Fotografieren ist in England gefährlich

Was macht man für gewöhnlich, wenn man irgendwo Urlaub macht? Richtig, ein paar Fotos, um sich später noch einmal an den Urlaub erinnern zu können oder um denen, die nicht dabei waren, davon berichten zu können. Neben einigen Fotos der Umgebung (Strand, Berge oder was auch immer) und der gebuchten Unterkunft gehören mehr oder weniger natürlich auch ein paar Schnappschüsse von typischen Sehenswürdigkeiten zu einer solchen Urlaubs-Foto-Sammlung.

Doch was sich so selbstverständlich anhört, kann einem unter Umständen in England das ein oder andere Problem einbringen! Dort hat man nämlich ganz eigene Vorstellungen, was Fotos angeht…

Wie The Register unlängst berichtete, hat sich zu diesem Thema Vernon Coaker, seines Zeichns britischer Minister für Sicherheit, Terrorismusbekämpfung, Kriminalität und Polizei wie folgt geäußert:

Grundsätzlich dürfe in England an öffentlichen Orten jederzeit frei fotografiert werden. So weit, so gut. Jedoch formuliert Coaker im Anschluss an diese grundsätzliche Aussage eine Reihe von Ausnahmen für “bestimmte Umstände”. So könne dieses Recht z.B. eingeschränkt werden, wenn die Fotos eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen könnten. Ferner käme ein Verbot durch die Polizei in Betracht, wo durch das Fotografieren eine ohnehin aufgeheizte Stimmung eskalieren könnte oder wo die Fotos eine Gefahr für den Fotografen oder sonstige Dritte bedeuten könnten.

Dies schrieb Coaker so an Jeremy Dear, den Generalsekretär der “National Union of Journalists”, so dass sich die oben genannten Einschränkungen primär an Journalisten richten, aber aufgrund ihres allgemeinen Charakters wohl auch jederzeit auf normale Hobby- und Urlaubsfotografen anwendbar sein dürften.

Natürlich gibt es Situationen, in denen es sinnvoll ist, wenn die Polizei das freie “Foto-Recht” einschränken darf, z.B. um nach einem schweren Unfall schaulustige und Sensations-Fotografen davon abzuhalten, Bilder vom Unfallopfer zu machen. Die oben genannten Regelungen gehen hingegen über solche Fälle weit hinaus. Wie immer ist es in solchen Fällen problematisch, dass keine klaren Grenzen gezogen werden können und viel im Ermessensspielraum der verantwortlichen Polizisten liegt. Das ist insofern gut, als dass man nicht für jeden möglichen Einzelfall eine gesonderte Regelung erlassen will bzw. kann; es hat aber auch den Nachteil, dass bei so weitem Ermessen, wie es z.B. der Begriff “Gefahr für öffentliche Ordnung” einräumt, zu problematischen Fällen kommen kann. Fühlt sich beispielsweise jemand auf einer Demonstration durch einen Fotografen provoziert, obwohl dieser nur allgemeine, wertneutrale Fotos zur Dokumentation des Ereignisses macht, kann dann die Polizei dem Journalisten das Fotografieren verbieten, damit die Situation nicht eskaliert und es zu größeren Unruhen innerhalb der Demonstrantengruppe kommt? Nach oben formulierten Regelungen des Herrn Coaker lautet die Antwort ganz klar ja. Andererseits stellt das einen starken Eingriff in die Berufsausübung und Pressefreiheit des Fotografen dar. Hinzu kommt, dass später argumentiert werden könnte, dass die Polizei die Fotos verboten hat, um eigene Verfehlungen unter den Teppich zu kehren.

Auch beim Thema Terror-Abwehr sind die Regelungen oberflächlich betrachtet vielleicht noch zielführend, spätestens im Ergebnis jedoch zum Scheitern verurteilt. Rein theoretisch könnte schließlich jeder, der ein Regierungsgebäude fotografiert, ein potentieller Terrorist sein, der die Bilder macht, um das genaue Vorgehen zu planen und sich beispielsweise einen Überblick zu verschaffen, wo man wie am besten die Bomben platziert, wann wer das Gebäude betritt oder verlässt etc. Andererseits kann sich auch ein jeder entsprechende Bilder aus verschiedensten Perspektiven aus dem Internet besorgen, oder man geht zum Souvenirstand um die Ecke und kauft sich ein paar Ansichtskarten mit dem gewünschten Motiv. Noch schnell ein Besuch bei Google Maps , schon hat man sogar noch eine Luftbildaufnahme des Gebäudes nebst Umgebung. Durch solche Foto-Verbote ließe sich also wohl kaum eine wirksame Terroristen-Abwehr, sondern allenfalls eine Touristen-Abwehr realisieren, was wohl kaum im Sinne des Erfinders sein dürfte.

Update: Kurz bevor ich den Artikel nun veröffentlichen wollte, bin ich bei Carsten vom Datenwachschutz auf einen ähnlich gelagerten Video-Artikel gestoßen, in dem von einem Künstler berichtet wird, der -zugegebenermaßen provokativ, aber stets im Rahmen der geltenden Gesetze- Aufnahmen von öffentlichen Plätzen aus gemacht hat und dafür letztlich sogar auf der Terror-Liste der USA gelandet ist.


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