USA: Legal den Kopierschutz umgehen

Die Technik im Privatanwenderbereich ist inzwischen fortgeschritten genug, um schnell und ohne großen Aufwand Musik und ganze (Kino-)Filme, Serien-DVDs und ähnliches kostenlos aus dem Internet zu beziehen. Da hierzu keine besonderen Kenntnisse mehr erforderlich sind und die “breite Masse” der Bevölkerung dazu in der Lage wäre, sieht die Industrie hierdurch -nach eigenen Angaben- ihre Existenz bedroht oder zumindest eigentlich mögliche Einnahmen wegbrechen.

Aus diesem Grund ist die Industrie sehr darauf bedacht, mittels extra dafür gebildeten Interessengemeinschaften entsprechenden Einfluss auf die Politik zu nehmen, so dass diese härtere Gesetze zum Schutz der Urheberrechte erlässt. Diese Entwicklung dürfte inzwischen allgemein bekannt sein.

Schwierig ist die Sache dann, wenn Urheberrecht auf der einen Seite und Bildungspolitik auf der anderen Seite aufeinanderprallen. So geschehen in den USA. Auch dort gibt es Gesetze, die das “Knacken” von Kopierschutzmechanismen verbieten. Wer es dennoch macht, muss mit entsprechenden Strafen rechnen. Hierbei sieht man aber eine Ausnahme für Hochschulprofessoren vor, wenn diese den Kopierschutz knacken, um z.B. nur Ausschnitte eines Films zu kopieren, um diese Ausschnitte dann zu Lehrzwecken in der Universität einzusetzen. Genannt wird diese Ausnahme “Fair-Use-Prinzip”.

Diese Ausnahmeregelung sollte nun auf alle Lehrer in den USA ausgeweitet werden, da nur schwer erklärlich ist, dass ein Professor seinen Studenten Lehrmaterial kopieren darf, einem “einfachen” Lehrer dies für seine Schüler hingegen verboten sein soll.

Die Content-Industrie hat jedoch ausdrücklich etwas dagegen, dass die Ausnahmeregelung in dieser Weise ausgeweitet werden soll. Stattdessen präsentierte sie einen “originellen” eigenen Vorschlag, wie Lehrer ihren Schülern entsprechendes Material bereitstellen könnten, ohne den Kopierschutz zu knacken:

Wie bei der Netzwelt nachgelesen werden kann, unterbreitete die Industrie allen Ernstes den Gegenvorschlag, dass die Lehrer ja einfach die entsprechenden Filmpassagen mit einer Kamera vom Fernseher abfilmen könnten! So würde das gewünschte Ergebis erzielt und gleichzeitig kein Kopierschutz geknackt werden.

Ein interessanter Vorschlag. Mal abgesehen davon, dass die Qualität solcher Aufnahmen mitunter gewöhnungsbedürftig sein können, stellt sich immer noch die Frage, warum für die Lehrer nicht das gleich Recht wie für die Professoren gelten soll? Schließlich geht es in beiden Fällen nur um die Zusammenstellung von Lehrmaterial. Und wohlgemerkt: die Ausnahmeregelung des Fair-Use-Prinzips bezieht sich ja auch ausdrücklich nur auf die Anfertigung von Ausschnitten, nicht auf die Kopie ganzer Werke! Ein Schlupfloch zur Straffreiheit von raubkopierenden Lehrern wäre somit in jedem Fall NICHT gegeben.

Es wird vermutet, dass die Content-Industrie nur in einem ersten Schritt gegen die weitere Ausbreitung des Fair-Use-Prinzips sei und in einem weiteren Schritt dann auch die komplette Aufhebung dieses Prinzips anstrebt. Auf diese Weise könnte man nämlich den Herstellern von entsprechender Software zum Knacken von Kopierschutzmechanismen ein letztes tragendes Rechtfertigungsargument nehmen und diese Hersteller gänzlich in die Ecke des Illegalen stellen.

Und so kann es passieren, dass wir zwar in einer mulimedialen Gesellschaft leben, unsere Schüler und Studenten jedoch wegen Verboten von Filmmaterial und ähnlichen Problematiken im Bereich des Internets weiterhin in erster Linie nur mit einem Medium unterrichtet werden können: dem Buch.


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