Leistungsschutzrecht für Presseverlage – müssen wir bald für Links und Zitate zahlen?
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nimmt langsam immer konkretere Formen an und kann auch uns Blogger betreffen. Worum es beim Leistungsschutzrecht geht? Wie der Name schon sagt, sollen Rechte geschützt werden, die man an eigenen Leistungen hat. So weit klingt das auch erst einmal logisch. Aber ist der Schutz eigener “Presse-Erzeugnisse” nicht bereits durch bestehendes Urheberrecht geschützt?
Prinzipiell besteht durchaus ein Schutz der eigenen Leistungen -also eigener Artikel- durch das Urheberrecht. Der geht einigen Presseverlagen und Politikern speziell mit Blick auf das Internet jedoch nicht weit genug, da im Internet “Gefahren” lauern sollen, die von “traditionellen” Gesetzen nicht oder nicht ausreichend erfasst würden, weswegen seit längerer Zeit an besagtem Leistungsschutzrecht für Presseverlage gearbeitet wird.
Letztlich soll dadurch sichergestellt werden, dass jedwede Art gewerblicher Nutzung von journalistischen Inhalten entsprechend vergütet wird. Was sich jedoch auf den ersten Blick nachvollziehbar anhört, offenbart bei einem Blick auf geplante Details durchaus einige böse Fallstricke:
Gewerbliche Nutzung?
Zunächst stelle sich die Frage, was vorliegend wieder unter dem Begriff der “gewerblichen Nutzung” von journalistischen Inhalten zu verstehen ist. Nimmt man bisherige Rechtsprechung und Meinungen der Rechtsliteratur beispielsweise bezüglich der Impressumspflicht bei Webseiten zum Maßstab, bleibt festzuhalten, dass dort bislang eine sehr strenge Auslegung des Begriffs der gewerblichen Nutzung einer Internet-Seite stattfand. Sobald man auf der Seite Werbung schaltet, wird gemeinhin eine gewerbliche Nutzung bejaht. Hierbei ist es egal, ob es sich um Werbebanner handelt oder bezahlte Links bzw. gesponsorte Artikel, wie man es z.B. von Trigami kennt. Unerheblich ist auch, ob man mit der Seite tatsächlich einen finanziellen Gewinn erwirtschaftet oder durch die Werbung vielleicht nur die laufenden Kosten einspielen will. Selbst, wenn die eingeblendete Werbung euch gar nicht selbst zugute kommt, sondern -wie es bei manchen Freehostern, bei denen man für den Webspace nichts zahlen muss, der Fall ist- zwangsweise eingeblendet wird, um dem Serverbetreiber Einnahmen zu ermöglichen, kann eine gewerbliche Nutzung bejaht werden.
Vor diesem Hintergrund der strengen Auslegung in der Vergangenheit sollte man nicht leichtfertig davon ausgehen, dass künftig beim Thema Leistungsschutzrecht der Presseverlage geringere Maßstäbe angesetzt werden. Insofern könnten von der Thematik dann bei entsprechend harter Auslegung nicht nur “große, professionelle” Webseiten, sondern wieder einmal auch kleine(re) Blogs betroffen sein. Hieran schließt sich dann folgerichtig die Frage an, was genau denn durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt wird bzw. was man als Seitenbetreiber künftig nicht mehr machen darf, wenn man nicht Gefahr laufen will, zur Kasse gebeten zu werden.
Was schützt das Leistungsschutzrecht für Presseverlage?
Rein prinzipiell werden pauschal erst einmal sämtliche journalistischen Publikationen erfasst und geschützt. Man kann also nicht einfach einen entsprechend recherchierten und bei einem großen Verlag publizierten Text kopieren und auf seiner eigenen Internetseite veröffentlichen. Das macht jedoch auch jetzt schon kaum ein Blogger mit Verstand ist, da dies gemeinhin einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen würde und zu einer teuren Abmahnung führen kann.
Das geplante Leistungsschutzrecht soll aber allem Anschein nach noch ein gewaltiges Stück weiter gehen. Wie bei Netzwertig.com nachzulesen ist, hat sich unsere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Interview wohl dahingehend geäußert, dass sich das geplante Leistungsschutzrecht auch auf Zitate und Links beziehen soll!
Bemerkenswert hieran ist zunächst, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich in der Vergangenheit oftmals wohltuend als Politikerin hervorgetan hat, die gegenüber dem Medium Internet gemäßigt eingestellt war, es also nicht -wie manch anderer Politiker- als “Hexenwerk” betrachtet. Wenn man davon ausgeht, dass sie auch vorliegend wieder mäßigend auf die geplanten Regelungen eingewirkt hat, diese nun also bereits einen Kompromiss darstellen, möchte man sich lieber nicht vorstellen, was da ursprünglich möglicherweise von Seiten der Verlage noch alles gefordert worden sein mag.
Grund für das Leistungsschutzrecht
Der Grund für das geplante Leistungsschutzrecht liegt indes auf der Hand. Die Verlage sehen aufgrund der negativen Entwicklungen im Print-Sektor und der voranschreitenden digitalen Entwicklung ihre Einnahmen davon schwimmen. Will man bisherige Standards (es wird hierbei gerne von “Qualitäts-Journalismus” gesprochen) halten, müssen demnach andere Einnahmequellen erschlossen werden. Das Leistungsschutzrecht richtet sich an Seiten, die nichts anderes machen, als Feeds von großen Seiten zu durchsuchen und zusammengefasst auf einer eigenen Seite als News-Sammlung auszugeben. Ebenfalls sind Services wie Google News betroffen, die ähnlich arbeiten, also einen kurzen Auszug der Meldung sowie einen Link zur kompletten Meldung anzubieten. Von der geplanten Regelung wären jedoch in letzter Konsequenz auch Blogs betroffen, die ein Thema behandeln und beispielsweise als Quellangabe oder zur weiteren Information auf Artikel entsprechender Verlage verlinken, oder die zur Behandlung eines speziellen Themenkomplexes ein Zitat aus einem Verlagsartikel aufgreifen.
Hierbei scheinen sowohl Verlage als auch Politik beim geplanten Leistungsschutzrecht jedoch einige Dinge völlig außer Acht zu lassen, welche die Regelung eigentlich nach Würdigung mit gesundem Menschenverstand als völlig praxisfern und weltfremd erscheinen lassen:
1. Links sind positive Werbung
So will man Geld kassieren, wenn einfach nur auf einen Artikel verlinkt wird. Dabei wird völlig missachtet, dass ein Link in einem thematisch passenden Blogartikel, der auf den Ursprungsartikel des Verlages verweist keinerlei wirtschaftlichen Schaden darstellt, sondern allenfalls positive Werbung ist, durch die man kostenlos weitere interessierte Leser auf die Verlagsseite gelotst bekommt.
2. Links sind für Suchmaschinen wertvoll
Es klingt geradezu bizarr. Auf der einen Seite geben manche Verlage und sonstigen Seiten horrende Summen für SEO-Maßnahmen aus und beschäftigen Menschen, um an Backlinks zu kommen, um so die eigene Position in Suchmaschinen zu stärken. Auf der anderen Seite will man nun von Seitenbetreibern, die für das freiwillige Setzen solcher Links in thematisch passenden Artikeln noch nicht einmal Geld verlangen, plötzlich sogar Geld haben. Geht man davon aus, dass dadurch das Setzen von Links abnehmen wird, sägen die Verlage diesbezüglich am Ast, auf dem sie selbst sitzen.
3. Widerspruch gegen den Grundgedanken des Internets
Der ursprüngliche Grundgedanke des Internets war die freie Verknüpfung von Wissen. Wesentlich hierbei war die Funktion der Hyperlinks, die man heute nur noch einfach “Links” nennt, da gerade hierdurch die Verknüpfung der wissenschaftlichen Texte mit anderen passenden Texten gegeben sein sollte. Nunmehr möchte man diese Verknüpfung scheinbar von Seiten der Verlage bekämpfen, denn attraktiver macht man das Verlinken durch die Androhung von Kosten sicherlich nicht.
4. Verlinken kann man nur auf frei zugängliche Inhalte
Geradezu grotesk wird es, wenn man sich einmal klar macht, dass die Verlage ihre Texte kostenlos ins Internet stellen, damit jeder sie lesen kann. Gleichzeitig wollen sie aber nicht, dass auf diese Texte auch hingewiesen / verlinkt wird, bzw. wenn darauf verlinkt wird, dann bitte nur gegen Bezahlung. Warum müssen Inhalte besonders geschützt werden, wenn sie frei zugänglich ins Internet gestellt werden? Wie unter Punkt 3 bereits beschrieben, ist es ja gerade die Kernidee des Internets gewesen, die frei zur Verfügung gestellten Texte entsprechend zu verknüpfen. Wenn ein Verlag dies nicht wünscht, kann er es entweder a) unterlassen, die Artikel überhaupt ins Internet zu stellen oder b) die Texte nur gegen Bezahlung zugänglich machen, wie dies ja auch durchaus von manchen Verlagen mehr oder weniger erfolgreich praktiziert wird.
Niemand hat jemals die Verlage dazu gezwungen, ihre Informationen, ihre mehr oder minder gut recherchierten Artikel oder sonstige Texte zur freien Verfügung ins Internet zu stellen. Tun sie es trotzdem, dürfen sie sich nicht darüber wundern, dass diese Texte dann so von den Nutzern verarbeitet werden, wie es der Sinn des Mediums Internet ist, nämlich so, dass die Information verknüpft, verlinkt und verbreitet wird.
Fazit
Es ist ein absoluter Irrsinn, dass man als Verlag ein bestehendes Medium auf der einen Seite zum Absatz und zur Verbreitung eigener Publikationen nutzen möchte, auf der anderen Seite dann aber nicht mit den “Spielregeln” und den seit der “Erfindung” des Internets gebräuchlichen Grundgedanken und Gepflogenheiten einverstanden ist und stattdessen nun per Gesetz eigene, genehme Regeln aufstellen will. Es kommt umgekehrt doch beispielsweise auch kein Autohersteller auf die Idee, ein Auto zu bauen, welches 5 Meter breit ist, um sich dann zu beschweren, dass die Straßen für das Auto zu schmal sind.
Wie gesagt, niemand zwingt die Verlage dazu, ihre Publikationen im Internet frei zugänglich zu veröffentlichen. Wenn eine solche Veröffentlichung allerdings erfolgt, dann muss ein Verlag damit rechnen, verlinkt zu werden. Hierfür nunmehr Geld zu verlangen, widerspricht aus den oben aufgeführten Punkten gleich in mehrfacher Hinsicht jeglicher Logik.
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Verlage ihr geistiges Eigentum schützen wollen. Niemandem muss es zugemutet werden, ganze Artikel oder übermäßig große Zitate kopieren und auf anderen Seiten veröffentlichen zu lassen. Hierfür gilt aber schon bislang wirkungsvoll das Urheberrecht. Das neue geplante Leistungsschutzrecht schießt über nachvollziehbare Ziele jedoch zu weit hinaus und dürfte in letzter Konsequenz dazu führen, dass die Verlage sich das eigene Wasser abgraben, da sie weniger verlinkt werden, aus News-Portalen entfernt werden und auch in Blogs weniger behandelt werden. Auch könnte es interessant zu beobachten sein, wie bezüglich der Verlinkung bei Twitter und Facebook umgegangen wird, also Quellen, die durchaus einiges zur Verbreitung von Informationen beitragen könnten. Letztlich werden dadurch weniger Leser erreicht werden, mit der Folge, dass die angeblich so geringen Einnahmen noch weiter sinken werden.
An diesem Punkt sind wir noch gar nicht darauf eingegangen, wie das Geld überhaupt “eingetrieben” werden soll. Durchsuchen die Verlage künftig das Internet auf Backlinks, um dann entsprechende Rechnungen an die Seitenbetreiber zu verfassen? Angesichts der damit verbundenen Kosten ist mit einem solchen Vorgehen wohl kaum zu rechnen. Oder wird es -wie so oft- in einer weiteren Steuer oder sonstigen Zwangsabgabe enden, ähnlich wie man das bei der GEZ gewohnt ist? Eine Abgabe, die jedem Seitenbetreiber oder -noch eine Stufe weiter beim Verbraucher angesetzt- jedem, der ein Gerät besitzt, mit welchem er theoretisch journalistische Inhalte aus dem Netz abrufen kann, auferlegt wird, also heutzutage streng genommen jedem Bürger, der einen PC oder auch nur ein Smartphone besitzt?
Habt ihr euch bereits mit dem Thema beschäftigt? Hofft ihr, dass beim Leistungsschutzrecht noch nachgebessert wird? Wie werdet ihr damit umgehen, falls es doch so kommt, wie im Artikel beschrieben? Welche Konsequenzen werdet ihr dann ziehen?
Bild: Bernd Wachtmeister / pixelio.de
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Ob es Menschen gibt die noch bescheuerter sind als jene die Geld dafür haben wollen das man sie verlinkt?
Da kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln. Hoffentlich haut Google auf die Pauke und schmeisst die Seiten dann aus dem Index…
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@Schiffblogger
Das frage ich mich allerdings auch. Die Idee, solche Seiten an Googles Stelle einfach aus dem Index zu werfen, kam mir auch schon. Andererseits würde ich wetten, dass dann wieder eine Klagewelle auf Google zurollen würde, von wegen Zensur und Machtmissbrauch.
Ich werde mir jetzt erst mal einen Button basteln, den ich hier einbauen kann, wenn das Leistungsschutzrecht tatsächlich in der Art und Weise realisiert wird. Auf dem Button steht dann drauf, dass man auf diesen Blog hier kostenlos verlinken darf… ist ja dann fast schon ein “Service”, den man bietet
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Diese Internetausdrucker werden auch immer bescheuerter…
Links sind die “Seele” des Internet. Und wenn die Verlage nicht wollen, daß man zitiert und noch schlimmer nicht auf sie verlinkt ohne Geld dafür zu bezahlen sollen sie doch aus dem Internet verschwinden.
Mach den Button aber neutral damit alle den einbauen können…
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@Gucky
Alles klar, ich werde daran denken, wenn ich den Button erstelle. Der wird dann hier zum Download angeboten^^
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Oh… hier auch noch… ich mußte die E-Mailadresse ändern weil sie mißbraucht wurde von einem Troll der damit unter meinem Namen Kommentare bei sich im Blog geschrieben hat.
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@Gucky
Ok, dann weiß ich Bescheid. Dann werde ich deine E-Mail-Adresse in den übrigen Kommentaren demnächst noch nachträglich anpassen.
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Mahlzeit!
@Schiffblogger: Solche Menschen scheint es zumindest in unserer ReGIERung zu geben.
Ich hoffe da auch auf Google, schau mer mal!
@Sascha: Mach’s wie ich und stell deine Artikel unter die “Creative Commons License”! Ich denke mal, daß das die einfachste Lösung ist.
Zum Artikel -> Da halte ich es mit Obelix: “Die spinnen, die Regierungsparteien!”
Grüße aus Augsburg
Mike, TmoWizard
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@TmoWizard
Der Politik will ich da ausnahmsweise mal nur indirekt den schwarzen Peter zuschieben. In erster Linie schien die Initiative ja von einigen Presse-Verlagen auszugehen. Wie die so verrückt sein können, sich die eigene Existenzgrundlage im Internet zu entziehen, DAS ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Nun gut, letztlich ist jeder seines Glückes eigener Schmied, aber es steht zu befürchten, dass diese Angelegenheit dann wieder auf dem Rücken der Verbraucher und / oder auch der Blogger ausgetragen wird.
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Oh je da hat mal wieder jemand nur bis zur eigenen Nasenspitze gedacht. Ich finde es grundsätzlich hochgradig unsinnig überkommene Geschäftsmodelle zu schützen, dies hat mich schon bei der Musikindustrie genervt. Grundsätzlich erinnert mich die Sache an das Chaos mit dem JMStV Ende des letzten Jahres. Hoffentlich geht die Sache auch hier glimpflich aus.
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@Annette
Wobei der JMStV ja in erster Linie durch die Politik vorangetrieben wurde, während vorliegend die Politik eher “ausführende Gewalt” für die Presse-Lobby zu sein scheint.
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Na gut… Wenn das in Zukunft Geld kostet, dann reduziere ich Links auf das absolut notwendige Minimum.
Vielleicht sollte die Presse ja ein Onlinegeschäftsmodell wählen, wie es die Verlage von Fachjournalen benutzen: Angucken der Artikel online nur für zahlende Abonnenten. Dann kriegen sie ihr Geld und müssen nicht bangen, dass jemand ihr geistig Eigentum ohne Bezahlung benutzt. Vermutlich brechen dann aber die Einnahmen aus Online Webung ein. Manche Presseseiten sehen ja eh fast wie Online Plakatwände aus. >50 % Werbung…
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@Doc_Schmock
So wie du werden sicherlich viele denken und die teilweise eh schon geringe Verlinkung noch weiter zurückfahren, falls die Sache tatsächlich so beschlossen wird, wie sie jetzt angeblich geplant ist. In meinen Augen ein herber Rückschlag für das Internet in Deutschland, denn wie im Artikel bereits beschrieben, stellt die Verlinkung ja eigentlich ein wesentliches Merkmal des Netzes dar.
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Wieder nur ein Beweis dafür, dass sich Leute mit Dingen beschäftigen von denen sie keine Ahnung haben. Am Ende werde ich noch verurteilt weil ich einen Feed von anderen Seiten veröffentliche und so für “mediale Vielfalt” sorge. Was die Verlage betrifft: Die haben allesamt seit den späten 80ern die Entwicklung verschlafen und stehen jetzt mehr oder weniger vor den Trümmern ihrer Ignoranz. Die dürfen sich nicht wundern wenn sie online alle im Desaster enden. Aber in diesem Fall seid ihr Deutschen ja aussergewöhnlich schlau. Da haben sogar wir Ösis noch einen Riesenvorsprung. Zumindest für ein paar Jahre
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@vanilleblau
Das Schlimme ist ja, dass die Verlage eigentlich sogar lange genug Zeit hatten, am Beispiel der Musikindustrie zu sehen, wie man es NICHT macht. Scheinbar hat man da aber nicht gut aufgepasst. Immerhin etablieren sich bezüglich Musikangeboten inzwischen ja so langsam einige Angebote, mit denen sich wirtschaften lässt – eben weil sie sich ans Medium Internet angepasst haben und nicht länger das Internet an bestehende Wirtschaftsstrukturen anpassen wollten. Mal sehen, ob dem Verlagswesen diese Erkenntnis auch irgendwann noch kommen wird.
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Urheberrecht ist eine sehr komplizierte Sache. Klar muss schöpferisches Eigentum geschützt werden, aber wenn mit Quelle zitiert wird oder ein Link auf etwas verweist, sollte das doch ok. sein. Auch problematisch ist der Umstand, dass es kein einheitliches Urheberrecht gibt. Vielleicht wäre es in Zeiten des Internets zeitgemäßer, es weltweit zu vereinheitlichen. Sicher, ein schwieriges Unterfangen.
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@Jan
Na, ob man ausgerechnet beim Urheberrecht die unterschiedlichen internationalen Zielsetzungen unter einen gesetzlichen Hut bekommen kann, wage ich dann doch schwer zu bezweifeln.
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