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USA: Legal den Kopierschutz umgehen
8 Kommentare | veröffentlicht von Sascha in gemischt, geurteilt
Die Technik im Privatanwenderbereich ist inzwischen fortgeschritten genug, um schnell und ohne großen Aufwand Musik und ganze (Kino-)Filme, Serien-DVDs und ähnliches kostenlos aus dem Internet zu beziehen. Da hierzu keine besonderen Kenntnisse mehr erforderlich sind und die “breite Masse” der Bevölkerung dazu in der Lage wäre, sieht die Industrie hierdurch -nach eigenen Angaben- ihre Existenz bedroht oder zumindest eigentlich mögliche Einnahmen wegbrechen.
Aus diesem Grund ist die Industrie sehr darauf bedacht, mittels extra dafür gebildeten Interessengemeinschaften entsprechenden Einfluss auf die Politik zu nehmen, so dass diese härtere Gesetze zum Schutz der Urheberrechte erlässt. Diese Entwicklung dürfte inzwischen allgemein bekannt sein.
Schwierig ist die Sache dann, wenn Urheberrecht auf der einen Seite und Bildungspolitik auf der anderen Seite aufeinanderprallen. So geschehen in den USA. Auch dort gibt es Gesetze, die das “Knacken” von Kopierschutzmechanismen verbieten. Wer es dennoch macht, muss mit entsprechenden Strafen rechnen. Hierbei sieht man aber eine Ausnahme für Hochschulprofessoren vor, wenn diese den Kopierschutz knacken, um z.B. nur Ausschnitte eines Films zu kopieren, um diese Ausschnitte dann zu Lehrzwecken in der Universität einzusetzen. Genannt wird diese Ausnahme “Fair-Use-Prinzip”.
Diese Ausnahmeregelung sollte nun auf alle Lehrer in den USA ausgeweitet werden, da nur schwer erklärlich ist, dass ein Professor seinen Studenten Lehrmaterial kopieren darf, einem “einfachen” Lehrer dies für seine Schüler hingegen verboten sein soll.
Die Content-Industrie hat jedoch ausdrücklich etwas dagegen, dass die Ausnahmeregelung in dieser Weise ausgeweitet werden soll. Stattdessen präsentierte sie einen “originellen” eigenen Vorschlag, wie Lehrer ihren Schülern entsprechendes Material bereitstellen könnten, ohne den Kopierschutz zu knacken:
Wie bei der Netzwelt nachgelesen werden kann, unterbreitete die Industrie allen Ernstes den Gegenvorschlag, dass die Lehrer ja einfach die entsprechenden Filmpassagen mit einer Kamera vom Fernseher abfilmen könnten! So würde das gewünschte Ergebis erzielt und gleichzeitig kein Kopierschutz geknackt werden.
Ein interessanter Vorschlag. Mal abgesehen davon, dass die Qualität solcher Aufnahmen mitunter gewöhnungsbedürftig sein können, stellt sich immer noch die Frage, warum für die Lehrer nicht das gleich Recht wie für die Professoren gelten soll? Schließlich geht es in beiden Fällen nur um die Zusammenstellung von Lehrmaterial. Und wohlgemerkt: die Ausnahmeregelung des Fair-Use-Prinzips bezieht sich ja auch ausdrücklich nur auf die Anfertigung von Ausschnitten, nicht auf die Kopie ganzer Werke! Ein Schlupfloch zur Straffreiheit von raubkopierenden Lehrern wäre somit in jedem Fall NICHT gegeben.
Es wird vermutet, dass die Content-Industrie nur in einem ersten Schritt gegen die weitere Ausbreitung des Fair-Use-Prinzips sei und in einem weiteren Schritt dann auch die komplette Aufhebung dieses Prinzips anstrebt. Auf diese Weise könnte man nämlich den Herstellern von entsprechender Software zum Knacken von Kopierschutzmechanismen ein letztes tragendes Rechtfertigungsargument nehmen und diese Hersteller gänzlich in die Ecke des Illegalen stellen.
Und so kann es passieren, dass wir zwar in einer mulimedialen Gesellschaft leben, unsere Schüler und Studenten jedoch wegen Verboten von Filmmaterial und ähnlichen Problematiken im Bereich des Internets weiterhin in erster Linie nur mit einem Medium unterrichtet werden können: dem Buch.
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8 Rückmeldungen zu USA: Legal den Kopierschutz umgehen
Kommentare
Paul | 10. Juli 2009 um 23:31 Uhr
bisherige Kommentare: 16
Dragonlover | 11. Juli 2009 um 16:23 Uhr
bisherige Kommentare: 105
Die Frage ist nur wie so eine vernünftige Einigung ausehen soll…
Kulturflatrate? Funktioniert nicht Global und benachteiligt viele User, siehe Rundfunkgebühr. Vor allem wie hoch sollte sie dann ausfallen? Und was zählt unter Kultur?
Netzsperren? Unfug. Läßt sich umgehen.
User verklagen? Das Allerletzte. Mal davon abgesehen das man so keine neuen Kunden gewinnt benutzt der User nur die Werkzeuge die ihm bereitgestellt werden.
“Werkzeuge” verbieten? Funktioniert auch nicht da es oftmals rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Auch gegen Betreiber vorzugehen funktioniert nicht. Damals war es Napster, dann Kazaa, heute Pirate Bay und morgen Rapidshare. Trotzallem werden immer wieder neue kommen auch mit neuen Techniken.
Egal wie man es dreht und wendet, ich denke nicht das es eine vernünftige Lösung geben wird.
plerzelwupp | 12. Juli 2009 um 12:27 Uhr
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Wenn ich das richtig weiß, ist es auch in Deutschland erlaubt, “analoge” Kopien zu erstellen, solange kein Kopierschutz umgangen wird. So darfst Du Beispielsweise das analoge Signal von kopiergeschützten Audio-CDs grabben, weil auf dieser Linie kein Kopierschutz besteht.
Newton | 13. Juli 2009 um 01:54 Uhr
bisherige Kommentare: 156
Was mich an der ganzen Kopierschutzgeschichte wirklich stört, ist der Umstand, dass der Kunde leidet. Ich habe in letzter Zeit wieder oft DVD’s die sich auf meinem Player nicht abspielen lassen (wegen einem Kopierschutz). Das Ganze hatten wir ja schon mal bei der Audio-CD, die sich auf vielen Abspielgeräten (oft Autoradios) nicht abspielen ließ.
Was sich die Musik- und Filmindustrie da leistet, ist einfach daneben. Das die Einnahmen einbrechen hat wohl eher andere Gründe (siehe oben). Ich kaufe mir fast gar keine Filme mehr, sondern leihe sie aus der Videothek. Wenn sie nicht funktioniert, habe ich nicht ganz soviel Lehrgeld bezahlt.
Zum Thema:
Ich bin natürlich dafür, dass die Lehrer die gleichen Rechte haben sollten wie die Professoren.

Ich bin ein großer Fan von solchen Kopien.
Allerdings sollte man Künstler auch unterstützen und promoten. Die “Alles für Umsonst” Politik kann nicht funktionieren. Ich bin gespannt von welche Ideen und Vertriebsmodelle wir hier in Deutschland noch lesen werden.