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Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht abgeschwächt – BKA-Gesetz dafür auf Vormarsch
30 Kommentare | veröffentlicht von Sascha in geurteilt
Das Bundesverfassungsgericht hat die zum 01.01.2009 kommende Vorratsdatenspeicherung, mit der Telekommunikationsunternehmen zur sechsmonatigen Speicherung und Herausgabe bestimmter Daten an Ermittlungsbehörden verpflichtet werden, zumindest vorläufig weiter eingeschränkt.
Laut Bericht der PC-Welt hat das Gericht bis zur endgültigen Entscheidung über das Gesetz entschieden, dass die Unternehmen nur dann zur Herausgabe der Daten gezwungen werden dürfen, wenn dadurch eine dringende Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Länder abgewehrt werden soll.
Ebenfalls ist die Verwertung sog. “Zufallsfunde” für andere Bereiche untersagt. Beispiel: Ermittlungsbehörde E hat den konkreten Verdacht, dass Bürger B einen terroristischen Anschlag plant. Um genaueres in Erfahrung zu bringen, verpflichtet E den Telekommunikationsanbieter T zur Herausgabe der gesammelten Daten über Bürger B. Als E die Daten auswertet, ergeben sich keine Hinweise für eine Verbindung von Bürger B zu Terror-Netzwerken; gleichwohl findet die Behörd E Hinweise darauf, dass B gerne illegal Kinofilme aus dem Internet läd und selbst im Netz bereitstellt. Diese neuen Erkenntnisse dürfen nicht als Grundlage verwendet werden, um B wegen Urheberrechtsverletzungen anzuklagen!
Dieses Urteil ist ein zweiter Schritt der deutschen Gerichte zur Abschwächung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin vor kurzem der Klage der British Telecom zustimmte und die British Telecom vom Zwang zur sechsmonatigen Datenspeicherung befreite, da es dem Unternehmen nicht zugemutet werden könne, selbst für die (hohen) Kosten der zusätzlichen Speicherungen, die vom Gesetzgeber gefordert werden, aufzukommen. Dieses Urteil gilt jedoch nur für die British Telecom, andere anbieter müssen sich das Recht bei Interesse selbst in gesonderten Verfahren erstreiten.
Doch während die Vorratsdatenspeicherung durch die Gerichte abgeschwächt wird, legt der Gesetzgeber an anderer Stelle mit einem neuen BKA-Gesetz, welches nicht minder umstritten ist, nach:
So kann man bei netzpolitik.org den aktuellen Entwurf des neuen BKA-Gesetzes als PDF herunterladen, um sich ein Bild davon zu machen, was die Regierung damit vorhat. Zwar ist der Text natürlich sehr juristisch gefasst, aber die dort ebenfalls gemachten Erklärungen und Anmerkungen dürften auch für Nicht-Juristen verständlich sein. Hier einmal einige der dort angesprochenen Neuerungen in Kurzform:
- Das BKA wird durch das Gesetz zum Einsatz des sog. “Bundestrojaners” ermächtigt.
- Diese Online-Durchsuchungen dürfen auch den privaten Kernbereich des Lebens umfassen.
- Es soll sichergestellt werden, dass sowohl die verwendeten Programme als auch die so gewonnenen Daten nach dem Stand der Technik “sicher” sind bzw. sicher verwahrt werden. Genauere Angaben hierzu gibt es nicht; vielmehr wurde nun sogar gestrichen, dass diese Sicherheit auch nach dem Stand der Wissenschaft gegeben sein muss.
- Online-Durchsuchungen müssen jedoch von Richtern vorher genehmigt werden. Eine Zustimmung des Präsidenten des BKA reicht nun nicht mehr aus.
- Jedoch kann bei “Gefahr im Verzug” die Durchsuchung auch ohne richterliche Zustimmung erfolgen. Dann muss der Eingriff jedoch nachträglich verantwortet werden, was in der Praxis bei Durchsuchungen aller Art dazu führt, dass der Begriff “Gefahr im Verzug” -dankenswerterweise- äußerst eng ausgelegt wird und diese Regelungen tatsächlich nur in absoluten Ausnahmefällen von Behörden angewendet wird.
- Die Auswertung der Daten darf nur von Richtern vorgenommen werden; alternativ dürfen auch zwei Mitarbeiter des BKA, die die Voraussetzungen zum Richteramt erfüllen, gemeinsam mit dem unabhängigen, weisungsungebundenen Datenschutzbeauftragten des BKA die Daten sichten und bei Einigkeit verwerten. Bei Uneinigkeit über die Verwertbarkeit ist der zuständige Richter zu konsultieren, der dann über die Verwertbarkeit entscheidet.
- Geistliche, Strafverteidiger und -wen wundert es- Bundestagsabgeordnete haben über das BKA-Gesetz ein Zeugnisverweigerungsrecht, anderen Berufsgruppen, die üblicherweise ähnliche Rechte haben, wie z.B. Ärzte und ggf. Journalisten wird hingegen kein solches Recht zugestanden.
Es dürfte deutlich geworden sein, dass dieses geplante Gesetz bei Anwendung massiv in die persönliche Freiheit des Einzelnen eingreifen kann. Dies hat wohl auch der Gesetzgeber selbst erkannt und ist dementsprechend bemüht, Regelungen einzubringen, die bei der Bevölkerung bzw. wohl in erster Linie beim Bundesverfassungsgericht -welches sich nach bereits erfolgten Klagen mit dem Gesetz befassen muss- zur Ansicht führen sollen, dass das Gesetz nur unter engen Voraussetzungen angewendet wird, keine Bespitzelung der Gesamtbevölkerung geplant ist und die Auswertung der Daten unter strengen Voraussetzungen erfolgt.
Dennoch bleiben Zweifel bestehen, z.B. wie denn eine 100%ige Sicherheit der eingesetzten Programme gegen Missbrauch sowie eine entsprechende Sicherheit der so gewonnenen, teilweise absolut persönlichen Daten garantiert werden soll? Nicht auszudenken, was passieren könnte, wenn Kriminelle an solche Datensätze gelangten.
Insbesondere wirkt es wie blanker Hohn, wenn das Verfassungsgericht auf der einen Seite die Vorratsdatenspeicherung aufgrund der möglichen tiefen Eingriffe in die persönliche Freiheit des Einzelnen beschneidet, auf der anderen Seite der Gesetzgeber jedoch einen Gesetzesentwurf präsentiert, der einen noch viel tieferen Eingriff in diese Freiheit ermöglicht, frei nach dem Motto: “Wenn wir uns die Daten nicht ohne Probleme mittels Vorratsdatenspeicherung von den Telekommunikationsunternehmen besorgen können, zapfen wir eben die Quellen direkt über das BKA an.”
So lobenswert die Ansätze zur Errichtung entsprechend hoher Hürden in das Gesetz durch den Gesetzgeber auch sein mögen, es zeigt sich doch recht deutlich, dass der Gesetzgeber selbst erkannt hat, dass entsprechende Gesetzesvorhaben es vor dem Bundesverfassungsgericht aufgrund der massiven Eingriffe in die Grundrechte mehr als schwer haben. Umso unverständlicher ist es, dass dennoch so viel Zeit und Energie darauf verschwendet wird, entsprechende Gesetzesvorhaben durchzubringen, anstatt zu akzeptieren, dass weder der Großteil der sich hierzu äußernden Bevölkerung als auch die obersten Gerichte daran interessiert sind, Sicherheit für den Preis von individueller Freiheit zu erkaufen. Daran dürfte wohl auch nichts ändern, dass das Gesetz vorerst “nur” bis 2020 gelten solle und danach umfassend auf Erfolg oder Misserfolg geprüft werden soll.
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30 Rückmeldungen zu Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht abgeschwächt – BKA-Gesetz dafür auf Vormarsch
Kommentare
Chreeq | 9. November 2008 um 01:03 Uhr
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DeRpUnKeR | 9. November 2008 um 20:21 Uhr
bisherige Kommentare: 1
OffTopic:
Naja was soll man schon dazu sagen…,
… es sagt sich schon genug von alleine.
(Ich sag ja schon seit Jahren dass Deutschland den Bach runtergeht… und das als grundsätzlicher Optimist)
OnTopic(Zur der Sache mit den Online-Durchsuchungen) :
Wenn es wirklich dazu kommt,(was ich leider für sehr wahrscheinlich halten muss),
würde es mich nicht wundern wenn es dann zu einem “Hacker-Krieg” kommen wird (sry für das bisschen Ironie),
Ich sehs schon kommen:
aus der Zunkunft
DER NEUE ANTI-STAAT ANTIVIRUS!! ENTFERNT ALLE BISHER BEKANNTEN STAATS-VIREN FÜR NUR 99€/JAHR
Auch wenns ironisch klingt, das wirds dann bestimmt geben…
Oder auch einen neuen Beamten-Job:
Virus-Programmierer
Wie war das nochmal mit den Beamten….^^
Soviel aus meiner Sicht,
Gruß,
Euer-diesen-Gedanken-sehr-ablehnende-Punk
EDIT: Es gibt 2 Schutzmöglichkeiten:
1. Die/Den “perfekte(n)” Firewall/Antivirus
2. ganz simpel: Kein Inet mehr benutzten (wer hätte das jetzt gedacht
)
Blutkuss | 9. November 2008 um 20:45 Uhr
bisherige Kommentare: 2
Wie weit sowas gehen darf? Ohne handfeste Beweise keinen Schritt.
Aber man moege sich nur ein paar ICQ-Profile durchschauen und man hat schon einen halben Lebenslauf. Ganz zu schweigen von lokalisten.de und sonstigem geistigen Duennpfiff.
Aber die opensource-OSs wird es freuen, mehr Nutzer und so.
Bei mir ist es eh schon so, dass ab 1.1 auf meiner grossen Kiste nur noch ein linux-OS laufen wird. Und ansonsten, fuer was gibt es offene WLANs.
Gruesse
symm | 9. November 2008 um 20:52 Uhr
bisherige Kommentare: 142
Glaub die Engländer sehen auch nicht gerade Rosigen Zeiten Entgegen, dort soll es Pläne geben, den Kompletten Kommunikationsverkehr vom Handy bis zum Internet zu protokollieren und zu Speichern.
Blutkuss | 10. November 2008 um 13:17 Uhr
bisherige Kommentare: 2
Die Frage ist bloss, wer solche Massen an Daten überprüft und wer sonst noch Zugriff auf die Daten hat. Die Engländer lösen das Problem dadurch, dass sie einfach jede Woche mal eine CD, ne DVD oder USB-Stick voller Daten verlieren. Aber ob das die Lösung ist…
Grüße
zero_-_-cool | 10. November 2008 um 13:46 Uhr
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Naja, man kann die Speichermedien auch noch via EBay verchecken. Damit stopft man ganz nebenbei auch noch ein paar Haushaltslöcher.^^
Für mich entzieht sich immernoch der Sinn für die ganze Durchsucherei. Warum gehen die davon aus, das irgendjemand der weiß das er kontrolliert wird, noch offensichtlich etwas verbotenes anstellt. Das ist wie einem Polizisten den Stinkefinger zeigen.
Daneben versteh ich auch die Panikmache mit der Terrorgefahr nicht. Kein Terrorist lässt sich von Viedeoüberwachung und Bundestrojanern davon abhalten sich in die Luft zu jagen. Schon gar nicht im Ausland, wenn es Urlauber erwischt.
Hmm, also mir ist das ganze Thema mehr als suspekt. Gut, direkt ändern kann man da nix, aber wie Blut so schön gesagt hat, für was gibts alternative OS und offene WLAN’s.^^
Dragonlover | 10. November 2008 um 15:30 Uhr
bisherige Kommentare: 105
Der Terrorismus wird ja immer gerne Vorgeschoben bei dem Thema. Dabei haben wir ja auch ganz viel davon in Deutschland^^
Der wahre Grund ist doch einzig und allein die Bevölkerung zu kontrollieren. Nur warum? Wahrscheinlich hat unsere Machtelite (Und auch die anderer Länder) einfach nur Angst vor den unteren Bevölkerungsschichten.
zero_-_-cool | 10. November 2008 um 15:43 Uhr
bisherige Kommentare: 115
Kontrolle = Macht. Und davon will eine übergeordnete Institution einfach immer mehr. Nur, was passiert mit Systemen die der totalen Kontrolle verfallen sind? Richtig, all zu lange gibt es die dann nicht mehr. Iwie will aus der Geschichte keiner lernen.^^
Schuld sind wir aber auch selber. Sobald etwas nicht funktioniert, schreit man als erstes nach dem Staat, der einem gefälligst aushelfen soll. Hoppla, Finanzkrise, warum reguliert der Staat die Banken nicht. Ohhh nein, Terroranschlag, warum hat der Staat das nicht verhindert. Die Menschen wurden so übel abhängig vom Staat gemacht, das es nur eine Frage der Zeit ist, bis sie willenlose Zombies werden nur um die vom Staat suggerierte Abhängigkeit nicht zu verlieren.
Eines musste ich lernen. Jeder schreit zwar nach Freiheit, aber nur wenige übernehmen auch die daraus resultierende Verantwortung.
KeNaN | 10. November 2008 um 22:04 Uhr
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@Dragonlover
Sehe ich genauso.
Sie geben den Terrorismus die Schuld, aber in Wirklichkeit sind die hinter ganz anderen Zielen her.
darkshadwozzz | 11. November 2008 um 09:03 Uhr
bisherige Kommentare: 3
find ich ehrlich gesagt witizg was die “feinen” Herren und damen da vorhaben^^
vor allem da im Grundgesetz klar festgeschrieben ist, das das Privateigentum(laos vor allem dat haus) zu schützen ist^^
In sofern kann man sich denken, dass da garantiert einige verfassungsklagen beim zuständigen Verfassungsgericht eintrudeln werden(und ich geh mal davon aus, das denen auch stattgegeben wird^^)
Fazit: Die Politiker verzapfen immer mehr scheiß und keinen interessierts mehr…
aber das gesetz so wie es in dieser Form kommen soll; nun es wird NICHT so durchsetzbar sein, dafür haben wir zum Glück (noch) unsere unabhängigen gerichte….
zero_-_-cool | 11. November 2008 um 14:28 Uhr
bisherige Kommentare: 115
@darkshadwozzz
Ja, das ist auch meine Befürchtung. Die Politiker verzapfen mit Absicht so viel shice, damit sich der einfache Mann aus lauter Verdruss schon um keine der Meldungen mehr schert. Das wird dann einfach zur Kentniss genommen, vl. noch kurz belächelt und dann vergessen. Und eines Tages, hohlen die dann den Hammer raus und drücken ihre wirklichen Absichten durch.
Hmmm, ob die Gerichte so unabhängig sind? Bei manchen Entscheidungen frage ich mich schon immer, ob da alles so 100 %ig richtig läuft. Was eigentlich traurig ist, da das Gericht quasi die letzte, ordentliche Instanz ist die man hat.
Newton | 11. November 2008 um 14:36 Uhr
bisherige Kommentare: 156
Hallo,
mich wundert es welche Leute von diesem Gesetz ausgenommen sind. Da scheinen mir einige Berufgruppen dabei zu sein, von denen man die schlimmsten Sachen hört. Man denke nur mal an die Geistlichen
.
Es wurde ja schon angesprochen, dass die Auswertung der Daten einen nicht unerheblichen Zeitaufwand mit sich bringt. Da dürfte es dann ähnlich wie auf dem großen Kontinent in Übersee laufen. Nachdem etwas passiert ist, stellt man fest dass man es gewusst hätte. Die Information war nur noch nicht bearbeitet
.
Die großen Antiviren-Hersteller werden sicherlich mit den Behörden zusammenarbeiten (müssen). Aber wie sieht es mit freier Software aus? Kann man den Opensource-Programmierern verbieten, eine Erkennungsroutine zu schreiben? Und spätestens bei Software nichtdeutschen Ursprungs dürfte sich das Problem erledigt haben (entsprechende Motivation der Programmierer vorausgesetzt).
Aber wahrscheinlich wird es, ähnlich wie beim Kopierschutz, ein Gesetz geben, dass es einem verbietet diesen Virus zu entfernen.
Sollen wir schon mal einen Treffpunkt für den Weltuntergang ausmachen?
Gruß Newton
darkshadwozzz | 11. November 2008 um 19:26 Uhr
bisherige Kommentare: 3
@zero_-_-cool
nein die Gerichte sind garantiert nicht zu 100% unabhängig!
schau dir das Bochumer gericht im zusammenhang mit den steuerrazien in Deutschland dieses Fürhjahr an!
Lief nen bericht im monitor am montag!
Die angeklagt bekommen wohl alle keine Haftstrafe, und das nur wenn sie diese gekaufte Cd nicht als beweis anzweifeln….
wie gesagt, das Gesetz ist immer gleich, manchmal nur eben gleicher(fällt komischer weise immer dann auf wenn es um “Manager” geht oder mal zugunsten des kleinen Mannes als Arbeitgebers etc..)
*seufz*
Dragonlover | 11. November 2008 um 19:37 Uhr
bisherige Kommentare: 105
@zero_-_-cool
Deswegen muss man den Leuten das ja auch iimmer wieder vor Augen halten. Am besten und schnellsten geht es mit Comedy und Satire, da springt jeder drauf an.
Und jeder weiss auch sofort was gemeint ist oder fragt sich vielleicht “Hm, was steckt eigentlich hinter dem Witz?”
Aber auch die ganzen Demonstrationen, kritische Berichte freier Journalisten, Blogger etc. egal für oder gegen was oder auch Streiks sind die wichtigsten Instrumente, die die Bevölkerung zur Durchsetzung ihrer Interessen noch hat.
Und genau diesen Volks-”Terrorismus” könnten sie ja quasi mit diesen Gesetzen im Keim ersticken wenn sie wollen.
KeNaN | 11. November 2008 um 20:29 Uhr
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Ich glaube soweit wird es nicht kommen, und wenn ja, dann wird es das totale Chaos in Deutschland geben.
IceBear2k6 | 12. November 2008 um 12:07 Uhr
bisherige Kommentare: 108
Laut MDR.de:
Schäuble selbst erklärte, das Gesetz entspreche “zu hundert Prozent” dem Grundgesetz. Möglichen Verfassungsbeschwerden sehe er gelassen entgegen.
KeNaN | 12. November 2008 um 16:46 Uhr
bisherige Kommentare: 5
@IceBear2k6
Der Typ hat echt nicht mehr alle Tasen im Schrank.
symm | 17. November 2008 um 07:52 Uhr
bisherige Kommentare: 142
Das neue BKA gesetzt bekommt wahrscheinlich im Bundesrat keine mehrheit, da sie Sachsen Regierung nicht mitzieht.
IceBear2k6 | 28. November 2008 um 11:28 Uhr
bisherige Kommentare: 108
Schäuble ist vorm Bundesrat gescheitert mit sienem BKA Gesetz:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,593284,00.html
darkshadwozzz | 29. November 2008 um 12:29 Uhr
bisherige Kommentare: 3
*pissed-on-mode activated*
Wenn man keine Ahnung hat einfach ………. halten
*pissed-on-mode deactivated*
es ist NICHT gescheitert!
Es kommt nur vor einer Art Schlichtungsgremium, wo es dann(hoffentlich) überarbeitet wird und geht anschließend erneut in den Bundesrat!
Erschreckend wie wenig Menschen sich mit dem deutschen Regierungssystem auskennen/-einander setzen wollen…..
Silver | 29. November 2008 um 13:00 Uhr
bisherige Kommentare: 1
Ist es nicht? Auf der folgenden Seite kann man nachlesen das es vor dem Bundesrat gescheitert ist. Was später passieren wird hat keiner gesagt.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,593284,00.html

Meiner Meinung nach macht der Staat schon zuviel, wenn er auf Vorsorge ein Haus durchsucht. Eine Vorratsdatenspeicherung ist in meinen Augen nichts anderes als ein Revival der Stasi, oder der GESTAPO.
Ich hoffe mal, dass wir nicht auch bald nach Moskau geschickt werden, oder in Arbeitslager verfrachtet werden.