Ist unser Bundestag verfassungswidrig?
Zugegeben, die Überschrift mag ein wenig reisserisch daherkommen, aber im Grundsatz hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage zu beschäftigen.
Geklagt hatte ein Software-Spezialist aus Frankfurt und zwar gegen die Verwendung der Wahlcomputer bei der letzten Bundestagswahl 2005. Heute, nur wenige Monate vor der nächsten Bundestagswahl, hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Angelegenheit entschieden – zu Gunsten des Klägers!
In seinem Grundsatzurteil (AZ: 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07) erklärt das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Wahlcomputer für nicht vereinbar mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, welcher sich aus Art. 38 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes ergibt.
Zwar sei der Einsatz solcher Computer im Prinzip erlaubt, es müsse dabei jedoch gewährleistet sein, dass “die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.” Während Manipulationen bei der Wahl mit einem herkömmlichen Stimmzettel nur schwerlich durchführbar seien, gäbe es beim Einsatz von Wahlcomputern eine Vielzahl von Bedenken. So könnte die verarbeitende Software absichtlich oder fahrlässig falsch programmiert sein, die Übertragung der Daten könnte durch einen Defekt im Gerät oder durch externe Eingriffe falsch oder gar nicht erfolgen etc. In allen Fällen könne der Wähler nicht überprüfen, ob seine Stimme richtig verarbeitet und registriert wurde.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Computer bei der letzten Bundestagswahl damit für verfassungswidrig erklärte, stellte es klar, dass der auf dieser Grundlage zusammengesetzte Bundestag dennoch Bestand hat, da “das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit der Bundeswahlgeräteverordnung zusammengesetzten Volksvertretung” den Wahlfelher überwiege, zumal keine Anhaltspunkte für eine tatsächliche Manipulation vorlägen und selbst wenn es diese gäbe, diese nur marginale Auswirkungen gehabt hätten.
Dies erscheint auch vor dem Hintergrund, dass die nächste Bundestagswahl unmittelbar in diesem Jahr noch bevorsteht, durchaus sachgerecht. Es dürfte allerdings interessant werden zu beobachten, ob in diesem Jahr dann auf den Einsatz entsprechender Computer gänzlich verzichtet wird, oder ob man Wahlcomputer einsetzen wird, welche den vom Bundesverfassungsgericht angesprochenen Anforderungen genügen.
Den gerne von Befürwortern von Wahlcomputer erwähnten Vorteil, dass deren Einsatz erheblich schneller zu einem Wahlergebnis führe, hat das Gericht in seinem heutigen Urteil jedenfalls schon einmal mit einem kleinen Seitenhieb ausgekontert: “Von Verfassungs wegen ist nicht gefordert, dass das Wahlergebnis kurz nach Schließung der Wahllokale vorliegen muss. Zudem haben die vergangenen Bundestagswahlen gezeigt, dass auch ohne den Einsatz von Wahlgeräten das vorläufige amtliche Endergebnis der Wahl regelmäßig innerhalb weniger Stunden ermittelt werden kann.” Recht haben sie, die Damen und Herren vom Bundesverfassungsgericht
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Von den Wahlcomputern halte ich auch nix. Nicht umsonst hatte ein Software-Experte deswegen geklagt. Der weiss sicher was mit diesen Maschienchen so alles möglich ist.
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Dazu gibts nur eins zu sagen
http://www.youtube.com/watch?v=1aBaX9GPSaQ
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Gott sei Dank hat das Bundesverfassungsgericht wieder richtig entschieden.
Ich erinnere hier nur mal an das Wahldebakel in Hessen das vom Chaos-Computer-Club beobachtet wurde:
Ein Wahlcomputer fiel aus, Ersatz kam erst nach einer Stunde; Alle neun Wahlcomputer sind privat von Lokalpolitikern (!) gelagert worden; In zwei Wahllokalen waren Wahlbeobachter des CCC für längere Zeit alleine mit den bereits angelieferten Wahlcomputern, bevor der Wahlvorstand eintraf. Manipulationen hätten problemlos vorgenommen werden können.
“Die Wahlbeobachtung in Hessen zeigt, dass es endgültig Zeit wird, die Wahlcomputer auch in Deutschland aus dem Verkehr zu ziehen” so das Fazit des CCC. Recht haben sie.
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Also ich habe diese Auseinandersetzung ebenfalls mitverfolgt und mit Spannung auf das Ergebnis gewartet, von dem ich hier zum ersten mal lese.
Gerade wollte ich noch was vom CCC schreiben, da sehe ich, dass es Dragonlover schon getan hat. Auf der Homepage des Clubs ist übrigens das ganze Fiasko nachzulesen. In Amerika knirscht es bekanntermaßen auch oft im Getriebe, wenn es um Wahlcomputer geht.
Deshalb steh ich der Sache ebenfalls sehr kritisch gegenüber
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Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich davon halten soll. Seit ein paar Jahren sind die Dinger im Einsatz und jetzt auf einmal “verfassungswiderig”?
Warum wird sowas eigentlich nicht geprüft, bevor solche “schweineteuren” Kisten zum Einsatz kommen?
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Danke für eure Rückmeldungen. Das einzige Problem ist, dass die Dinger in der Anschaffung -wie der Retronaut schon sagte- nicht ganz billig waren und nun wohl erst einmal in irgendwelchen Amtskellern vor sich hinrosten werden.
Zur Frage vom Retronauten, warum man dies nicht vorher geprüft habe, muss gesagt werden, dass das Bundesverfassungsgericht -mit wenigen Ausnahmen- erst dann aktiv werden darf, wenn jemand durch eine Maßnahme tatsächlich unmittelbar in seinen Grundrechten verletzt ist. Das schließt ein Eingreifen vor Inkrafttreten irgendwelcher Gesetze und Verordnungen in der Regel aus.
Allerdings kann man natürlich die Frage aufwerfen, warum der Gesetzgeber nicht selbst im Vorfeld entsprechende Recherchen über die Rechtmäßigkeit seiner Maßnahmen einholt bzw. warum da offensichtlich die Experten zu anderen Ergebnissen kamen. Oder hat man am Ende einfach nicht auf diese Experten gehört?
Letztlich kann man sich noch nicht einmal damit trösten, dass das in die Computer investierte bzw. verschwendete (Steuer-)Geld wenigstens der deutschen Wirtschaft zugute kam, da die Wahlcomputer aus den benachbarten Niederlanden importiert wurden.