Europa: Nackt-Scanner an Flughäfen
Wie heute in diversen Zeitungen und sonstigen Medien zu lesen war, möchte die EU-Kommission an Flughäfen in Europa den Einsatz sog. “Nackt-Scanner” erlauben! Diese können mittels elektromagnetischer Strahlen 3D-Bilder der Fluggäste ohne Kleidung und mit Genitalien erstellen. Die EU-Kommission verspricht sich davon eine bessere Möglichkeit zur Aufspürung von am Körper getragenen Waffen -z.B. aus Holz oder Keramik- die von den üblichen Metalldetektoren und bei oberflächlichen Körperabtastungen nicht gefunden werden.
Die Tatsache, dass damit auch ein tiefer Einschnitt in die Privat- und Intimsphäre der Fluggäste verbunden ist, scheint der EU-Kommission jedoch noch nicht aufgefallen zu sein. So beschwert sich auch das EU-Parlament, da es in der Sache nicht angehört wurde, und dass die EU-Kommission die Zulassung der Scanner als rein technische Angelegenheit behandele.
Doch es gibt noch eine ganze Reihe weiterer gewichtiger Gegenargumente:
Wie ist es beispielsweise um das zuständige Flughafen-Sicherheits-Personal bestellt? Nur selten dürfte es sich dabei um Ärzte oder wenigstens Beamte (Polizei, Bundesgrenzschutz etc.) handeln, denen man in Bezug auf derlei tiefgehende Eingriffe vielleicht noch ein Mindestmaß an Vertrauen entgegenbringen würde. Viele Fluggäste könnten sich hier angesichts von normalen, privaten Sicherheitsdiensten vor wie auch immer gearteten Kommentaren in Bezug auf ihren zur Schau gestellten Körper fürchten.
Und sind die gescannten Bilder sicher? Was, wenn eine solche Bildersammlung durch eine “undichte Stelle” ihren Weg ins Internet findet? Für die Betroffenen wäre es eine kaum auszudenkende Demütigung. Was, wenn es sich bei den Bildern dann auch noch um Bilder gescannter Kinder handelt?
Ebenfalls nicht unerwähnt bleiben sollte, dass es noch keine medizinischen Langzeitstudien darüber gibt, wie sich die entsprechende elektromagnetische Bestrahlung auf die Gesundheit von Vielfliegern auswirkt.
Letztlich kann man sich momentan nur daran klammern, dass die EU-Kommission -wie sie auch selbst immer wieder betont- lediglich die Nutzung solcher Scanner erlaubt, diese aber nicht zwingend vorschreibt. Es bleibt also den Flughafenbetreibern vorbehalten, darüber zu entscheiden, ob sie für ein gewisses Plus an Sicherheit die starken Einschränkungen der Fluggäste in Bezug auf deren Privat- und Intimsphäre in Kauf nehmen wollen oder eben nicht.
Doch selbst, wenn sich deutsche Flughäfen z.B. aufgrund von Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes, welcher die Würde des Menschen für unantastbar erklärt, nicht am Einsatz solcher Sanner beteiligen würden oder aufgrund eines entsprechenden Urteils des Verfassungsgerichts nicht beteiligen dürften, wäre deutschen Fluggästen damit nur teilweise geholfen, da das Grundgesetz eben nur für Deutschland, nicht aber bei ausländischen Flughäfen, Wirkung entfalten würde. Zur Information: in Flughäfen von Amsterdam, London und Zürich sind die Scanner bereits im Einsatz!
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