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Jul/09

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Die zwei Seiten eines Gesetz-Entwurfes

Was sind eigentlich Bugs? Gemeint sind damit Fehler in Computerprogrammen. Schlicht übersetzt heißt es jedoch Käfer. Der Begriff rührt aus einer Zeit, als die Computer noch so groß waren, dass sie ganze Zimmer füllten. Da kam es immer mal wieder vor, dass sich Käfer in die Apparate verirrten und für Kurzschlüsse oder sonstige Fehler sorgten.

Inzwischen sind Computer kleiner geworden und werden nur selten von Tieren heimgesucht. Der Begriff Bug für unerwartete Fehler im Programmablauf hat sich dennoch bis heute gehalten… so wie die Bugs selbst. Teilweise liegt dies in der Natur der Sache, denn bei der unübersichtlichen Vielfalt diverser Computerkonfigurationen ist es nahezu unmöglich, jedes Computerverhalten und jede Nutzung durch die User als Programmierer vorherzusehen. Schlimm wird es allerdings bei denjenigen Produkten, die auf kaum einem System fehlerfrei laufen und deren sinnvolle Nutzung damit nahezu unmöglich wird.

Vor allem bei Computerspielen, die unbedingt zu einem vorher ausgerufenen Zeitpunkt fertiggestellt sein sollen, ist dieses Phänomen immer wieder zu beobachten. Das Spiel wird in diesem Fall unvollständig auf den Markt gebracht und dann oftmals durch eine Vielzahl von Patches im Laufe der Wochen erst spielbar gemacht oder um eigentlich von Anfang an zugesagte Funktionen erweitert.

Derart “bug-verseuchte” Programme sind -wie man sich leicht vorstellen kann- ein großes Ärgernis für die betroffenen Kunden, die oftmals viel Geld investiert haben, nur um ein mangelhaftes Produkt zu erwerben, bei dem sie dann nur hoffen können, dass der Produzent durch entsprechende Patches noch Abhilfe schafft… was auch nicht immer klappt! Diesem Problem haben sich nun auch zwei EU-Kommissare angenommen und einen Plan aufgestellt, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.

Hierzu haben die beiden EU-Kommissare Viviane Reding und Meglena Kuneva laut Bericht der GameStar einen Gesetzentwurf gefertigt, der vorsieht, dass Computer-Software genauso unter das Mängelgewährleistungsrecht fällt wie “greifbare” Güter. Begründet wird dies recht nachvollziehbar damit, dass der Käufer ein Recht auf ein funktionierendes Produkt hat.

Das sehen die Hersteller teilweise jedoch anders, so dass die Initiative von einigen Großkonzernen wie z.B. IBM oder Apple bereits scharf kritisiert wurde. Sie führen als Gegenargumente an, dass Software nun einmal etwas anderes sei als z.B. ein Toaster, dessen Verwendungszweck und auch Einsatzgebiet klar umrissen sind. Ferner würde sich das Gesetz auf jede Art von Software beziehen, also auch Software im Beta-Stadium mit einschließen, die ja gerade zu Testzwecken als unfertige Version veröffentlicht wird.

Trotz des massiven Protestes der Großkonzerne hat sich die Idee der EU zwischenzeitlich sogar bis über den großen Teich nach Amerika herumgesprochen. So wurde von einer einflussreichen Rechtsorganisation, auf deren Aufrufe sich Anwälte und Richter in den USA gerne als Referenz berufen, ebenfalls empfohlen, Softwarehersteller zur Abgabe einer Garantieerklärung zu verpflichten, dass sie keinerlei Software auf den Markt bringen dürfen, die bekannte Fehler beinhaltet. Nun werden auch in Amerika die betroffenen Firmen unruhig. So unruhig, dass sich sogar die großen Konkurrenten Microsoft und die Linux-Foundation zusammengetan haben, um gegen diese Regelung vorzugehen, frei nach dem Motto “Der Feind meines Feindes ist mein Freund”.

Angesichts dieser Ereignisse dürfte die Beobachtung der weiteren Entwicklung durchaus noch Spannung versprechen. Und tatsächlich birgt diese Initiative noch einige interessante Diskussionspunkte. So ist es aus Sicht der Verbraucher natürlich zunächst einmal begrüßenswert, wenn man endlich keine halbfertigen Softwareprodukte mehr vorgesetzt bekäme. Hier kann man auch nicht das Argument zählen lassen, dass eine Computerumgebung nun einmal etwas völlig anderes und unvorhersehbares wäre. Zwar muss man fairerweise zugestehen, dass Programme häufig so komplex sind, dass sich immer kleinere(!) Fehler einschleichen können, aber insgesamt muss es einfach möglich sein, eine Software stabil laufend auf den Markt zu bringen. Dass dies geht, zeigen ja selbst im Sektor der Computerspiele immer wieder Programme, bei deren Entwicklung auf Sorgfalt und die Einhaltung bestehender Standards Wert gelegt wurde. Hierzu wäre es natürlich notwendig, ggf. einen Veröffentlichungszeitpunkt noch einmal nach hinten zu korrigieren, auch wenn dies der Marketing-Abteilung missfallen sollte.

Andererseits muss den Kritikern recht gegeben werden, dass die Gesetzesinitiative noch nicht gänzlich ausgereift ist. Wenn von dem Gesetz sämtliche Software umfasst würde -so wie es der Entwurf momentan wohl vorsieht- wären auch Beta-Software und Open-Source-Software davon betroffen. Nun stellt Beta-Software aber gerade ausdrücklich Software dar, die eben noch nicht vollständig entwickelt und daher fehleranfällig ist. Genau aus diesem Grund wird sie ja überhaupt veröffentlicht, damit sie kostenfrei getestet wird und Fehler gefunden und behoben werden können. Den Hersteller für solche Software haftbar zu machen, entbehrt jeglicher Logik.

Ähnlich strittig verhält es sich gegenüber OpenSource-Software. Hierbei handelt es sich um Software, deren Quelltext offen ist, an der also jeder, der Ahnung von der Materie hat, mitarbeiten kann. Sie wird gemeinhin -zumindest für private Nutzung- kostenlos zur Verfügung gestellt. Die breite Basis an Entwicklern sowie die Tatsache, dass solche Programme kostenlos sind, haben dafür gesorgt, dass OpenSource sehr beliebt geworden ist, zumal die Verbreitung über das Internet problemlos möglich ist. Da auch zu großen, bekannten Programmen oftmals Alternativen im OpenSource-Sektor existieren, hat sich OpenSource zu einem wichtigen Konkurrenz-Segment gegen kommerzielle Anbieter entwickelt, was sowohl für die Entwicklung am Markt als auch die Innovationen bei den Produkten nur förderlich ist. Von diesem Standpunkt aus gesehen ist OpenSource inzwischen nahezu unverzichtbar!

Doch es dürfte leicht absehbar sein, wie sich der OpenSource-Sektor entwickeln könnte, wenn auch deren Entwickler für Fehler haftbar gemacht werden. Kaum jemand würde sich wohl freiwillig einem solchen Risiko aussetzen, wenn er nicht -wie die kommerziellen Entwickler- mit seinem Programm verdient. Es bestünde also die Gefahr, dass der Sektor OpenSource innerhalb kürzester Zeit austrocknen würde oder in eine rechtliche Grauzone abdriften würde, in der sich Entwickler mit Synonymen hinter ihren Produkten verstecken.

Es liegt somit auf der Hand, dass die geplante Gesetzesinitiative sowohl Licht als auch Schatten birgt. Eine entsprechende Überarbeitung wäre wünschenswert und sinnvoll; andererseits kann man in der EU nie genau wissen, ob deren Vertreter das ebenso sehen.

Angenommen, der Entwurf würde nicht mehr überarbeitet werden und stattdessen in seiner jetzigen Form zur Abstimmung gelangen, wie würdet ihr euch entscheiden? Und was wünscht ihr euch, wie sich die Situation weiter entwickelt?



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10 Rückmeldungen zu Die zwei Seiten eines Gesetz-Entwurfes

Kommentare

Gucky | 2. Juli 2009 um 21:08 Uhr
bisherige Kommentare: 98

Also ich sehe das so:
Wenn ich für Software mehr oder weniger viel Geld bezahle, dann möchte ich, daß sie funktioniert. Natürlich weiß ich, daß man unter bestimmten Umständen Fehlfunktionen nicht ganz ausschließen kann.
Dann erwarte ich eine kulante Behandlung der Reklamation.
Bei freier Software ist das ein wenig anders. Das wird von einem oder mehreren Progrmmmierern herstellt und Linux ist ein schönes Beispiel dafür, wie sich sowas entwickelt.
Sicher könnte man da auch jede Menge Fehler produzieren wenn man Ahnung hat und es drauf anlegt. Aber ich bin sicher, sobald der Fehler bekannt wird, wird Abhilfe geschaffen.
Am Schlimmsten finde ich diese Regelung, daß wenn man die Verpackung aufgemacht hat, kein Umtausch mehr möglich ist und was Support und Hotline für Hilfen sind, ist ja hinlänglich bekannt (in den meisten Fällen).
Also Hersteller von kommerzieller Software würde ich auf jeden Fall dazu verdonnern, in großen Rahmen Gewährleistung zu leiten bis die Soft fehlerfrei DAS macht wofür ich sie gekauft habe.
Ich bin jedenfalls glücklich mit meinem freien Linux und die Programme sind auch meistens ganz ordentlich !

Dragonlover | 2. Juli 2009 um 22:40 Uhr
bisherige Kommentare: 105

Ich versteh das nicht ganz…
Wie soll so eine Garantie denn aussehen bzw. was bekomme ich dann zurück?
Und läßt sich dieses System nicht missbrauchen? Ich kauf mir zum Beispiel ein Spiel, zock es durch und geb es beim Händler wieder ab. Begründung: Läuft nicht bei mir. Geld zurück.

Ich finde das Spiel muss spielbar, genauer “Durchspielbar” sein. Bei allem anderen (In diesem Fall wären es ja wirklich schwere Bugs) fände ich eine Garantie gerechtfertigt.

Es reicht doch eine Garantie auf Beseitigung oder Patches zu bekommen.

Aber die bekommt man doch, wenn auch nicht schriftlich, so oder so.
Es liegt doch im Sinne des Herstellers sein Produkt möglichst Fehlerfrei auf den Markt zu bringen sonst gibt’s schlechte Kritik und einen schlechten Ruf usw.

Auf jedenfall machen sie es den Entwicklern so nicht leicht.
Wie lange soll man denn dann auf ein Spiel warten bis es fertig ist? Das dauert jetzt schon immer so lange bzw. traut sich dann noch einer Software zu entwickeln?

Symm | 3. Juli 2009 um 07:00 Uhr
bisherige Kommentare: 142

Das Wäre für viele Games und Windows Versionen der Supergau. Spiele würden teils Jahrelang in der Internen Beta Phase verweilen und Windows Vista hätte nie das Licht der Welt erblickt.

Ich sag mal es gibt Positive Beispiele wie ein Grossteil der Blizzard Games und Negative Beispiele wie Gothic 3.
Ich habe bis jetzt aber nie ein Spiel selbst gespielt, das so voll von Bugs war, das es nicht spielbar war.

Und was machen OnlineSpiele die ständig erweitert werden und sich dadurch immer neue Bugs in der Spiel einschleichen? Bzw. Was ist mit kostenlosen spielen? Eine Garantie für Gratis software?

Sascha | 3. Juli 2009 um 20:31 Uhr
bisherige Kommentare: 1361

@Gucky
Genau das ist ja momentan das Problem: der Gesetzentwurf unterscheidet nicht zwischen kostenloser und kostenpflichtiger Software. So wäre Microsoft genauso “gegriffen” wie der kleine Hobby-Programmierer von Nebenan, der in seiner Freizeit was gecoded und vielleicht auf seiner Homepage der Öffentlichkeit präsentiert hat. Wie du bin ich der Meinung, dass man da eben mit zweierlei Maß messen MUSS. Warum das bislang im Entwurf nicht berücksichtigt wurde, ist mir absolut schleierhaft.

@Dragonlover
Software soll in dem Fall genauso behandelt werden wie andere, “greifbare” Dinge, die du dir kaufst. Wenn die nicht ordentlich so funktionieren, wie man es erwarten darf, nennt man das einen Sachmangel. Der berechtigt dann zum Umtausch (bei Software wohl eher nicht, es sei denn, es liegt an einer defekten Produktions-Charge und andere Exemplare der Software sind in Ordnung), zur Reparatur (ob darunter promptes Bugfixing durch Patches fällt?) oder eben Geld zurück oder Minderung des Kaufpreises. Sollte dir ein Schaden entstanden sein, kannst du in bestimmten Fällen sogar ein Recht auf Schadenersatz haben.

@symm
Die spannende Frage ist ja, ob Software wirklich länger in der Beta-Phase bleiben würde. Denn der Gesetzentwurf unterscheidet auch nicht zwischen finaler und Beta-Software. Somit wären Fehler in Beta-Software genauso zu behandeln wie Fehler in offizieller Final-Software. Allerdings sind die Betas ja für gewöhnlich umsonst, weswegen man da kein Geld zurückverlangen könnte :)

Blokster | 3. Juli 2009 um 21:54 Uhr
bisherige Kommentare: 2

“Es liegt somit auf der Hand, dass die geplante Gesetzesinitiative sowohl Licht als auch Schatten birgt.”

Ist eigentlich fast immer der Fall .. aber hart langer, Artikel… war viel zu lesen ..

Sascha | 3. Juli 2009 um 23:54 Uhr
bisherige Kommentare: 1361

@Blokster
Och ja, hin und wieder überkommt es mich, dann werden die Texte schonmal ein wenig länger :)

Newton | 13. Juli 2009 um 00:53 Uhr
bisherige Kommentare: 156

Ich weiß nicht, ob es an der Länge des Artikels oder der späten Uhrzeit liegt. Aber zwischen was soll ich mich entscheiden? Hab da nichts drüber gelesen.

Falls der Entwurf so kommt, kann ich mir vorstellen, dass die Hersteller sehr detaillierte Systemanforderungen erstellen:
Läuft nur auf Dell xyz430 mit genau 2GB RAM, Grafikkarte TurboPixel2000 und LAMY-Bios. Folgende Optionen sind im Bios und der Eingabeaufforderung vorzunehmen: blabla..enabled..bla..ShadowMap..bla..Bluhskrihn..blabla

Kann übel werden. Aber ich bin mir sicher, dass OpenSource und andere kostenlose Software davon ausgenommen wird.

Sascha | 13. Juli 2009 um 22:30 Uhr
bisherige Kommentare: 1361

@Newton
Diese doch sehr detaillierten Anforderungen bräuchten natürlich auch enorm viel Platz auf den Verpackungen. Die müssten somit größer werden, was man natürlich sofort auf den Preis des Produktes draufrechnet – schon geschickt eingefädelt von der Industrie :D

Newton | 14. Juli 2009 um 22:45 Uhr
bisherige Kommentare: 156

Man kann die natürlich auch als PDF beilegen. Wenn man dann nach dem Kauf merkt, dass man die falsche Hardware hat, hat man eben Pech gehabt ;)

Sascha | 15. Juli 2009 um 20:45 Uhr
bisherige Kommentare: 1361

@Newton
Erinnert frappierend an die EULAs, die man ja bei Software zu Genüge kennt… und die -wenn es hart auf hart käme- vor Europäischen Gerichten regelmäßig keine Chance hätten ;)

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