Wie weit darf und muss man sich einmischen?

Anfang des Monats habe ich hier über ein Gesetz berichtet, welches in Afghanistan inkraft getreten ist und durch welches Frauen verpflichtet werden, mindestens alle vier Tage mit ihren Ehemännern zu schlafen, sofern diese das wünschen und die Frau nicht durch eine Krankheit ernsthaft daran gehindert wird. Kritische Stimmen betitelten dies als “Legalisierung der Vergewaltigung in der Ehe”. Gleichfalls wird in dem Gesetz wohl auch festgelegt, dass die Ehefrau -außer in Notfällen- das Haus nicht ohne Erlaubnis des Mannes verlassen darf.

Erwartungsgemäß kam es in vielen Teilen der Welt zu Protesten gegen das Gesetz, so dass Afghanistans Präsident Karsai versprach, sich das Gesetz noch einmal gründlich unter dem Gesichtspunkt des Frauenrechts anzusehen. Sogar in Afghanistan selbst kam es nun zu Protesten – und Gegenprotesten.

Laut Bericht der RP fing alles damit an, dass knapp 50 weibliche Abgeordnete und Menschenrechtsaktivisten vor der Uni in Kabul gegen das neue Gesetz protestierten. Recht schnell soll sich dann eine ca. 500 Köpfe starke Gegendemonstration entwickelt haben, die das neue Gesetz befürworteten. An der Gegendemonstration sollen auch rund 200 Frauen beteiligt gewesen sein – es waren also nicht nur Männer!

Nun lässt sich vortrefflich darüber spekulieren, ob diese Frauen von ihren Männern zur Teilnahme gezwungen worden sind. Möglich wäre auch, dass sich die Frauen ohne aktives Zutun der Männer zu einer Teilnahme genötigt sahen. Oder aber, dass diese Frauen ganz einfach wirklich selbst für das neue Gesetz sind, da sie es kulturell nicht anders kennen oder ihr Glaube so ist!

Das macht die Angelegenheit für die westliche Welt zukünftig nicht unbedingt einfacher. Wie soll man sich nun verhalten? Wirft man alle Bemühungen zur Etablierung der Frauenrechte in Afghanistan angesichts der tief verwurzelten kulturellen Gegenströmungen enttäuscht über Bord? Oder denkt man sich, dass man jetzt erst recht etwas tun muss, um die Afghanen von unseren Ansichten zu überzeugen? Oder muss man die große Zustimmung zu dem Gesetz unter demokratischen Gesichtspunkten nicht vielleicht sogar so interpretieren, dass die Afghanen jenes eben so wünschen? Wie weit darf man überhaupt gehen? Darf man ein Volk “missionieren”, wenn es dies mehrheitlich gar nicht will, man aber der Meinung ist, dass es besser für sie wäre? Oder muss man es sogar? Und vielleicht noch wichtiger: kann man das überhaupt bei jemandem, der dies nicht zum überwiegenden Teil will?

Wie ist eure Meinung bezüglich dieses “heißen Eisens”?


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