Sex nach Vorschrift
Es gibt Meldungen, bei denen man unweigerlich aufs Datum schaut – vor allem, wenn der erste April noch so nahe ist. Aber bei der Meldung, von der ich heute berichten möchte, handelt es sich leider nicht um einen Aprilscherz.
Demnach ist nun in Afghanistan eine neues Gesetz zur Regelung des Familienlebens unter Schiiten inkraft getreten. Besondere Aufmerksamkeit im ausland erregte hierbei § 132 dieses Gesetzes, welcher besagt, dass ein Mann -sofern er nicht auf Reisen ist- mindestens alle vier Tage das Recht hat, mit seiner Frau den ehelichen Beischlaf zu praktizieren.
Weiter heißt es dort, dass die Frau verpflichtet ist, den sexuellen Bedürfnissen ihres Mannes zu folgen, sofern sie nicht krank ist oder an einer Krankheit leidet, welche sich durch den Sex verschlimmern würde.
Wie muss man sich das wohl vorstellen? Der Mann kommt abends nach Hause, will Sex, seine Frau kramt kurz in der Schublade einen gelben Zettel hervor und meint: “Sorry Schatz, heute nicht, hier ist meine Beischlafunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt” ???
Aber so ganz ist die Gleichberechtigung auch an Afghanistan nicht vorbeigezogen, auch den Männern legt das neue Gesetz sexuelle Pflichten auf.
Denn auch die Frau habe ein Recht auf sexuelle Befriedigung. Allerdings nicht alle vier Tage. Hier muss sich die Frau “etwas” länger gedulden, denn wenn der Mann nicht will, muss er nur alle vier Monate “ran”. Eine durchaus “interessante” Vorstellung von Gleichbehandlung, die da zutage tritt.
Mich erinnert das ja unweigerlich ein wenig an Szenen mit Al Bundy aus der Serie “Eine schrecklich nette Familie”. Peg: “Oh Al, schlaf mit mir!” Al: “Wieso, ist schon wieder ein halbes Jahr vorbei? Junge, wie die Zeit vergeht.”
Sowohl die Opposition als auch die UN haben das Gesetz jedenfalls nach einem Bericht der Netzeitung bereits scharf kritisiert.
Selbstverständlich kann man nun leicht damit argumentieren, dass es sich um einen anderen Kulturkreis handelt, aber sind wir doch mal ehrlich: selbst wenn man die doch extrem offensichtliche Ungleichbehandlung von Mann und Frau hier einmal ausblendet, bleibt immer noch ein ganz wichtiger Punkt offen: Sex nach gesetzlicher Vorschrift? Wie man diesen pseudo-legalen Zwang mit den internationalen Menschenrechten in Einklang bringen will, konnte bisher auch Afghanistans Präsident Karsai nicht beantworten, der sich die Sache nun immerhin noch einmal ansehen will.
Bis dahin bleibt das Gesetz erst einmal bestehen. Vielleicht erweitert man es ja später noch um praktische Regelungen, wann, wie lange und in welcher Reihenfolge welche Stellung eingenommen werden kann und muss. Mich würde es fast nicht mehr wundern…
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bisherige Kommentare: 152
Wie ich hörte, ist nach internationalem Druck das Gesetz erstmal wieder vom Tisch. Und womit? Mit Recht!!
Könnte mich jetzt seitenweise über die bloße Tatsache ereifern, DASS solche Gesetze, in diesen Ländern, in diesem “Kultur”kreis, und überhaupt, Unterdrückung und dergleichen, AAAARGH!!!
Aber ich möchte hier keinen solch emotional aufgeladenen Kommentar hinterlassen, lieber Sascha, nö, darf gar nicht drüber nachdenken…
*grummel*
bisherige Kommentare: 247
Das Gesetz regelt nicht die Häufigkeit der Ehelichen Pflichten, sondern legalisiert die wöchentliche Vergewaltigung.
In diesen Kulturkreisen sind die Frauen doch eh nichts wert. Erst letzens hab ich ein Video gesehen wo eine Frau öffentlich mit einer Stange bearbeitet worden ist, weil sie einen Heiratsantrag abgelehnt hat.
Solchen Ländern mit solchen Gesetzen sollten sofort alle internationalen Subventionen und Zuwendungen entzogen werden.
bisherige Kommentare: 6
Das ist pures Mittelalter – nur noch ein bisschen schlimmer. Nein, ich werde jetzt nicht mehr auf die Nutzung der Sportstadien eingehen, bevor Karsai im Amt war.