England: Passwort-Herausgabepflicht

Menschen, die in England einer Straftat beschuldigt werden, sind seit geraumer Zeit gesetzlich dazu verpflichtet, den Ermittlungsbehörden auf Verlangen ihre Computer-Passwörter zu nennen, damit die Ermittler auf dem Computer nach verdächtigem Material Ausschau halten können. Das Gesetz wurde in erster Linie für den “weltweiten Kampf zum Schutz vor dem internationalen Terrorismus” erlassen, wird inzwischen jedoch auch dann eingesetzt, wenn es um Taten geht, die keinerlei Bezug zu Terrorismus aufweisen. Im schlimmsten Fall droht einem Verdächtigen, der nicht kooperiert, eine Haftstrafe von 5 Jahren.

Das Gesetz war bislang natürlich nicht unumstritten, ist nun jedoch laut Bericht der LinuxWorld durch ein Berufungsgericht in einem ganz konkreten Fall bestätigt worden! Im vorliegenden Fall weigerten sich zwei Verdächtige zur Herausgabe ihrer Passwörter, beriefen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und argumentierten, dass sie sich durch das Nennen der Zugangscodes sonst unter Umständen selbst belasten würden. Das Gericht stimmte dem nicht zu, sondern sah die Pflicht zur Herausgabe der Passwörter als gegeben an; die diesbezügliche Begründung ist verblüffend:

Laut Gericht sei der Zugangsschlüssel zu den Daten vergleichbar mit einem Schlüssel zu einer Tür, also als rein wertneutrale Sache anzusehen und nicht als eine Aussage. Daher könne man sich auch nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen.

Sowohl das Gesetz als auch das Urteil sind bemerkenswert. Das Urteil zeigt anschaulich, wie leicht sich einige Grundprinzipien des Rechtsstaates von ebenjenem aushebeln lassen. Das Gesetz widerum zeigt, wie eine gegen den Terrorismus gedachte Norm sich plötzlich verselbstständigt und über den ursprünglich angedachten Rahmen hinaus genutzt wird. Gesetz und Urteil zusammen verdeutlichen schließlich, wie vorsichtig man sein muss, damit man im Kampf gegen den Terror nicht die Freiheit und die Rechtstaatlichkeit, die man eigentlich zu schützen versucht, selbst zerstört.


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