Oben-ohne-Polinnen und strippende Lehrerinnen
Nein, dem Blog geht es nicht so schlecht, dass jetzt mit solchen Überschriften krampfhaft Leser angelockt werden müssen – vielmehr wird an dieser Stelle lediglich über das aktuelle Tagesgeschehen in der deutschen Presselandschaft berichtet
So berichtet die Rheinische Post in Ihrer Online-Publikation heute über zwei junge Polinnen (26 und 28 Jahre), die nun vor Gericht stehen, weil sie “oben ohne” ein Sonnenbad genommen haben. Zwar hätten sich die umliegenden Sonnenbandenden nicht gestört gefühlt, dennoch schritt die zufällig vorbeikommende Polizei ein und bat die Damen darum, sich wieder zu bekleiden.
Als diese ablehnten, da es aus ihrer Sicht kein Gesetz gäbe, welches ihr Verhalten verbietet, wurden sie kurzerhand mit zur Polizei genommen, wo sich die Sache ebenfalls nicht klärte, weswegen die Angelegenheit nun vor Gericht landete.
Den Polinnen wird “unschickliches Zurschaustellen des Körpers” vorgeworfen, also eine Vorschrift, die durchaus Spielraum für Auslegungen und Interpretationen lässt. Hier mal ein paar Bilder der beiden Frauen, die mit dem Prozess in Polen für so viel Wirbel sorgen, dass der erste Gerichtstermin wegen zu hohen Reporter-Andrangs verschoben werden musste:
–> Link zur entsprechenden Fotostrecke von rp-online <–
Interessant an der Sache ist, dass etwas in der Art auch gut jederzeit in Deutschland möglich wäre. Hier könnte man in einem ähnlich gelagerten Fall von “Erregung eines öffentlichen Ärgernisses” reden. Genau daran zeigt sich momentan das Dillema, in dem sich unsere heutige Gesellschaft inmitten ihres Wertewandels auch befindet.
Der Begriff “Erregung öffentlichen Ärgernisses” kann nicht objektiv bewertet werden, sondern der jeweilige Beamte muss anhand subjektiver Kriterien festlegen, was die Allgemeinheit wohl als störend empfinden würde und was sie tolerieren würde. Kommt er am Strand zu dem Schluss, dass die Anwesenden sich zwar nicht gestört fühlen, dies aber nicht den Willen der Allgemeinheit widerspiegelt, muss er demnach einschreiten.
Vor einigen Jahren wäre die Sachlage in solchen und ähnlichen Fällen klar gewesen: wenn es sich nicht um einen FKK-Strand handelte, lag eine Erregung eines öffentlichen Ärgernisses vor. Doch wie sieht es heute aus, in einer Zeit, in der Minderjährige in Talkshow öffentlich über ihre sexuellen Vorlieben diskutieren, man im Nachtprogramm von spärlich bis gar nicht bekleideten Damen “Quiz-Shows” präsentiert bekommt und die Themen Sex und Erotik generell viel offener diskutiert werden?
Vor 20 Jahren lief ein Film wie Eis am Stiel unter der Rubrik Sexfilm bei RTL im Nachtprogramm. Inziwschen läuft er als Komödie im Nachmittagsprogramm. In solchen Zeiten wird es immer schwieriger, den Willen der Allgemeinheit zu erfassen. Während vor allem -aber bei weitem nicht ausschließlich- die ältere Fraktion der Mitbürger eher zum traditionellen Umgang mit der Thematik tendiert, lebt die jüngere Generation einen eher offenen Umgang damit vor.
Und so muss nun wieder die Justiz die undankbare Aufgabe übernehmen festzulegen, was heutzutage “unschicklich” oder “Ärgerniss erregend” ist, wie die breite Gesellschaft wohl denkt und in welche Richtungen die Strömungen des Zeitgeistes momentan fließen – eine fast schon philosophische Aufgabe, der sich die Richter hier zu stellen haben, wenn sie ihre Arbeit ernst nehmen.
Ein Beispiel für einen etwas toleranteren Umgang mit dem Thema gibt es -wenn man dem Express glauben darf- aus Ungarn zu berichten. Dort hat eine deutsche Lehrerin beim Spiel “Wahrheit oder Pflicht” getreu dem Motto “Spielschulden sind Ehrenschulden” gehandelt und auf einer Veranstaltung vor Schülern, Kollegen und Eltern einen Striptease hingelegt. Ein Schüler hat dieses Ereignis mit seiner Handy-Kamera aufgezeichnet und online gestellt:
Es ist nicht überliefert, welche Fächer die Dame unterrichtet. Von daher sparen wir uns an dieser Stelle Anspielungen auf Biologie
Wie nicht anders zu erwarten war, reagierten die anwesenden Eltern laut Medienbericht schockiert, seltsamerweise hat auf dem Video trotzdem keiner eingegriffen, wenn man von der Kollegin absieht, die nach einiger Zeit dem Treiben ein Ende setzt. Die Frau muss sich bislang -mangels Anzeige- auch noch nicht vor der Justiz verantworten. Und auch der Direktor der Schule steht laut Bericht (vorerst) zu ihr:
(…) der Direktor der Schule nimmt es gelassen – die Lehrerin wird vorerst nicht gefeuert.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt
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bisherige Kommentare: 206
Nach Anblick der beiden Polinnen war mein erster Gedanke: Warum ist die Gesellschaft nur so prüde?
(Zweiter Gedanke war: Warum hat man die Polinnen erst im Gericht fotografiert?)
Aber bei genauerem Überlegen fiel mir dann ein, das es natürlich auch unaktraktivere Menschen gibt, die bei solchen Aktivitäten, hart gesagt auch meinen Ärger etwas erregen könnten.
Sowohl vom Betrachter als auch vom Exibitionisten ist es eine Frage der Toleranz.
Die beiden Frauen haben sich das mangels Rücksichtnahme allerdings selber eingebrockt.
Wobei ich wirklich nichts gegen schöne Polinnen
habe, die sich strikt weigern sich wieder anzuziehen.
bisherige Kommentare: 250
Finde auch, bei denen hätte sicherlich niemand was dagegen. Aber leider kann man gesetze nicht auf Grund von Schönheit auslegen, denn wer definiert “Schönheit” dann.
Aber ich kann den Damen auch gerne meinen Garten zu verfügung stellen. Damit sie sich nicht mit hässlichen BH Rändern rumschlagen muss, hat einer die Adresse der beiden? Man will ja auch mal Hilfsbereitschaft zeigen.
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Wenn doch nur alle Menschen wie symm wären und so innig Nachbarschaftshilfe und Nächstenliebe zelebrieren würden, dann wäre diese Welt ein besserer Ort
bisherige Kommentare: 186
Ich würde als Fotograf auf der Seite des Gesetzes arbeiten, damit im Notfall Beweisfotos verfügbar sind
Gruß Newton
bisherige Kommentare: 186
Oh, das Video der netten Lehrerin scheint nicht mehr online zu sein. Schade.
Gruß Newton