Musikindustrie entdeckt Klingeltoene fuer sich

Handys sind aus unserem Alltag kaum noch wegzudenken. Sie können Fluch und Segen zugleich sein. Manchmal kann es nervig sein, dass man immer und überall erreichbar sein kann oder gar erreichbar sein muss. Andererseits hat man auch -vorausgesetzt, man steht nicht in einem Funkloch mitten in der Pampa- stets die Sicherheit, im Notfall jemanden kontaktieren zu können.

Und spätestens, seit es unter den Mobiltelefonen so eierlegende Wollmilchsäue wie das iPhone gibt, mit denen man nicht nur telefonieren und SMS versenden kann, sondern auch diverse Onlinedienste von überall auf der Welt nutzen, Fotos machen, Videos filmen und navigieren kann, haben sich die zumeist kleinen Geräte fest in unser aller Leben verankert, so dass es müßig ist, über die Vor- und Nachteile der ständigen Handy-Erreichbarkeit zu diskutieren. Wir müssen mit den Dingern leben, so oder so.

Bereits sehr früh in der Geschichte der Mobiltelefone hatten man bei vielen Modellen die Möglichkeit, diese mit eigenen, individuellen Klingeltönen auszustatten. Entweder wurden diese per SMS verschickt oder man konnte sie am Handy durch entsprechende Code-Eingaben selbst “komponieren”. Etwas später war es auch möglich, Klingeltöne über Infrarot-, USB- und Bluetooth-Schnittstellen vom Computer auf das Gerät zu bringen. Als man über WAP mobil ins (abgespeckte) Internet gehen konnte, bot sich auch dieser Weg an.

Waren die Klingeltöne anfangs nicht mehr als nervige Pieptöne, deren Melodie man oft erst dann erkannte, wenn man wusste, um welchen Titel es sich eigentlich handeln sollte, so wurde die Technik auch in dem Bereich immer besser. Inzwischen können MP3-Dateien in qualitativ guter Form als Klingelton von den Mobiltelefonen wiedergegeben werden.

Dies allerdings soll nun in den USA ausgerechnet die Betreiber der Handy-Netze teuer zu stehen kommen! Was die Netzbetreiber mit den nervigen Klingeltönen zu tun haben? Nun, die Antwort ist ganz einfach:

Die Klingeltöne sind inzwischen von so guter Qualität, dass deren Abspielen -also da Klingeln des Telefons- in der Öffentlichkeit nach Auffassung der ASCAP, einer Rechteverwertungsgesellschaft, die in den USA Komponisten, Texter und Musikverlage vertritt, eine öffentliche Aufführung im Sinne des US-Copyrights darstellt!

Für diese öffentlichen Aufführungen von geschützten Werken müssten demnach Gebühren gezahlt werden. Und da die Aufführung über das Netz von AT&T “stattfindet”, ist nunmehr laut Bericht von heise AT&T dahingehend verklagt worden. Dass es bereits beim Download der Klingeltöne zur Zahlung von Lizenzgebühren kommt, ist für die ASCAP anscheinend kein Argument.

Ich bin mal gespannt, wann die GEZ von der Klage Wind bekommt und demnächst zusätzliche Gebühren von unseren Netzbetreibern verlangt… die dann gewiss auf uns Kunden abgewälzt werden. Bei allem Respekt vor den nachvollziehbaren Bestrebungen, gegen illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material über das Internet vorzugehen, aber was da von Seiten der Industrie sowohl in den USA als auch Europa zur Zeit abgezogen wird, darüber kann man eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln.

Selbst wenn man das Klingeln eines Mobiltelefons tatsächlich unter den Begriff einer öffentlichen Aufführung definieren kann, sollte einem doch der gesunde Menschenverstand allein schon sagen, dass es albern wäre, für eine solche “Aufführung” tatsächlich Geld zu verlangen.

Ob wir wohl demnächst wieder alle zu den alten Piep-Klingentönen zurückkehren müssen? Oder laufen wir gar alle bald nur noch mit Vibrationsalarm herum? Was werden sich die Jung von der Musikindustrie und den Rechteverwertungsgesellschaften als nächstes einfallen lassen? Wird man in Zukunft aufpassen müssen, dass der eigene Furz nicht zufällig Ähnlichkeit mit einigen Akkorden eines Songs hat, um nicht verklagt zu werden? Wir werden sehen…


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