen. Andererseits kann man auch argumentieren, dass die grundsätzliche Idee der jeweiligen Produkte bzw. Bauplan oder Design oft aus Deutschland stammen und hier auch die abschließende Qualitätskontrolle stattfindet. Selbst wenn ein Großteil vielleicht im Ausland aus ausländischen Rohstoffen gefertigt wird, wird es dennoch nach den aus Deutschland stammenden Standards gefertigt, die mitunter einfach höher sind. Die Einhaltung der Standards ist ja auch nötig, um die hiesigen Prüfstellen (TÜV etc.) zufriedenzustellen. </p>
<p>Wie sollte man da eurer Meinung nach vorgehen? Reicht die Einhaltung deutscher Standards aus, um das Gütesiegel &#8220;Made in Germany&#8221; zu rechtfertigen? Oder sollte die EU-Kommission tatsächlich einen Wertanteil von 45% fordern? Oder sind 45% euch sogar noch viel zu wenig, weil es dann immer noch nicht mal die Hälfte wäre? Achtet ihr eigentlich noch auf Siegel wie &#8220;Made in Germany&#8221;? Sind die euch wichtig? Oder hat dieses Siegel inzwischen bei euch an &#8220;Wert&#8221; und Aussagekraft verloren?</p>
<div align="right"><small>Gerd Altmann / pixelio.de</small></div>
<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2012/01/made-in-germany-alles-nur-etikettenschwindel/">Made in Germany &#8211; alles nur Etikettenschwindel?</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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		<title>Wie weit darf die Polizei in die persönliche Privatsphäre eindringen?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 07:56:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sascha</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Klagen gegen die Polizei sind heutzutage nicht außergewöhnlich. Manchmal berechtigt, da Polizisten keine unfehlbaren Heiligen sind, sondern Menschen, die ebenfalls hin und wieder Situationen falsch einschätzen oder übereifrig reagieren. Manchmal auch unberechtigt, weil irgendein rechthaberischer Mensch meint, Gesetz und Recht für sich gepachtet zu haben und die jeweils strittige Situation als einziger richtig einschätzen zu [...]<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2012/01/wie-weit-darf-die-polizei-in-den-persoenlichen-privatbereich-eindringen/">Wie weit darf die Polizei in die persönliche Privatsphäre eindringen?</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://gesichtet.net/wp-content/uploads/2012/01/schattenmann-126x300.jpg" alt="Schattenmann" title="Schattenmann" width="110" height="250" class="alignleft size-medium wp-image-6816" />Klagen gegen die Polizei sind heutzutage nicht außergewöhnlich. Manchmal berechtigt, da Polizisten keine unfehlbaren Heiligen sind, sondern Menschen, die ebenfalls hin und wieder Situationen falsch einschätzen oder übereifrig reagieren. Manchmal auch unberechtigt, weil irgendein rechthaberischer Mensch meint, Gesetz und Recht für sich gepachtet zu haben und die jeweils strittige Situation als einziger richtig einschätzen zu können.</p>
<p>Klagen gegen die Polizei gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Staaten, wie z.B. auch England. Diese Möglichkeit ist wichtig und richtig, denn auch Gesetzeshüter müssen im Zweifel kontrolliert werden, denn auch sie stehen nicht über dem Gesetz, auch wenn sie hin und wieder mit gewissen Sonderrechten ausgestattet sein mögen. Doch die Klage, der sich jetzt die britische Metropolitan Police ausgesetzt sieht, ist dennoch sehr auffällig und ganz sicher nicht alltäglich. Geklagt haben mehrere Frauen &#8211; wegen ihrer Partner!<span id="more-6809"></span></p>
<p>Die Frage, was die Lebenspartner der Frauen mit der Metropolitan Police zu tun haben, ist schnell geklärt. Bei den Partnern soll es sich um <a href="http://annalist.noblogs.org/post/2012/01/07/acht-frauen-verklagen-gegen-britische-spitzel/" target="_blank" class="liexternal">Spitzel gehandelt haben</a>, die sich nicht zufällig, sondern zielgerichtet darum bemüht hatten, in das Leben der Frauen zu treten, um diese und ihr Umfeld in ganz privatem Raum ausspionieren zu können.</p>
<p>Man kennt es ja teilweise aus Agentenfilmen und Krimis, dass sich Cops undercover in Gangs einschleusen lassen, um deren Pläne &#8220;von innen heraus&#8221; zu erfahren und die Hinweise dann weiterzugeben. Ähnlich verfährt hierzulande auch der Verfassungsschutz mit seinen V-Leuten, die sich mit falscher Identität in Gruppierungen wie z.B. in der rechten Szene einschleichen, um deren Aktivitäten zu analysieren. </p>
<p>Allerdings kann man die Situation natürlich unterschiedlich bewerten, ob jemand in eine Gruppe / Gang eingeschleust wird, oder in den intimen Privatbereich einer scheinbaren &#8220;Beziehung&#8221;. Manche dieser &#8220;Beziehungen&#8221; hielten nur kurze Zeit, andere wurden bis zu 9 Jahre geführt! </p>
<p>Da stellt man sich schon die Frage, ob der Zweck alle Mittel heiligt, oder? Stellt euch mal vor, ihr lebt mehrere Jahre mit eurem Partner zusammen, liebt ihn, durchlebt gute und schlechte Zeiten gemeinsam, bringt euch und eure Gefühle in die Beziehung ein&#8230; und erfahrt dann nach einigen Jahren, dass das von Seiten des Partners alles nur erstunken und erlogen war, er keine Gefühle für euch hegt und nur mit euch geschlafen und zusammen gelebt hat, um seine Undercover-Identität nicht zu gefährden. </p>
<p>Wie würdet ihr das reagieren? Ist ein solches Vorgehen legitim, wenn damit möglicherweise Verbrechen verhindert werden können? Im vorliegenden Fall handelte es sich bei den Frauen um Öko-Aktivistinnen. Würdet ihr die Situation anders beurteilen, wenn es Terroristinnen gewesen wären und durch diese &#8220;Beziehungen&#8221; Anschläge hätten verhindert und Leben gerettet werden können? Wie weit darf man gehen? Wo würdet ihr die Grenze(n) ziehen, wenn ihr das Sagen hättet?</p>
<div align="right"><small>Foto: Didi01 / pixelio.de</small></div>
<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2012/01/wie-weit-darf-die-polizei-in-den-persoenlichen-privatbereich-eindringen/">Wie weit darf die Polizei in die persönliche Privatsphäre eindringen?</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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		<title>Patente und anderer Irrsinn</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 06:57:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sascha</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ist die Welt eigentlich schon immer so verrückt, oder sind das die Auswirkungen der Globalisierung und der damit einhergehenden Verzahnung internationaler Rechte? Wenn man in den Wirtschaftsteilen der Zeitungen und digitalen Nachrichtenportalen liest, stößt man derzeit immer wieder auf neue Meldungen, wer da gerade wen wegen irgendwelcher neuen Patentstreitigkeiten verklagt hat oder verklagen will. Teilweise [...]<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/10/patente-und-anderer-irrsinn/">Patente und anderer Irrsinn</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://gesichtet.net/wp-content/uploads/2011/04/Justizia-300x256.jpg" alt="Justizia" title="Justizia" width="300" height="256" class="alignright size-medium wp-image-5499" />Ist die Welt eigentlich schon immer so verrückt, oder sind das die Auswirkungen der Globalisierung und der damit einhergehenden Verzahnung internationaler Rechte? Wenn man in den Wirtschaftsteilen der Zeitungen und digitalen Nachrichtenportalen liest, stößt man derzeit immer wieder auf neue Meldungen, wer da gerade wen wegen irgendwelcher neuen Patentstreitigkeiten verklagt hat oder verklagen will. Teilweise hat man das Gefühl, dass sich die Konzerne inzwischen mehr um ihre Rechtsabteilungen kümmern, als darum, neue innovative Produkte auf den Markt zu bringen. </p>
<p>Ziemlich groß durch die Medien ging da in letzter Zeit vor allem das Scharmützel zwischen <a href="http://www.hartware.de/news_52965.html" target="_blank" class="liexternal">Apple und Samsung</a>, wo es zunächst um einen Verkaufsstopp für Samsungs GalaxyTab ging, woraufhin Samsung als Reaktion unter anderem ein <a href="http://stadt-bremerhaven.de/samsung-verlangt-generelles-iphone-verbot-in-den-niederlanden" target="_blank" class="liexternal">Verkaufsverbot für iPhones</a> in den Niederlanden anstrengen wollte. Argumentiert wurde stets mit Verletzung von Patentrechten durch die verbaute Technik bzw. Verletzung sog. &#8220;Geschmacksmuster&#8221;, also beispielsweise ganz speziellen Gehäusedesigns. </p>
<p>Eine ähnliche Argumentation versucht man nun auch in einem weiteren Rechtsstreit zwischen zwei anderen alten Gegnern, bei denen es weniger um Technik, als vielmehr um Genussmittel geht:<span id="more-6406"></span></p>
<p><a href="http://www.n24.de/news/newsitem_7286304.html" target="_blank" class="liexternal">Coca Cola möchte jetzt Pepsi</a> verklagen. Doch nicht etwa, weil irgendwelche Pepsi-Agenten das Coca-Cola-Geheimrezept geklaut haben oder weil es Wissenschaftlern in unterirdischen Pepsi-Laboren gelungen wäre, die Rezeptur der Coca-Cola zu entschlüsseln. Nein, stattdessen darf sich ein Gericht nun damit beschäftigen, ob die Kurven / Rundungen der Pepsi-Flaschen den Formen der Coca-Cola-Flaschen zu ähnlich sind! Denn Coca-Cola verkauft sein Getränk nach eigener Aussage seit 1916 in typischen Cola-Flaschen, deren Form ein einzigartiges Erkennungsmerkmal der Coca-Cola-Company seien.</p>
<p>Ich will nun gar nicht die Unternehmen selbst kritisieren. Mir ist klar, dass man als Unternehmen immer bestrebt ist, seine eigenen Erfindungen so gut wie möglich zu schützen, seien es nun Technik, Geschmack oder Design. Wahrscheinlich würde ich als Konzernchef auch so handeln, selbst wenn es (wie im vorliegenden Colaflaschen-Fall) geradezu irrwitzig klingt. Aber wenn ich mir ein bestimmtes Recht als Unternehmen gesichert habe, ok, dann soll ich es auch entsprechend (be-)schützen dürfen.</p>
<p>Die Frage, die ich mir eher stelle ist, WARUM man bestimmte Patente und Geschmacksmuster überhaupt zulässt? WER genehmigt solche Anträge überhaupt? WAS muss man genommen haben, um beispielsweise einem Unternehmen wie Apple einen Antrag zu gewähren, der künftig ein flaches Design mit abgerundeten Ecken bei Tablet-PCs schützt? Wenn man sich bei der Genehmigung solcher Anträge vorab als Genehmigungsbehörde mal Gedanken machen würde, könnten viele Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. </p>
<p>Es käme doch sicherlich niemand dieser Beamten ernsthaft auf die Idee einen Antrag zu genehmigen, wenn nun beispielsweise Autohersteller X auf die Idee käme, sich die Position eines Lenkrades im Autoinneren patentieren zu lassen, oder? Hätte sich damals jemand die runde Form eines Autoreifens patentrechtlich sichern lassen, gäbe es dann heute nur einen Hersteller von runden Autoreifen bzw. alle anderen müssten teure Lizenzgebühren zahlen oder eckige Räder herstellen?</p>
<p>Wie gesagt, ich kann es verstehen, dass man sich als Unternehmen seine Innovationen sichern will, auch und vor allem, um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu haben. Allerdings finde ich, dass man sich auf Patentämtern auch seiner Verantwortung wieder mehr bewusst sein sollte und nicht mehr alles ohne Blick auf die praktischen Auswirkungen bewilligt. Soweit ich weiß, ist die typische Form von alten PC-Gehäusen nicht patentrechtlich abgesichert. Genausowenig das hässliche, aber typische PC-grau, was vor allem früher weit verbreitet war. Warum also sollte man dann die Form eines Tablet-PCs schützen können? Oder die Form einer Flasche? Noch dazu, wo die Form des Tablet-PCs nicht einmal wirklich neu, sondern vergleichbar war mit der <a href="http://stadt-bremerhaven.de/apple-kopiert-von-samsung-so-ist-das" target="_blank" class="liexternal">von digitalen Bilderrahmen</a>&#8230; ausgerechnet von Samsung. Die könnten jetzt übrigens laut einem dänischen Professor erneut Grund zur Klage gegen Apple haben, da die <a href="http://www.netbooknews.de/51245/antennagate-deluxe-iphone-4s-antennensystem-koennte-gegen-samsung-patente-verstossen/" target="_blank" class="liexternal">Antenne des neuen iPhone 4S möglicherweise Samsung-Patente verletzt</a>. Und so wird das munter weitergehen, fürchte ich. </p>
<p>Es wäre nicht auszudenken, was passiert, wenn sich IKEA die grundsätzliche Bauweise eines Regals patentieren ließe. Oder sich das Geschmacksmuster eines Schranks sichert, so dass niemand sonst mehr einen ziemlich rechteckigen Schrank mit zwei nach außen zu öffnenden Türen auf den Markt bringen könnte.</p>
<p>Merkwürdigerweise kann ich mich kaum daran erinnern, dass solche Dinge früher passiert sind. Warum? War ich damals nur zu jung, um mich dafür zu interessieren? Oder waren die Unternehmen noch vernünftig genug, nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht zu ziehen? Oder waren die Erfolgsaussichten solcher Klagen damals geringer, weil die Richter einem den Vogel gezeigt hätten? Oder ist das alles nur nicht so publik geworden, weil wir noch nicht so globalisiert waren und sich solche Dinge primär in Amerika abspiel(t)en? Was meint ihr? Und wie steht ihr generell zu dem Thema? Sollte man sich alles schützen lassen dürfen? Oder wo sollte eine Grenze gezogen werden? </p>
<div align="right"><small>Foto: Thorben Wengert / pixelio.de</small></div>
<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/10/patente-und-anderer-irrsinn/">Patente und anderer Irrsinn</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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		<title>Ist das Gewissen nichts mehr wert?</title>
		<link>http://gesichtet.net/2011/10/ist-das-gewissen-nichts-mehr-wert-kritische-gedanken-zum-streit-zwischen-wolfgang-bosbach-und-ronald-pofalla/</link>
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		<pubDate>Mon, 03 Oct 2011 06:58:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sascha</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Wolfgang Bosbach]]></category>

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		<description><![CDATA[Politik wird hier im Blog eher wenig thematisiert. Davon muss ich heute mal eine Ausnahme machen. Gleichzeitig denke ich, dass der Grund hierfür spannend oder wenigstens interessant genug ist, um euch sicherlich nicht zu langweilen. Wie die meisten von euch sicherlich in den Medien mitbekommen haben, hat der Bundestag mehrheitlich vor wenigen Tagen die Beteiligung [...]<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/10/ist-das-gewissen-nichts-mehr-wert-kritische-gedanken-zum-streit-zwischen-wolfgang-bosbach-und-ronald-pofalla/">Ist das Gewissen nichts mehr wert?</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://gesichtet.net/wp-content/uploads/2011/10/bundestag-300x200.jpg" alt="Bundestag" title="Bundestag" width="300" height="200" class="alignright size-medium wp-image-6378" />Politik wird hier im Blog eher wenig thematisiert. Davon muss ich heute mal eine Ausnahme machen. Gleichzeitig denke ich, dass der Grund hierfür spannend oder wenigstens interessant genug ist, um euch sicherlich nicht zu langweilen. Wie die meisten von euch sicherlich in den Medien mitbekommen haben, hat der Bundestag mehrheitlich vor wenigen Tagen die Beteiligung Deutschlands am sog. &#8220;europäischen Rettungsschirm&#8221; beschlossen, mit dem in die Krise geratenen, europäischen Staaten geholfen werden soll. Deutschland beteiligt sich an diesem 440 Milliarden Euro schweren Schirm mit satten 211 Milliarden Euro. </p>
<p>Wie man sich denken kann, gab es bei solchen Summen im Vorfeld einige hitzige Diskussionen, denn die zahlt auch ein Land wie Deutschland nicht mal eben so aus der &#8220;Porto-Kasse&#8221;. So durfte es eigentlich auch wenig wundern, dass es bei der Abstimmung im Bundestag dann auch einige Abgeordnete gab, die sich gegen diese Beteiligung aussprachen und entsprechend abstimmten. Einer von ihnen war Wolfgang Bosbach von der CDU. Selbst wenn man nicht viel mit Politik am Hut hat, kennen den sicherlich einige von euch aus dem Fernsehen. Jedenfalls hatte sich Wolfgang Bosbach nun entschlossen, gegen den Rettungsschirm bzw. die deutsche Beteiligung daran zu stimmen. Obwohl bereits im Vorfeld der Abstimmung klar war, dass auch große Teile der Opposition der Beteiligung zustimmen würden, das &#8220;Projekt&#8221; also nie wirklich in Gefahr war, machte sich Bosbach mit seiner Weigerung in den eigenen Reihen nicht unbedingt viele Freunde. Das brachte nach der Abstimmung ausgerechnet der Chef des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla (CDU), zum Ausdruck, dem Bosbach über den Weg lief:<span id="more-6376"></span></p>
<p>Er soll ihn dabei mit Sätzen wie <a href="http://www.focus.de/politik/deutschland/pofalla-gegen-bosbach-ich-kann-deine-fresse-nicht-mehr-sehen_aid_670836.html" target="_blank" class="liexternal">&#8220;Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen. Ich kann Deine Scheiße nicht mehr hören&#8221;</a> doch eher &#8216;unsanft&#8217; verbal attackiert haben. </p>
<p>Erstaunlich finde ich die öffentlichen Reaktionen auf diesen Ausraster von Pofalla. Dort wird mehrheitlich die Art und Weise kritisiert, WIE er sich geäußert hat. Mir ist das persönlich ziemlich egal. Warum sollen sich Politiker nicht auch so äußern dürfen, wie es normale Bürger jeden Tag ebenfalls tun? Natürlich ist der Ton -gerade unter Kollegen der gleichen Partei- für den Moment nicht unbedingt förderlich für das Arbeitsklima, aber wie gesagt, so etwas kann immer und überall mal vorkommen, manchmal hat so ein reinigendes Gewitter ja langfristig sogar gute Eigenschaften. Nein, mich stört hier nicht die Art, WIE Herr Pofalla ausgerastet ist, sondern WESWEGEN er ausgerastet ist. Hierzu muss ich ein wenig ausholen:</p>
<p>Ich werde zunächst mal <a href="http://blogblume.de/uber-die-unfahigkeit-eigene-schwachen-anzuerkennen/" target="_blank" class="liexternal">Ricardas Vorschlag aufgreifen und meine eigenen Defizite offenlegen.</a> Ich bin wahrlich kein Experte auf dem Gebiet der Finanzpolitik. Für mich als &#8220;normalen Bürger&#8221; ist es natürlich schwer zu verstehen, warum man jahrelang hört, dass kein Geld mehr für Kindergärten, Schulen, Renten und das Gesundheitssystem da ist, hierfür auch keine weiteren Schulden gemacht werden können und alles über Selbstbeteiligungen der Bürger geregelt werden muss, auf der anderen Seite dann aber plötzlich doch mal eben 211 Milliarden Euro vergeben werden können, um ein marodes Finanzsystem irgendwie künstlich am Leben zu halten. Andererseits -und da sind wir bei meinem mangelnden Wissen auf dem Gebiet- habe ich auch schlichtweg keine Ahnung über die Zusammenhänge. Ich weiß nicht, wie es sich auswirken würde, wenn wir nichts tun. Welche Auswirkungen das beispielsweise für Europa, die Griechen und auch uns selbst hätte, wenn wir beispielsweise Griechenland vor die Hunde gehen ließen. Würde der Euro das als Währung überstehen? Oder hätten wir bald wieder die D-Mark? Könnte man die überhaupt einfach so wieder einführen? Und selbst wenn das ginge, wäre sie dann wieder so stark wie einst oder nicht vielleicht auch viel, viel geschwächter? </p>
<p>Das Thema ist viel zu vielschichtig und komplex, als dass ich mir da in kurzer Zeit einfach so den nötigen Background aneignen könnte. Nebenher muss ich ja schließlich auch noch andere &#8220;Kleinigkeiten&#8221; wie beispielsweise meinen Job erledigen. Bezüglich der Unwissenheit bin ich allerdings scheinbar in guter Gesellschaft. Einige Abgeordnete, die über den Rettungsschirm abstimmten, wussten allem Anschein nach ja ebenfalls nicht so genau, worüber oder <a href="http://www.spreeblick.com/2011/09/30/panorama-ahnungslose-abgeordnete/" target="_blank" class="liexternal">über wie viel Geld sie da entschieden</a>. Das stimmt einen dann schon nachdenklich. Ich verlange ja nicht, dass alle Politiker, die darüber zu entscheiden haben, plötzlich Finanzexperten sein sollen. Auch unter Politikern hat nun mal jeder so eine Interessen- und Fachgebiete. Aber wenn ich schon über so einen Batzen Geld entscheide, dann weiß ich doch eigentlich wenigstens ungefähr(!), in welchen Dimensionen sich das Bürgschaftsrisiko da bewegt, welches ich durch meine Entscheidung / Abstimmung da mitzuverantworten habe, oder?</p>
<p>Aber ich schweife vom Thema ab. Was ich eigentlich zum Ausdruck bringen wollte war, dass ich nicht den Erfahrungs- oder Wissenshorizont habe, um entscheiden zu können, ob dieser Rettungsschirm nun notwendig ist oder nicht, ob er sinnvoll ist oder uns ins Verderben stürzt. Darum maße ich mir mir auch nicht an, darüber ein Urteil zu fällen. Zumal ja selbst &#8220;Experten&#8221; diesbezüglich unterschiedlichster Meinung sind, was uns zu dem Punkt bringt, dass vielleicht niemand wirklich voraussagen kann, wie sich das alles entwickeln wird und es ein reines Glücksspiel wird. Vielleicht ist der Rettungsschirm jetzt das Beste, was wir tun konnten&#8230; vielleicht auch nicht. Genau sagen kann das zur Zeit wohl niemand.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund halte ich es für völlig nachvollziehbar, dass sich ein Wolfgang Bosbach, nachdem er sich im Rahmen seiner Kenntnisse sicherlich Gedanken darüber gemacht hat, dazu entschlossen hat, gegen den Rettungsschirm zu stimmen. Dafür von Herrn Pofalla &#8220;gescholten&#8221; zu werden, DAS ist für mich der eigentliche Skandal an dessen Ausraster. Mich regt es auf, wie selbstverständlich es in der Politik geworden ist, dass man einer von der Spitze vorgegebenen Parteilinie folgen solle. Tut man dies -wie hier Wolfgang Bosbach- nicht, wird man als &#8220;Nestbeschmutzer&#8221; behandelt, der wieder &#8220;auf Linie / Kurs&#8221; gebracht werden müsse. </p>
<p>Genau dieser Ansatz ist doch völlig falsch! Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages ist nicht irgendeiner vorgegebenen Parteilinie unterworfen, sondern gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes einzig und allein seinem eigenen Gewissen ohne irgendwelche Bindungen an Weisungen oder Aufträge. Wenn also Herr Bosbach für sich selbst zu dem Entschluss gekommen ist, dass eine Beteiligung Deutschlands am Rettungsschirm nicht zum Wohl des deutschen Volkes ist, dann war es sein Recht uns seine Pflicht, gegen eben jenen Rettungsschirm zu votieren. Genau so, wie es für jeden anderen Abgeordneten, der sich Sich von Herrn Pofalla dafür beschimpfen lassen zu müssen, dass er (Bosbach) sich absolut korrekt verhalten hat, halte ich für ein Unding. Dass hierüber kaum gesprochen wird, sondern allenfalls die Wortwahl Pofallas kritisiert wird, ist für mich der eigentliche Skandal an der ganzen Sache. </p>
<p>Ich jedenfalls würde mich freuen, wenn es mehr Abgeordnete wie Wolfgang Bosbach gäbe. Nicht, dass ich stets mit seinen Ansichten und seinem Abstimmungsverhalten übereinstimmen würde. Aber einer wie er, der den Schneid hat, auch öffentlich und bei namentlicher Nennung seinem Gewissen zu folgen, in dem festen Wissen, dass ihm dies sein Leben nicht leichter macht, ist mir persönlich 1000x mal lieber als ein &#8220;Lemming&#8221;, der blind und gehorsam all das absegnet, was die Führung will, nur damit eine &#8220;Partei-Linie&#8221; gewahrt und eine Pseudo-Geschlossenheit nach außen zelebriert wird.</p>
<p>Mich würde nun interessieren, ob vielleicht nur ich das so sehe? Ist die &#8220;Parteilinientreue&#8221; inzwischen bereits als so selbstverständlich in der Bevölkerung verankert, dass wirklich allenfalls noch über den Wortlaut von Pofalla diskutiert werden muss und nicht mehr darüber, dass er einen Kollegen diffamiert, weil sich dieser an seinen vom Grundgesetz gegebenen Auftrag gehalten hat? Wofür wählen wir denn dann überhaupt noch mehrere hundert Volksvertreter in den Bundestag, wenn die doch eigentlich eh nur noch das Abnicken sollen, was die wenigen &#8220;Alphatiere&#8221; an der Parteispitze beschließen wollen? </p>
<div align="right"><small>Foto: Jörg Sabel / pixelio.de</small></div>
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		<title>Hat in München nun die totale Überwachung begonnen?</title>
		<link>http://gesichtet.net/2011/06/hat-in-muenchen-totale-ueberwachung-begonnen/</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 06:54:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sascha</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die geplante Vorratsdatenspeicherung dürfte inzwischen jedem, der im Internet unterwegs ist, ein Begriff sein. Hierbei geht es darum, dass bestimmte Telefon- und Internetverbindungsdaten aller in Deutschland lebenden Personen für einen bestimmten Zeitraum, z.B. für 6 Monate, aufgezeichnet werden sollen. Sinn der Sache soll sein, die Kommunikationsdaten und Kommunikationswege von Leuten, die sich in irgendeiner Weise [...]<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/06/hat-in-muenchen-totale-ueberwachung-begonnen/">Hat in München nun die totale Überwachung begonnen?</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://gesichtet.net/wp-content/uploads/2011/06/Autoparkplatz-300x225.jpg" alt="Autoparkplatz" title="Autoparkplatz" width="300" height="225" class="alignright size-medium wp-image-5911" />Die geplante Vorratsdatenspeicherung dürfte inzwischen jedem, der im Internet unterwegs ist, ein Begriff sein. Hierbei geht es darum, dass bestimmte Telefon- und Internetverbindungsdaten aller in Deutschland lebenden Personen für einen bestimmten Zeitraum, z.B. für 6 Monate, aufgezeichnet werden sollen. Sinn der Sache soll sein, die Kommunikationsdaten und Kommunikationswege von Leuten, die sich in irgendeiner Weise verdächtig machen, durch die auf Vorrat gespeicherten Daten besser aufschlüsseln zu können, um ggf. auch weitere, erhärtende Beweise für den Verdacht zu finden.</p>
<p>Das Problem an der Sache ist zum einen, dass nie ausgeschlossen werden kann, dass die Daten -wenn sie erst einmal erhoben sind- nicht auch zur Aufklärung kleinerer Straftaten und oder gar zu gänzlich anderen Zwecken herangezogen werden, der Bürger gegenüber dem Staat also zum gläsernen Bürger werden könnte. Ein weiteres Problem ist, dass die Daten verdachtsunabhängig erhoben werden, also schon zu einem Zeitpunkt, an dem man noch gar nicht verdächtig ist. Das ist rechtlich ein extrem heikler Punkt. Man stelle sich vor, das wäre in anderen Bereichen ebenfalls so geregelt und die Polizei könnte ohne Anfangsverdacht &#8220;einfach mal so&#8221; eine Hausdurchsuchung vornehmen. Der Aufschrei der Empörung wäre groß.</p>
<p>Doch warum erzähle ich das alles? Weil gläserne Bürger und verdachtsunabhängiges Vorgehen nicht auf das Internet beschränkt sind, sondern -zumindest in Bayern- auch längst Einzug in den realen Alltag gehalten zu haben scheinen.<span id="more-5910"></span></p>
<p>Wie ich bei <a href="http://www.internet-law.de/2011/06/stadt-munchen-lasst-kfz-kennzeichen-notieren.html" target="_blank" class="liexternal">Thomas Stadler</a> erfahren musste, ist man in München nämlich anscheinend dazu übergegangen, Kfz-Kennzeichen von absolut rechtmäßig abgestellten Fahrzeugen zu notieren, um somit -nach eigener Aussage- die Kfz-Bewegungen später nachvollziehen zu können. </p>
<p>Mit anderen Worten werden also Bewegungsprofile der Autofahrer erstellt, so dass sich feststellen lässt, wann jemand wo seinen Wagen abgestellt hat&#8230; und sich dementsprechend wahrscheinlich auch in der Nähe aufgehalten hat. Angeblich möchte man mit dieser Maßnahme den Parkplatzbedarf an verschiedenen Stellen von München ermitteln. Aber braucht man dazu wirklich Daten, die sich einzelnen Fahrern zuordnen lassen? Wozu? Warum zählt man nicht einfach die parkenden Autos, freie Parkplätze oder einfach Parkplätze suchende Autos? Dann sollte doch schnell ersichtlich werden, wo Parkplätze gebraucht werden. Auch eine simple Befragung der Autofahrer würde hier sicherlich schnell zu realistischen Ergebnissen führen &#8211; ganz ohne großartigen Aufwand und vor allem: ohne dass man Bewegungsprofile erstellt und den Bürger somit fast auf Schritt und Tritt verfolgt, als wäre er ein unter Verdacht stehender Verbrecher.</p>
<p>Warum macht man es sich in München so kompliziert? Will man testen, wie weit man gehen kann? Will man tatsächlich Bewegungsprofile der Stadtbewohner erstellen? Oder will man dort tatsächlich nur das Parkplatzproblem lösen, schießt dafür aber mit Kanonen auf Spatzen? Was denkt ihr?</p>
<p align="right"><small>Foto: olga meier-sander / pixelio.de</small></p>
<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/06/hat-in-muenchen-totale-ueberwachung-begonnen/">Hat in München nun die totale Überwachung begonnen?</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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		<title>Google +1-Button: Formulierungsvorschlag für Datenschutzerklärung zum Schutz vor Abmahnungen</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Jun 2011 05:09:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sascha</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie sicherlich inzwischen jeder mitbekommen hat, hat Google seinen +1-Button eingeführt. Hierbei handelt es sich im weitesten Sinne um einen Social-Button, wie man es bereits ähnlich vom Facebook-Like-Button (dem &#8220;Gefällt mir&#8221;-Button) gewohnt ist. Auch wenn derzeit die Meinungen zu diesem Button durchaus auseinander gehen, wird der Button -zumindest testweise- nun auch auf diesem Blog hier [...]<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/06/google-1-button-formulierungsvorschlag-fuer-datenschutzerklaerung-zum-schutz-vor-abmahnungen/">Google +1-Button: Formulierungsvorschlag für Datenschutzerklärung zum Schutz vor Abmahnungen</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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</ul>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://gesichtet.net/wp-content/uploads/2011/06/google-plus-one-button-244x300.png" alt="Google +1 Button" title="Google +1 Button" width="244" height="300" class="alignleft size-medium wp-image-5835" />Wie sicherlich inzwischen jeder mitbekommen hat, hat Google seinen +1-Button eingeführt. Hierbei handelt es sich im weitesten Sinne um einen Social-Button, wie man es bereits ähnlich vom Facebook-Like-Button (dem &#8220;Gefällt mir&#8221;-Button) gewohnt ist. Auch wenn derzeit die Meinungen zu diesem Button durchaus auseinander gehen, wird der Button -zumindest testweise- nun auch auf diesem Blog hier angeboten und darf von euch fleißig angeklickt werden. Er befindet sich unter jedem Artikel neben den Twitter- und Facebook-Buttons. </p>
<p>Wie genau der Button ohne Plugins in ein bestehendes WordPress-Theme eingebaut werden kann, wurde in den letzten Tagen in zahlreichen Blogs bereits gezeigt. Eine besonders anschauliche <a href="http://www.crazytoast.de/google-1-button-mit-ein-paar-spielereien-einbauen.html" target="_blank" class="liexternal">Anleitung zum Einbau des +1-Buttons von Google</a> hat Tanja gefertigt, die nicht nur auf den Einbau eingeht, sondern auch die möglichen Code-Parameter erläutert und auf die Möglichkeit der Verknüpfung mit Google Analytics hinweist.</p>
<p>Doch wie schon beim Like-Button von Facebook dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis erste Datenschützer Bedenken gegen diesen Button anmelden werden und zumindest ein entsprechender Hinweis in den Datenschutz-Richtlinien der Webseiten, die den +1-Button verwenden, gefordert werden wird. Hier ein entsprechender Formulierungsvorschlag, wie er in eurem Impressum / Datenschutzdisclaimer genutzt werden könnte:<span id="more-5830"></span></p>
<blockquote><p>Dieser Internetauftritt verwendet den +1-Button von google.com, welcher von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (&#8220;Google&#8221;) betrieben wird. Der Button ist mit dem Zusatz / Logo &#8220;+1&#8243; gekennzeichnet.</p>
<p>Wenn eine Webseite unseres Internetauftritts aufgerufen wird, auf welcher ein solcher Button eingebaut wurde, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Google auf. Der Button wird von Google direkt an den Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.</p>
<p>Durch die Einbindung der Buttons erhält Google die Information, dass die entsprechende Seite des Internetauftritts aufgerufen wurde. Ist der Besucher der jeweiligen Webseite zum Zeitpunkt seines Besuchs bei Google eingeloggt, kann Google den Besuch dem Google-Konto des Nutzers zuordnen. Wird der Button angeklickt, wird die entsprechende Information vom Browser direkt an Google übermittelt und dort gespeichert.</p>
<p>Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Google sowie die diesbezüglichen Rechte des Nutzers und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz seiner Privatsphäre ist bitte den diesbezüglichen <a href="http://www.google.com/intl/en/privacy/plusone/" target="_blank" class="liexternal">Datenschutzhinweisen von Google</a> zu entnehmen.</p>
<p>Wünscht der Nutzer nicht, dass Google über die besuchte Webseite des Internetauftritts Daten über den Nutzer sammelt, muss sich der Besucher vor seinem Besuch dieser Webseiten des Internetauftritts bei Google ausloggen.</p></blockquote>
<p>Als Basis für diesen Formulierungsvorschlag diente mir die entsprechende Formulierung für den Facebook-Like-Button, welche entsprechend an die Google-Verhältnisse angepasst wurde. Aus juristischen Gründen wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Formulierungsvorschlag lediglich einen unverbindlichen Vorschlag und keine Rechtsberatung darstellt; es gelten die allgemeinen <a href="http://gesichtet.net/impressum/" class="liinternal">Haftungsausschlüsse dieser Webseite</a>.</p>
<p>Zu beachten ist, dass in der Vergangenheit lediglich die <a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2325" target="_blank" class="liexternal">wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Facebook Like-Buttons</a> gerichtlich bestätigt wurde. Bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels hat jedoch noch kein deutsches Gericht über die grundsätzliche datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Facebook Like-Buttons oder gar des Google +1-Buttons entschieden. </p>
<p>Aufgrund dieser rechtlich unsicheren Lage wird, sofern man solche Buttons auf seiner Webseite nutzt, ein entsprechender Datenschutzhinweis zur Absicherung dringend empfohlen, bis sich die Gerichte irgendwann einmal genauer zu dieser Thematik äußern und dadurch juristische Klarheit schaffen.</p>
<p>Wie steht ihr den Buttons gegenüber? Nutzt ihr den Facebook Like-Button auf eurer Webseite? Und werdet ihr auch den Google +1-Button nutzen? Habt ihr im Falle der Verwendung dieser Buttons eine entsprechende Datenschutzerklärung auf eurer Seite oder hofft ihr einfach darauf, dass &#8220;schon alles gut gehen wird&#8221;?</p>
<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/06/google-1-button-formulierungsvorschlag-fuer-datenschutzerklaerung-zum-schutz-vor-abmahnungen/">Google +1-Button: Formulierungsvorschlag für Datenschutzerklärung zum Schutz vor Abmahnungen</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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		<title>Elektroautos müssen Pflicht-Lärm verursachen</title>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 06:57:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sascha</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In Zeiten, in denen der Sprit immer teurer wird und ein Ende des Preisanstiegs bei Diesel und Benzin nicht absehbar scheint, sehen sich die Autofahrer in Deutschland vermehrt nach anderen Möglichkeiten um. Neben der Umrüstung der Fahrzeuge auf Gas sind auch Elektroautos eine immer gern genannte Alternative, vor allem im Stadtverkehr. Die Vorteile solcher Fahrzeuge [...]<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/05/elektroautos-muessen-pflicht-laerm-verursachen/">Elektroautos müssen Pflicht-Lärm verursachen</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://gesichtet.net/wp-content/uploads/2011/04/Autobahn-300x198.jpg" alt="Autobahn" title="Autobahn" width="300" height="198" class="alignleft size-medium wp-image-5788" />In Zeiten, in denen der Sprit immer teurer wird und ein Ende des Preisanstiegs bei Diesel und Benzin nicht absehbar scheint, sehen sich die Autofahrer in Deutschland vermehrt nach anderen Möglichkeiten um. Neben der Umrüstung der Fahrzeuge auf Gas sind auch Elektroautos eine immer gern genannte Alternative, vor allem im Stadtverkehr.</p>
<p>Die Vorteile solcher Fahrzeuge liegen auf der Hand: da sie keinen Verbrennungsmotor besitzen, kommt es auch nicht zu entsprechenden Abgasen. Andererseits sollte man selbstverständlich ein Auge darauf haben, woher der Strom für das Fahrzeug stammt, denn es macht nur wenig Sinn, wenn das Auto zwar nicht direkt Abgase in die Luft abgibt, indirekt der Strom für das Fahrzeug aber beispielsweise aus Kohlekraftwerken kommt, die ja auch alles andere als umweltfreundlich sind.</p>
<p>Ein weiterer Vorteil von Elektroautos ist der geringe Lärm, den sie verursachen. Doch genau hier liegt nach Meinung der UNO gleichzeitig auch ein gravierender Nachteil, der nun ab Sommer 2011 durch eine Vereinbarung beseitigt werden soll:<span id="more-5689"></span></p>
<p>Dadurch, dass Elektroautos keinen Verbrennungsmotor haben und damit sehr leise im Betrieb sind, fehlen laut Bericht des <a href="http://orf.at/stories/2046219/" target="_blank" class="liexternal">ORF</a> angeblich die typischen Warnsignale, welche andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, die herannahende Gefahrenquelle rechtzeitig erkennen lassen und zu erhöhter Aufmerksamkeit antreiben. Scheinbar geht man davon aus, dass wir uns im Laufe der Jahre einfach daran gewöhnt haben, dass Autos Geräusche von sich geben, auf die wir mit erhöhter Aufmerksamkeit reagieren. Hören wir diese Geräusche nicht, sollen wir wohl sorgloser im Straßenverkehr agieren.</p>
<p>Sicherlich mag man darüber streiten können, ob diese Argumentation in der Art haltbar ist. Schließlich sollte ein genauer Blick auf die Straße VOR dem Überqueren selbstverständlich sein, egal ob man etwas hört oder nicht. Einen sich mit gewissem Tempo nähernden Radfahrer kann man beispielsweise eben nur schwer hören, sehr wohl aber sehen. Andererseits ist der Mensch ein Gewohnheitstier, so dass man durchaus damit rechnen muss, dass Verkehrsteilnehmer nur dann mit einem Auto rechnen, wenn sie es auch akustisch wahrnehmen. Auch im Hinblick auf blinde Fußgänger oder solche mit eingeschränkten visuellen Fähigkeiten ist es sicherlich nicht schädlich, wenn auch Elektroautos hörbar sind.</p>
<p>Genau dies möchte die UNO nun durch eine entsprechende Vereinbarung ab Sommer 2011 realisieren. Demnach sollen Elektroautos ab diesem Zeitpunkt künstlich Geräusche von sich geben, um nicht &#8220;übersehen&#8221; zu werden. Dabei soll die Lautstärke der Geräusche jedoch niemals lauter sein, als ein Fahrzeug, welches mit 20 km/h fährt. Das macht insofern Sinn, als dass man so bei einer weiten Verbreitung solcher Fahrzeuge nicht nur den Schadstoffausstoß in den Städten senken könnte, sondern auch gleich die Lärmbelästigung nach unten korrigieren würde. </p>
<p>Auf der anderen Seite ist die Umsetzung jedoch auch wieder inkonsequent, denn auf diese Weise hört man zwar auch künftig, DASS sich ein Fahrzeug nähert, aber kann anhand des Geräuschs nicht einschätzen, mit welcher Geschwindigkeit es sich nähert. Ich könnte mir vorstellen, dass man ein Fahrzeug, welches sich -rein akustisch- mit Tempo 20 nähert, gemeinhin nicht so stark als Gefahrenquelle wahrnimmt, wie ein sich schneller und somit lauter näherndes Fahrzeug. Auch im Hinblick auf die vorhin angesprochenen blinden Fußgänger kann eine falsche Einschätzung der Geschwindigkeit fatale Folgen haben. Immerhin wurde festgelegt, dass am Klang deutlich zu erkennen sein muss, ob das Elektroauto gerade beschleunigt, verzögert oder mit konstantem Tempo fährt.</p>
<p>Schmunzeln musste ich beim Hinweis darauf, dass Melodien sowie Geräusche von Insekten und anderen Tieren als Geräusche für Elektrofahrzeuge vermieden werden sollen, da sie eher irritierend wirken könnten. Ansonsten hätte ich mir schon lebhaft die Werbung im Fernsehen vorstellen können: &#8220;Sende jetzt ABCD an die 12345 für deinen ganz persönlichen Jamba-Fahrzeug-Klingelton&#8221; <img src='http://gesichtet.net/wp-includes/images/smilies/icon_biggrin.gif' alt=':D' class='wp-smiley' />  Welchen Fahrzeugton würdet ihr euch denn für eurer Fahrzeug zulegen, wenn ihr ein Elektrofahrzeug hättet und jegliche Melodien und Geräusche erlaubt wären?</p>
<p align="right"><small>Lutz Stallknecht / pixelio.de</small></p>
<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/05/elektroautos-muessen-pflicht-laerm-verursachen/">Elektroautos müssen Pflicht-Lärm verursachen</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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		<title>Leistungsschutzrecht für Presseverlage &#8211; müssen wir bald für Links und Zitate zahlen?</title>
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		<pubDate>Wed, 18 May 2011 06:52:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sascha</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nimmt langsam immer konkretere Formen an und kann auch uns Blogger betreffen. Worum es beim Leistungsschutzrecht geht? Wie der Name schon sagt, sollen Rechte geschützt werden, die man an eigenen Leistungen hat. So weit klingt das auch erst einmal logisch. Aber ist der Schutz eigener &#8220;Presse-Erzeugnisse&#8221; nicht bereits durch bestehendes Urheberrecht [...]<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/05/leistungsschutzrecht-fur-presseverlage-mussen-wir-bald-fur-links-und-zitate-zahlen/">Leistungsschutzrecht für Presseverlage &#8211; müssen wir bald für Links und Zitate zahlen?</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://gesichtet.net/wp-content/uploads/2011/05/Paragraphen-211x300.jpg" alt="Paragraphen" title="Paragraphen" width="211" height="300" class="alignleft size-medium wp-image-5776" />Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nimmt langsam immer konkretere Formen an und kann auch uns Blogger betreffen. Worum es beim Leistungsschutzrecht geht? Wie der Name schon sagt, sollen Rechte geschützt werden, die man an eigenen Leistungen hat. So weit klingt das auch erst einmal logisch. Aber ist der Schutz eigener &#8220;Presse-Erzeugnisse&#8221; nicht bereits durch bestehendes Urheberrecht geschützt?</p>
<p>Prinzipiell besteht durchaus ein Schutz der eigenen Leistungen -also eigener Artikel- durch das Urheberrecht. Der geht einigen Presseverlagen und Politikern speziell mit Blick auf das Internet jedoch nicht weit genug, da im Internet &#8220;Gefahren&#8221; lauern sollen, die von &#8220;traditionellen&#8221; Gesetzen nicht oder nicht ausreichend erfasst würden, weswegen seit längerer Zeit an besagtem Leistungsschutzrecht für Presseverlage gearbeitet wird.</p>
<p>Letztlich soll dadurch sichergestellt werden, dass jedwede Art gewerblicher Nutzung von journalistischen Inhalten entsprechend vergütet wird. Was sich jedoch auf den ersten Blick nachvollziehbar anhört, offenbart bei einem Blick auf geplante Details durchaus einige böse Fallstricke:<span id="more-5773"></span></p>
<p><strong>Gewerbliche Nutzung?</strong></p>
<p>Zunächst stelle sich die Frage, was vorliegend wieder unter dem Begriff der &#8220;gewerblichen Nutzung&#8221; von journalistischen Inhalten zu verstehen ist. Nimmt man bisherige Rechtsprechung und Meinungen der Rechtsliteratur beispielsweise bezüglich der Impressumspflicht bei Webseiten zum Maßstab, bleibt festzuhalten, dass dort bislang eine sehr strenge Auslegung des Begriffs der gewerblichen Nutzung einer Internet-Seite stattfand. Sobald man auf der Seite Werbung schaltet, wird gemeinhin eine gewerbliche Nutzung bejaht. Hierbei ist es egal, ob es sich um Werbebanner handelt oder bezahlte Links bzw. gesponsorte Artikel, wie man es z.B. von Trigami kennt. Unerheblich ist auch, ob man mit der Seite tatsächlich einen finanziellen Gewinn erwirtschaftet oder durch die Werbung vielleicht nur die laufenden Kosten einspielen will. Selbst, wenn die eingeblendete Werbung euch gar nicht selbst zugute kommt, sondern -wie es bei manchen Freehostern, bei denen man für den Webspace nichts zahlen muss, der Fall ist- zwangsweise eingeblendet wird, um dem Serverbetreiber Einnahmen zu ermöglichen, kann eine gewerbliche Nutzung bejaht werden.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund der strengen Auslegung in der Vergangenheit sollte man nicht leichtfertig davon ausgehen, dass künftig beim Thema Leistungsschutzrecht der Presseverlage geringere Maßstäbe angesetzt werden. Insofern könnten von der Thematik dann bei entsprechend harter Auslegung nicht nur &#8220;große, professionelle&#8221; Webseiten, sondern wieder einmal auch kleine(re) Blogs betroffen sein. Hieran schließt sich dann folgerichtig die Frage an, was genau denn durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt wird bzw. was man als Seitenbetreiber künftig nicht mehr machen darf, wenn man nicht Gefahr laufen will, zur Kasse gebeten zu werden.</p>
<p><strong>Was schützt das Leistungsschutzrecht für Presseverlage?</strong></p>
<p>Rein prinzipiell werden pauschal erst einmal sämtliche journalistischen Publikationen erfasst und geschützt. Man kann also nicht einfach einen entsprechend recherchierten und bei einem großen Verlag publizierten Text kopieren und auf seiner eigenen Internetseite veröffentlichen. Das macht jedoch auch jetzt schon kaum ein Blogger mit Verstand ist, da dies gemeinhin einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen würde und zu einer teuren Abmahnung führen kann.</p>
<p>Das geplante Leistungsschutzrecht soll aber allem Anschein nach noch ein gewaltiges Stück weiter gehen. Wie bei <a href="http://netzwertig.com/2011/05/16/leistungsschutzrecht-destruktiver-eingriff-in-das-digitale-okosystem/" target="_blank" class="liexternal">Netzwertig.com</a> nachzulesen ist, hat sich unsere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Interview wohl dahingehend geäußert, dass sich das geplante Leistungsschutzrecht <strong>auch auf Zitate und Links beziehen soll</strong>!</p>
<p>Bemerkenswert hieran ist zunächst, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich in der Vergangenheit oftmals wohltuend als Politikerin hervorgetan hat, die gegenüber dem Medium Internet gemäßigt eingestellt war, es also nicht -wie manch anderer Politiker- als &#8220;Hexenwerk&#8221; betrachtet. Wenn man davon ausgeht, dass sie auch vorliegend wieder mäßigend auf die geplanten Regelungen eingewirkt hat, diese nun also bereits einen Kompromiss darstellen, möchte man sich lieber nicht vorstellen, was da ursprünglich möglicherweise von Seiten der Verlage noch alles gefordert worden sein mag.</p>
<p><strong>Grund für das Leistungsschutzrecht</strong></p>
<p>Der Grund für das geplante Leistungsschutzrecht liegt indes auf der Hand. Die Verlage sehen aufgrund der negativen Entwicklungen im Print-Sektor und der voranschreitenden digitalen Entwicklung ihre Einnahmen davon schwimmen. Will man bisherige Standards (es wird hierbei gerne von &#8220;Qualitäts-Journalismus&#8221; gesprochen) halten, müssen demnach andere Einnahmequellen erschlossen werden. Das Leistungsschutzrecht richtet sich an Seiten, die nichts anderes machen, als Feeds von großen Seiten zu durchsuchen und zusammengefasst auf einer eigenen Seite als News-Sammlung auszugeben. Ebenfalls sind Services wie Google News betroffen, die ähnlich arbeiten, also einen kurzen Auszug der Meldung sowie einen Link zur kompletten Meldung anzubieten. Von der geplanten Regelung wären jedoch in letzter Konsequenz auch Blogs betroffen, die ein Thema behandeln und beispielsweise als Quellangabe oder zur weiteren Information auf Artikel entsprechender Verlage verlinken, oder die zur Behandlung eines speziellen Themenkomplexes ein Zitat aus einem Verlagsartikel aufgreifen.</p>
<p>Hierbei scheinen sowohl Verlage als auch Politik beim geplanten Leistungsschutzrecht jedoch einige Dinge völlig außer Acht zu lassen, welche die Regelung eigentlich nach Würdigung mit gesundem Menschenverstand als völlig praxisfern und weltfremd erscheinen lassen:</p>
<p><strong>1. Links sind positive Werbung</strong><br />
So will man Geld kassieren, wenn einfach nur auf einen Artikel verlinkt wird. Dabei wird völlig missachtet, dass ein Link in einem thematisch passenden Blogartikel, der auf den Ursprungsartikel des Verlages verweist keinerlei wirtschaftlichen Schaden darstellt, sondern allenfalls positive Werbung ist, durch die man kostenlos weitere interessierte Leser auf die Verlagsseite gelotst bekommt. </p>
<p><strong>2. Links sind für Suchmaschinen wertvoll</strong><br />
Es klingt geradezu bizarr. Auf der einen Seite geben manche Verlage und sonstigen Seiten horrende Summen für SEO-Maßnahmen aus und beschäftigen Menschen, um an Backlinks zu kommen, um so die eigene Position in Suchmaschinen zu stärken. Auf der anderen Seite will man nun von Seitenbetreibern, die für das freiwillige Setzen solcher Links in thematisch passenden Artikeln noch nicht einmal Geld verlangen, plötzlich sogar Geld haben. Geht man davon aus, dass dadurch das Setzen von Links abnehmen wird, sägen die Verlage diesbezüglich am Ast, auf dem sie selbst sitzen.</p>
<p><strong>3. Widerspruch gegen den Grundgedanken des Internets</strong><br />
Der ursprüngliche Grundgedanke des Internets war die freie Verknüpfung von Wissen. Wesentlich hierbei war die Funktion der Hyperlinks, die man heute nur noch einfach &#8220;Links&#8221; nennt, da gerade hierdurch die Verknüpfung der wissenschaftlichen Texte mit anderen passenden Texten gegeben sein sollte. Nunmehr möchte man diese Verknüpfung scheinbar von Seiten der Verlage bekämpfen, denn attraktiver macht man das Verlinken durch die Androhung von Kosten sicherlich nicht. </p>
<p><strong>4. Verlinken kann man nur auf frei zugängliche Inhalte</strong><br />
Geradezu grotesk wird es, wenn man sich einmal klar macht, dass die Verlage ihre Texte kostenlos ins Internet stellen, damit jeder sie lesen kann. Gleichzeitig wollen sie aber nicht, dass auf diese Texte auch hingewiesen / verlinkt wird, bzw. wenn darauf verlinkt wird, dann bitte nur gegen Bezahlung. Warum müssen Inhalte besonders geschützt werden, wenn sie frei zugänglich ins Internet gestellt werden? Wie unter Punkt 3 bereits beschrieben, ist es ja gerade die Kernidee des Internets gewesen, die frei zur Verfügung gestellten Texte entsprechend zu verknüpfen. Wenn ein Verlag dies nicht wünscht, kann er es entweder a) unterlassen, die Artikel überhaupt ins Internet zu stellen oder b) die Texte nur gegen Bezahlung zugänglich machen, wie dies ja auch durchaus von manchen Verlagen mehr oder weniger erfolgreich praktiziert wird.</p>
<p>Niemand hat jemals die Verlage dazu gezwungen, ihre Informationen, ihre mehr oder minder gut recherchierten Artikel oder sonstige Texte zur freien Verfügung ins Internet zu stellen. Tun sie es trotzdem, dürfen sie sich nicht darüber wundern, dass diese Texte dann so von den Nutzern verarbeitet werden, wie es der Sinn des Mediums Internet ist, nämlich so, dass die Information verknüpft, verlinkt und verbreitet wird. </p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Es ist ein absoluter Irrsinn, dass man als Verlag ein bestehendes Medium auf der einen Seite zum Absatz und zur Verbreitung eigener Publikationen nutzen möchte, auf der anderen Seite dann aber nicht mit den &#8220;Spielregeln&#8221; und den seit der &#8220;Erfindung&#8221; des Internets gebräuchlichen Grundgedanken und Gepflogenheiten einverstanden ist und stattdessen nun per Gesetz eigene, genehme Regeln aufstellen will. Es kommt umgekehrt doch beispielsweise auch kein Autohersteller auf die Idee, ein Auto zu bauen, welches 5 Meter breit ist, um sich dann zu beschweren, dass die Straßen für das Auto zu schmal sind. </p>
<p>Wie gesagt, niemand zwingt die Verlage dazu, ihre Publikationen im Internet frei zugänglich zu veröffentlichen. Wenn eine solche Veröffentlichung allerdings erfolgt, dann muss ein Verlag damit rechnen, verlinkt zu werden. Hierfür nunmehr Geld zu verlangen, widerspricht aus den oben aufgeführten Punkten gleich in mehrfacher Hinsicht jeglicher Logik.</p>
<p>Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Verlage ihr geistiges Eigentum schützen wollen. Niemandem muss es zugemutet werden, ganze Artikel oder übermäßig große Zitate kopieren und auf anderen Seiten veröffentlichen zu lassen. Hierfür gilt aber schon bislang wirkungsvoll das Urheberrecht. Das neue geplante Leistungsschutzrecht schießt über nachvollziehbare Ziele jedoch zu weit hinaus und dürfte in letzter Konsequenz dazu führen, dass die Verlage sich das eigene Wasser abgraben, da sie weniger verlinkt werden, aus News-Portalen entfernt werden und auch in Blogs weniger behandelt werden. Auch könnte es interessant zu beobachten sein, wie bezüglich der Verlinkung bei Twitter und Facebook umgegangen wird, also Quellen, die durchaus einiges zur Verbreitung von Informationen beitragen könnten. Letztlich werden dadurch weniger Leser erreicht werden, mit der Folge, dass die angeblich so geringen Einnahmen noch weiter sinken werden.</p>
<p>An diesem Punkt sind wir noch gar nicht darauf eingegangen, wie das Geld überhaupt &#8220;eingetrieben&#8221; werden soll. Durchsuchen die Verlage künftig das Internet auf Backlinks, um dann entsprechende Rechnungen an die Seitenbetreiber zu verfassen? Angesichts der damit verbundenen Kosten ist mit einem solchen Vorgehen wohl kaum zu rechnen. Oder wird es -wie so oft- in einer weiteren Steuer oder sonstigen Zwangsabgabe enden, ähnlich wie man das bei der GEZ gewohnt ist? Eine Abgabe, die jedem Seitenbetreiber oder -noch eine Stufe weiter beim Verbraucher angesetzt- jedem, der ein Gerät besitzt, mit welchem er theoretisch journalistische Inhalte aus dem Netz abrufen kann, auferlegt wird, also heutzutage streng genommen jedem Bürger, der einen PC oder auch nur ein Smartphone besitzt?</p>
<p>Habt ihr euch bereits mit dem Thema beschäftigt? Hofft ihr, dass beim Leistungsschutzrecht noch nachgebessert wird? Wie werdet ihr damit umgehen, falls es doch so kommt, wie im Artikel beschrieben? Welche Konsequenzen werdet ihr dann ziehen?</p>
<p align="right"><small>Bild: Bernd Wachtmeister / pixelio.de</small></p>
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		<title>Internetrecht &#8211; kostenloser Überblick für Blogger, Shopbetreiber und jeden, der im Netz unterwegs ist</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Apr 2011 08:13:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sascha</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://gesichtet.net/wp-content/uploads/2011/04/Justizia-300x256.jpg" alt="Justizia" title="Justizia" width="300" height="256" class="alignright size-medium wp-image-5499" />Immer mehr Menschen sind im Internet aktiv, sei es nun &#8220;nur&#8221; in sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook, auf eigenen Blogs oder gar mit Onlineshops oder Webseiten, auf denen man eigene Dienstleistungen anbietet. Kaum jemand im Netz konsumiert nur noch passiv, fast jeder wirkt irgendwie aktiv an der Gestaltung des Internets mit. Das ist auch gut so, denn davon lebt das Netz. Dies macht das Internet erst zu dem interaktiven, dynamischen Medium, welches es ist.</p>
<p>Doch auch diese Medaille hat ihre Kehrseite. Je mehr das Internet in den letzten Jahren in den Fokus der Öffentlichkeit geriet, je massenkompatibler es wurde, desto mehr schwarze Schafe wurden auch angezogen und desto mehr fühlte und fühlt sich der Gesetzgeber berufen, Recht und Ordnung im Bereich Internet verbreiten zu wollen. Da die Realität im Netz aber weitaus schneller und dynamischer voranschreitet, als der Gesetzgeber auch nur ansatzweise regulierend reagieren könnte, kommt es dazu, dass wir einen wilden Flickenteppich unterschiedlichster Gesetze und Rechtsprechungen zum Internet haben, über den man nur schwerlich einen Überblick gewinnen kann. Erschwerend kommt noch hinzu, dass aufgrund der angesprochenen Dynamik auch die Rechtsprechung nie in Stein gemeißelt ist und sich ständig -den dynamischen Umständen anpassend- verändert.</p>
<p>Nun kann man entweder aufgeben, dort den Überblick behalten zu wollen und sich stattdessen &#8220;auf gut Glück&#8221; im Internet bewegen, stets in der Hoffnung, dass schon nichts passieren werde. Eine gefährliche Einstellung, die schnell teuer enden kann. Oder man versucht, sich eben doch zu informieren. Das ist gar nicht so schwer! Gerne möchte ich euch heute eine entsprechende Quelle vorstellen, wo ihr euch jederzeit kostenlos und ohne Verpflichtungen informieren könnt.<span id="more-5413"></span></p>
<p>Es handelt sich hierbei um ein Skript von <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/" target="_blank" class="liexternal">Prof. Dr. Thomas Hoeren</a> vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Das Skript wird seit 2003 zweimal im Jahr aktualisiert und als PDF-Datei zum kostenlosen Download angeboten. Jetzt ist es wieder soweit und die aktualisierte Version steht -so wie alle älteren Versionen- zum Download bereit:</p>
<p align="center"><a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien" target="_blank" class="liexternal">Link zu sämtlichen Skripten &#8220;Internet-Recht&#8221; seit 2003 als kostenlosem PDF-Download</a></p>
<p>In erster Linie richtet sich das Skript an Menschen, die im Internet Geld verdienen wollen, sei es nun durch Shops oder Dienstleistungen. Aber auch für Menschen, die Blog betreiben oder &#8220;nur&#8221; im Internet unterwegs sind, gibt es interessante Kapitel, wie z.B. zum Urheberrecht und zum Internet-Strafrecht und zur Haftung von Online-Diensten. Unternehmer finden darüber hinaus noch viele weitere Informationen zu Themen wie Problemen beim Domain-Erwerb, werberechtlichen Fragen zum Online-Marketing und vieles mehr.</p>
<p>Das Skript ist sehr ausführlich, aber auch für Laien verständlich geschrieben, so dass sich jeder, der Interesse daran hat, mit den Themen auch tatsächlich auseinandersetzen kann, um einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu gewinnen. Ich kann nur jedem empfehlen, sich das Skript -zumal es ja kostenlos ist- herunterzuladen und zumindest diejenigen Kapitel zu lesen, die einen selbst betreffen oder betreffen könnten. Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe, so dass es nicht schaden kann, sich da ein wenig Wissen anzulesen.</p>
<p align="right"><small>Foto: Thorben Wengert / pixelio.de</small></p>
<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/04/internetrecht-kostenloser-uberblick-fur-blogger-shopbetreiber-und-jeden-der-im-netz-unterwegs-ist/">Internetrecht &#8211; kostenloser Überblick für Blogger, Shopbetreiber und jeden, der im Netz unterwegs ist</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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		<title>Mitbestimmungsrecht des Arbeitgebers bei Kleidung &#8211; wie weit darf es gehen?</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 09:35:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sascha</dc:creator>
				<category><![CDATA[gemischt]]></category>
		<category><![CDATA[geurteilt]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Kleidung]]></category>
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		<description><![CDATA[Es gibt Berufe, da erwartet man eine bestimmte Art von Kleidung bei den Mitarbeitern oder generell ein gewisses Äußeres. Nehmen wir beispielsweise eine Bank. Da würden sich sicherlich einige von uns verwundert die Augen reiben, wenn der Bankberater plötzlich nicht mehr im Anzug hinter dem Schreibtisch sitzt, sondern lässig in Jeans und T-Shirt. Und auch, [...]<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/01/mitbestimmungsrecht-des-arbeitgebers-bei-kleidung-wie-weit-darf-es-gehen/">Mitbestimmungsrecht des Arbeitgebers bei Kleidung &#8211; wie weit darf es gehen?</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://gesichtet.net/wp-content/uploads/2011/01/Anzug-300x197.jpg" alt="Anzug" title="Anzug" width="300" height="197" class="alignright size-medium wp-image-5220" />Es gibt Berufe, da erwartet man eine bestimmte Art von Kleidung bei den Mitarbeitern oder generell ein gewisses Äußeres. Nehmen wir beispielsweise eine Bank. Da würden sich sicherlich einige von uns verwundert die Augen reiben, wenn der Bankberater plötzlich nicht mehr im Anzug hinter dem Schreibtisch sitzt, sondern lässig in Jeans und T-Shirt. Und auch, wenn es an seiner fachlichen Qualifikation absolut nichts ändern würde, hätten bestimmt viele Menschen ein Problem damit, wenn er plötzlich Tätowierung im Gesicht hätte.</p>
<p>Angestellte einer Bank haben heutzutage nicht unbedingt den besten Ruf, aber immerhin das Image, immer adrett mit einem Anzug -Frauen ggf. mit einem Kostüm- gekleidet und konservativ gestyled zu sein. Die Kundschaft hat da einfach gewisse Erwartungen, auch wenn es sich um Merkmale rein optischer Natur handelt. Für so manchen Mitarbeiter dürfte es da gar nicht so einfach werden, ein Händchen für die passende Kleidungswahl zu haben.</p>
<p>Das hat auch die Schweizer Bank UBS erkannt, und für ihre Mitarbeiter einen Leitfaden geschrieben, der auf ganzen 44 Seiten nicht nur eine Kleiderordnung festlegt, sondern gleich das halbe Leben kontrollieren möchte:<span id="more-5217"></span></p>
<p>So wird im <a href="http://www.sueddeutsche.de/karriere/stilkritik-der-banker-dresscode-bitte-nur-fleischfarbene-unterwaesche-1.1036295" target="_blank" class="liexternal">Dresscode der Bank</a> wirklich so ziemlich alles festgelegt. Beispielsweise dürfen Frauen maximal exakt sieben Schmuckstücke am Körper tragen, Männer drei. Auch die Farbe der Unterwäsche wird vorgegeben, sie ist bei Frauen bitte fleischfarben unter weißen Blusen. Hier stellt sich dann die Frage, wie man sich entsprechende &#8220;Kontrollen&#8221; wohl vorstellen darf? <em>&#8220;Frau Meier, bitte kommen Sie kurz in mein Büro und heben sie kurz Ihren Rock an, ich möchte kontrollieren, ob Ihr Schlüpfer heute die richtige Farbe hat.&#8221;</em></p>
<p>Es geht noch weiter, denn neben der Kleidung, wird auch die Körperhygiene vorgegeben. So soll Parfum morgens direkt nach einer heißen Dusche aufgetragen werden, da dann die Poren noch offen und somit besonders aufnahmefähig sein sollen. Die Schuhe sollen sich Männer stets mit Hilfe eines Schuhlöffels anziehen, ob sie den nun brauchen oder nicht, wohingegen bei Frauen blickdichte Strümpfe untersagt sind &#8211; scheinbar soll die männliche Kundschaft etwas zu gucken haben.</p>
<p>Wer nun denkt, dass dies halt ein Einzelfall sei, der täuscht sich. Denn auch die Mitarbeiter eines Unternehmens, welches Fluggastkontrollen am Flughafen Köln/Bonn vornimmt, haben von ihrem Arbeitgeber <a href="http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~EAA53DADE53044290AAF6CF8958E5B0C7~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank" class="liexternal">Anweisungen bekommen</a>, wie beispielsweise die Farbe der Unterwäsche zu sein hat. Diese Vorgaben wurden sogar vom Landesarbeitsgericht Köln in ihrer Rechtmäßigkeit bestätigt!</p>
<p>Allerdings setzten die Richter Grenzen: während die Farbe der Unterwäsche tatsächlich durch den Arbeitgeber bestimmt werden darf, hat er z.B. bei der Farbe des Nagellacks der weiblichen Mitarbeiter kein Mitspracherecht &#8211; wohl aber bei der Länge der Fingernägel, was bei Kontrollen ja durchaus Sinn macht. Auch die männlichen Mitarbeiter dürfen lediglich fleischfarbene oder blütenweiße Unterwäsche tragen, haben aber weiterhin die freie Wahl der Haarfarbe. Auch unnatürlich wirkende Farben sind laut Richterspruch erlaubt!</p>
<p>Zusammenfassend bleibt also festzustellen, dass der Arbeitgeber hier die Farbe der Unterwäsche, die wohl kaum ein Kunde zu Gesicht bekommen dürfte, festlegen und somit die &#8216;kreative Selbstverwirklichung&#8217; des Angestellten beschränken darf, bei offensichtlichen Dingen -mit welchen Kunden dann tatsächlich in Kontakt kommen- wie beispielsweise der Haarfarbe jedoch das Nachsehen hat. Über die Logik darf sich jeder selbst Gedanken machen.</p>
<p>Wie eingangs erwähnt, ein Interesse am optischen Erscheinungsbild kann man in vielen Fällen sicherlich beim Arbeitgeber nachvollziehen. Insofern sind die Bestrebungen eines Mitspracherechts teilweise nachvollziehbar und mitunter rechtmäßig. Wie man allerdings auf die Idee kommt, seinen Mitarbeitern vorzuschreiben, wann sie in welcher Art und Weise zu duschen und ihr Parfum aufzutragen haben, bleibt wohl auf Ewig ein Geheimnis. Da wird der Begriff des &#8220;an die Hand nehmen&#8221; wohl &#8216;etwas&#8217; übertrieben, oder was meint ihr? Bis zu welchem Grad haltet ihr solche Vorschriften nach eurem Empfinden für erlaubt? Wie weit darf das Mit- oder Alleinbestimmungsrecht eines Arbeitgebers dabei gehen? </p>
<p align="right"><small>Bild: Konstantin Gastmann / pixelio.de </small></p>
<p><hr><div style="font-size:8pt">Der Original-Artikel <a href="http://gesichtet.net/2011/01/mitbestimmungsrecht-des-arbeitgebers-bei-kleidung-wie-weit-darf-es-gehen/">Mitbestimmungsrecht des Arbeitgebers bei Kleidung &#8211; wie weit darf es gehen?</a> steht unter dem Copyright von <a href="http://gesichtet.net">GESICHTET.net</a>. Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten und/oder Blogs verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Artikel gerade nicht in Ihrem Feed-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig.
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