Erst letzte Woche habe ich euch über den Brief eines Mieters berichtet, der vor Rechtschreibfehlern nur so strotzte. Ich hätte nicht zu träumen gewagt, dass man diesen Brief noch toppen könnte, aber nur eine knappe Woche später ist es tatsächlich gelungen!
Ging es in dem Brief von letzter Woche “nur” um eine Bitte -bei welcher man ja eigentlich schon ein wenig auf die Rechtschreibung achten sollte- so hatten wir es diesmal sogar mit einer offiziellen Rechnung zu tun. Wie man ein solches Dokument ruhigen Gewissens in dieser Form versenden kann, ist mir schleierhaft. Diesmal habe ich mir allerdings das Abschreiben des Briefes bzw. der Rechnung gespart und diese stattdessen einfach für euch eingescannt:
Hier die Variante ohne markierte Rechtschreibfehler, für den puren “Genuss” – bitte anklicken, um das Bild auf lesbare Größe zu vergrößern:

Und hier die Variante mit markierten Fehlern; auch hier gilt, dass man beim Anklicken der Grafik eine größere, lesbare Version erhält:

Fehler wie “Porschal” statt “pauschal” finde ich ja noch irgendwie witzig, vielleicht hat er in dem Moment halt an sein Traumauto gedacht
Aber wenn man in die Allerwelts-Floskel “Sehr geehrte Damen und Herren” schon 5(!) Fehler einbaut, dann ist das schon traurig. Zumal es hier -wie oben bereits gesagt- um eine Rechnung, also schon ein recht wichtiges Dokument, geht.
Ob da vielleicht die Karnevalszeit einen gewissen Einfluss auf die Entstehung der Rechnung hatte?
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17 Rückmeldungen zu Die Abrechnung
Kommentare
Hofnarr Florian | 26. Februar 2009 um 21:46 Uhr
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Alexander | 26. Februar 2009 um 22:12 Uhr
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Armes Deutschland. Mal davon abgesehen das Fehler in einem Dokument nicht vorkommen sollten, kann es natürlich immer mal passieren das einer reinrutscht, aber sowas … da fehlen mir echt die Worte. Wie wäre es mit zurückschicken weil man aus dem Schreiben nicht schlau wurde?
IceBear2k6 | 26. Februar 2009 um 23:10 Uhr
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haha, echt traurig! was ich auch toll finde sind die wörter mi “z”^^ “bereitZZZZZ” und “ArbeiitZZZZtage”.
wenn das nicht so traurig wäre, wäre es echt lustig.
Alice | 27. Februar 2009 um 00:42 Uhr
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Da hat aber jemand eindeutig zu viel gebechert gehabt *kopfschuettel*
symm | 27. Februar 2009 um 07:24 Uhr
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WoW nicht schlecht. Aber mal eine ganz dumme Frage? War dieser Brief von einer Firma? Oder eher von einem Subunternehmer? Denn jeder der bis zu 4. Klasse Deutsch hatte, könnte diesen Brief korrigieren.
plerzelwupp | 27. Februar 2009 um 08:57 Uhr
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Schön, dass es deine erfrischende Seite gibt: ich muss immer wieder schmunzeln – neulich schon beim ersten Brief.
Hier treffen aber auch Welten aufeinander: dein (eleganter) Schreibstil und dieser Brief. Da fiel mir auf Anhieb auch der Anrufbeantworter eines Vermieters ein: http://www.unf-unf.de/der-anruf-beim-vermieter-5694-fun.html
Ich geselle mich zu Alice und kann da auch nur den fassungslos den Kopf schütteln.
symm | 27. Februar 2009 um 09:32 Uhr
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@plerzelwupp
Das is ja mal cool. Leider kann ich mir die 2 Personen am Telefon bildlich vorstellen.
Da tun sich Abgründe auf.
juliaL49 | 27. Februar 2009 um 10:36 Uhr
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Ohaoha! Kurze Vorwarnung: alle folgenden Rechtschreibfehler und sonstigen Seltsamheiten beruhen darauf, dass mein Kopf beim Lesen des Briefes mit erheblicher Geschwindigkeit auf die Tischplatte geknallt ist!
Das Erstaunlliche ist, dass der Paragraf richtig (?) zitiert wurde und die geehrten Damen und Herren nicht. Man kann davon ausgehen, dass der Aussteller der Rechnung eine Vorlage verwendet hat und/oder vorher schon mal eine Rechnung gesehen hat. Außerdem sollte man davon ausgehen, dass ihm seine Rechtschreibschwäche bekannt ist und er deswegen eine Vorlage benutzen sollte oder jemand Korrektur lesen lassen sollte oder – am einfachsten – die automatische Rechtschreibkorrektur des Textprogramms nutzen.
Fehlerleser.de | 28. Februar 2009 um 11:07 Uhr
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Wahnsinn! Bemerkenswert, dass Wörter wie “Umsatzsteuer” und “Kostenvoranschlag” ohne Schreibfehler davongekommen sind.
Schöne Grüße
Ulli | 1. März 2009 um 14:11 Uhr
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Ob er wohl die Kto.-Nr. richtig geschrieben hat?!
Schaps | 1. März 2009 um 23:47 Uhr
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Du hast sogar noch einen Fehler übersehen ^^
Markus | 7. Juni 2009 um 13:54 Uhr
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von Alexander am 26. Feb 2009
Armes Deutschland. Mal davon abgesehen das Fehler in einem Dokument nicht vorkommen sollten, kann es natürlich immer mal passieren das einer reinrutscht, aber sowas … da fehlen mir echt die Worte. Wie wäre es mit zurückschicken weil man aus dem Schreiben nicht schlau wurde?
@Alexander
Ich würde mich nicht über Rechtschreibfehler lustig machen, wenn ich selbst Orthografieschwächen hätte. Dass “das” auch mal mit zwei ss geschrieben wird, war schon vor der Rechtschreibreform gültig.
Bei deinem Beitrag wird “dass” geschrieben, da es sich um eine Konjunktion handelt und dein “das” hier nicht durch dieses oder welches ersetzt werden kann. Ach ja, Kommaregeln gibt es natürlich auch.

Das ist übel! Mehr fällt mir dazu nicht ein.