Facebook – Anstupsen kann teuer werden!

Facebook, StudiVZ, SchülerVZ, MeinVZ… so genannte “Social Networks”, also soziale Netzwerke, gibt es inzwischen viele. Und eine Menge Menschen, die regelmäßig im Internet unterwegs sind, haben mindestens auf einer der genannten Plattformen einen Account.

Prinzipiell sind solche Netzwerke durchaus eine positive Sache, da man mit Freunden und Bekannten -auch in Gruppen- immer in Kontakt bleiben kann, selbst wenn man sich am anderen Ende der Welt in einer völlig anderen Zeitzone befinden sollte. Man sollte lediglich darauf achten, wie man mit seinen persönlichen Daten und Angaben man auf solchen Plattformen umgeht, welche Daten und Bilder man wirklich nur für Freunde freigibt und welche öffentlich für jeden zugänglich sind, da in der jüngeren Vergangenheit auch immer mehr Chefs und Personalbüros dazu übergehen, sich im Netz über Mitarbeiter und Bewerber über deren Lebenswandel zu informieren ;)

Wenn man allerdings ein klein wenig darauf achtet, wem man welche Informationen zugänglich macht, geht kaum eine Gefahr von sozialen Netzwerken aus, zumal man auf manchen Plattformen ja auch wunderbar neue Kontakte knüpfen kann.

Kaum eine Gefahr? Von wegen! Die USA, das Land der unbegrenzten (Verklage-)Möglichkeiten, zeigen nun einmal mehr, dass selbst die Verwendung von harmlosen Funktionen alles andere als harmlos enden kann.

Vorliegend geht es um zwei Frauen, die sich über Facebook kennen. Nun gibt es auf Facebook eine Funktion, welche sich “Anstupsen” nennt. Bei StudiVZ und den anderen VZs gibt es eine ähnliche Funktion mit dem Namen “Gruscheln”.

Eigentlich haben diese Funktionen keinen tieferen Sinn. Man kann damit einfach nur, wie es der Name der Funktion “Anstupsen” schon vermuten lässt, jemand anderen virtuell “anstupsen”, um ihm zu zeigen, dass man ihn mag, gerade an ihn denkt etc.

Also eigentlich nichts schlimmes, möchte man meinen. Wenn da nicht die beiden Damen aus Amerika wären, welche ich der Einfachheit halber im Folgenden nur noch als A und B bezeichnen werde… Dumm und Dümmer würde es möglicherweise besser treffen, aber ich bemühe mich mal um Objektivität.

A und B waren also auf Facebook befreundet. Da dachte sich A, könnte sie ihre Freundschaft zu B ja einmal dadurch kundtun, dass sie diese einfach mal “anstupst”. Das machte A anscheinend so viel Spaß, dass sie B fortan immer wieder und wieder virtuell “anstupste”.

Das ging B irgendwann gewaltig auf den Keks. Nun hätte sie ihrer Freundin A sagen können, dass sie die nervige Anstupserei bitte unterlassen möge. Sie hätte auch versuchen können, die Anstupserei einfach zu ignorieren, zumal man darüber eh nur eine klitzekleine Meldung auf Facebook erhält, die kaum weiter ins Auge fällt. Alternativ wäre als letzter Ausweg wohl auch noch möglich gewesen, A einfach von der eigenen Freundesliste bei Facebook zu streichen, da sich nur gegenseitige Freunde anstupsen können.

Aber das wäre ja alles viel zu übertrieben und kompliziert für B gewesen. Und so tat sie, was jeder gute Amerikaner in so einer Situation tut… sie erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen A, dass diese sie nicht mehr per Telefon oder sonstiger Kontaktaufnahme belästigen dürfe.

Was hättet ihr nun anstelle von A getan, nachdem ihr ein so übertriebene Reaktion von B bekommen habt? Ich tippe mal darauf, dass ihr zunächst ungläubig den Kopf geschüttelt hättet und danach als erste Reaktion B von eurer Facebook-Freundesliste gestrichen hättet. Vielleicht hättet ihr euch danach noch diverse Mordphantasien im Kopf zusammengesponnen, aber das ist spekulativ.

A wählte hingegen einen geringfügig anderen Weg… sie stupste B via Facebook an! Folge ist, dass sie sich deswegen nun wohl vor einem Gericht in Amerika verantworten muss.

Da fragt man sich doch, wer von den beiden Damen eher einen “an der Klatsche” hat? Das wild umherstupsende Fräulein A, die selbst dann noch Zuneigung empfindet, wenn gegen sie eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde. Oder B, die mit Kanonen auf Spatzen schießt, anstatt A einfach von der Freundesliste zu entfernen… was wohl doppelt sinnvoll wäre, da die beiden einerseits sicherlich in diesem Leben keine Freunde mehr werden und sie zweitens sie so auch ihre Ruhe bekommen hätte.

Man möchte fast vermuten, dass B die “Stups-Freudigkeit” von A wissentlich ausgenutzt hat, um sie nun verklagen zu können… dann wäre B immerhin kriminell-clever… sonst wäre sie einfach nur dämlich. Oder?


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