Justizia mag keine Laptops

Jeder, der schon einmal auf einer Pressekonferenz war, kennt die Situation: eine Frage wird gestellt und während der Interviewpartner die Frage beantwortet, schreiben die anwesenden Reporter eifrig in ihre Notizblöcke.

Jedoch macht der Lauf der Zeit auch vor den Journalisten nicht halt und so sieht man inzwischen immer mehr Reporter statt mit Notizblock in der Hand eher mit Laptop auf dem Schoß. Der Vorteil liegt auf der Hand: man muss den Artikel nicht 2x schreiben (erst auf dem Notizblock, dann auf dem Computer) und spart so eine Menge Zeit. Ferner kann man den geschriebenen Artikel von der Pressekonferenz via Internet sofort zur Schlussbearbeitung in die Redaktion senden oder online stellen. Gerade bei “brandheißen” Neuigkeiten kann dieser Zeitvorteil gegenüber der Konkurrenz entscheidend sein.

Auch in Zukunft wird es jedoch zumindest einen Ort in Deutschland geben, an dem Journalisten weiterhin “klassisch” mit Stift und Papier tätig werden müssen. Bei diesem Ort handelt es sich um die Deutschen Gerichtsgebäude.

Wie die Netzwelt berichet, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe so entschieden und damit die Klage eines Journalisten abgewiesen.

Diesem Journalisten war vom LG Oldenburg das Mitführen seines Laptops in den Sitzungssaal untersagt worden, woraufhin sich dieser in seiner Berufs- und Pressefreiheit beschränkt gefühlt hatte und vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war.

Die Richter in Karlsruhe wiesen seine Klage nun jedoch ab und bestimmten, dass das Mitführen von Laptops zu entsprechenden Verhandlungen nicht gestattet sei. Als Begründung übernahm man die Argumentation des LG Oldenburg und verwies darauf, dass es grundsätzlich nicht gestattet sei, von einer laufenden Gerichtsverhandlugn Bild- oder Tonaufnahmen zu machen.

Die Einhaltung dieses Verbotes zum Schutze aller Prozessbeteiligten ließe sich jedoch nicht mehr gewährleisten, wenn man Laptops im Sitzungssaal erlauben würde, welche mit kleinen Webcams oder Mikrofonen ausgestattet oder erweitert sein könnten.

Das Gericht gestand dem Kläger zwar zu, dass er durch das Verbot möglicherweise beeinträchtigt würde, stellte aber gleichzeitig klar, dass hierin keine übermäßige Einschränkung der Pressefreiheit zu sehen sei, da Journalisten weiterhin den Verhandlungen beiwohnen dürften, nur eben auf Stift und Papier zurückzugreifen hätten. Der damit einhergehende Zeitverlust gegenüber einer direkten Eingabe in den Laptop sei hinzunehmen, zumal davon alle Journalisten gleichermaßen betroffen seien, also keine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Journalisten erfolge.

Einige Medienvertreter werden gewiss verärgert auf dieses Urteil reagieren. Andererseits war wohl mit diesem Ausgang zu rechnen. Auch wenn die Gefahr eines Missbrauchs der Laptops im Gerichtssaal eventuell gering ist, ganz ausschließen kann man einen solchen Missbrauch durch einen “Sensationsreporter” wohl nicht. Durch das Verbot der Geräte im Saal umgeht man hingegen diese Gefahr, ohne damit einzelne Personen unverhältnismäßig zu belasten, schließlich trifft das Verbot alle Journalisten gleichermaßen.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang jedoch eine weitere Frage: ist es jetzt nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Mobiltelefone dort verboten werden? Bisher ist deren Mitführung -wegen der Störung bei Anrufen- meist nur ungern gesehen, aber noch nicht gänzlich verboten. Wenn man sich aber die technische Entwicklung in diesem Bereich vor Augen führt, kommt man nicht umhin zu bemerken, dass auch mit heutigen Handys unauffällig qualitativ ausreichende Videos oder vor allem Tonmitschnitte aufgezeichnet werden können. Da sich das Mitführen von Mobiltelefonen nicht nur auf Journalisten beschränkt, sondern wohl fast jeder Verhandlungsbesucher eines dabei hat, dürfte hier sowieso ein viel größeres “Gefährdungspotential” vorliegen als bei den Laptops, oder? ;)


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